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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
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UTE SACKSOFSKY 290 2005: 51). Die Gleichbehandlung der Religionen ist zentraler Inhalt der im GG garantierten Glaubensfreiheit. Daran ändert sich auch nichts, wenn ein- zelne Landesverfassungen ausdrückliche christliche Bezüge aufweisen oder etwa staatliche Erziehungsziele christlich definieren,47 denn die Normen der Bundesverfassung gehen den entsprechenden Bestimmungen auf Landes- ebene vor. Die landesverfassungsrechtlichen Regelungen haben insoweit keine rechtliche Wirkung mehr (Hufen 2004: 578). Erstreckung auf alle Beamten Mit entsprechenden Erwägungen wie zur Schule billigt der StGH auch die Erstreckung der Regelung auf alle Beamten und Beamtinnen. Das abweichen- de Votum der Richter Klein, Falk u.a hebt zutreffend hervor, dass das BVerfG aber allein für den Bereich der Schule den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet hat, sich einem laizistischen Modell des Verhältnisses von Religion und Staat anzunähern.48 Schon bundesrechtlich ist daher eine Erstreckung auf alle Beamtinnen und Beamten ausgeschlossen. Während in der Situation der Schule noch eine Reihe von Gründen angeführt werden können, die ein Verbot des Tragens religiöser Symbole rechtfertigen könnten – wenn sie auch nach der hier vertreten Auffassung nicht ausreichen – ist eine Erstreckung auf alle Beamtinnen und Beamten unabhängig von ihrer Funktion offensichtlich nicht mehr angemessen. Etwa bei Beamten/Beamtinnen, die in Funktionen tätig sind, die keinen oder nur ganz seltenen Publikumsverkehr erfordern, ist ein so intensiver Eingriff in die Glaubensfreiheit nicht gerechtfertigt.49 Fazit Kopftuchverbote verstoßen, auch wenn sie anscheinend neutral als Verbot des Tragens religiöser Kleidungsstücke formuliert werden, gegen die Glaubens- freiheit. Die Glaubensfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht, das nicht auf- grund eines zu eng verstandenen Konzeptes staatlicher Neutralität beschränkt werden darf. Ohnehin scheint die Berufung auf staatliche Neutralität lediglich als Vorwand, denn einige Länder wollen ausdrücklich christliche Symbole privilegieren. Dies widerspricht aber der Garantie strikter Gleichbehandlung aller Religionen, die wichtiger Bestandteil der Glaubensfreiheit ist. Es ist be- dauerlich, dass die Verfassungsgerichte einiger Länder ebenso wie das Bun- 47 Siehe hierzu Hessischer StGH, NVwZ 2008, 199, 203; Bayerischer VerfGH, NVwZ 2008, 420, 422; BVerwGE 121, 140, 151 f. 48 NVwZ 2008, 199, 207. 49 Umgekehrt erscheint es inkonsequent, die Pflicht nicht auf diejenigen zu erstre- cken, die sichtbare staatliche Funktionen im Angestelltenstatus verrichten, wie es bei den Lehrerinnen ja auch in Hessen geschehen ist.
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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