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Der Stoff, aus dem Konflikte sind - Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Seite - 385 -
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DAS KOPFTUCH ALS DAS ANDERE 385 Verhüllungspraxis und verteidigten vehement die verfassungsrechtliche Gleichberechtigung der Geschlechter (Art. 3 Abs. 2 GG): »Immerhin wurzelt auch nach Meinung wichtiger Kommentatoren des Korans das Gebot der Verhüllung der Frau in der Notwendigkeit, die Frau in ihrer dem Mann dienenden Rolle zu halten. Diese Unterscheidung zwischen Mann und Frau steht dem Wertebild des Art. 3, Abs. 2 GG fern« (BVerfGE 108, 202, 333). Diese Aussage über den Islam erfolgt – im Gegensatz zu anderen Stellen – ohne Quellenangaben. Der Kopftuchträgerin wird dabei ein der Verfassung entsprechendes gleichberechtigtes Frauenbild abgesprochen. Ein dem Ver- ständnis der Beschwerdeführerin entsprechendes Verhüllungsgebot, das »die sittlichen Unterschiede zwischen Frauen und Männern« (ebd.: 332) betone, stehe in ethischer Hinsicht der »Gleichberechtigung, Gleichwertigkeit und gesellschaftliche[n] Gleichstellung von Frauen und Männern« (ebd.) ent- gegen. Allerdings macht Di Fabio an anderer Stelle klar, dass das (durch feministische Juristinnen hart umkämpfte) Gleichberechtigungsgebot der Ge- schlechter aus Art. 3 Abs. 2 GG nicht dahin ausgelegt werden könne, dass diese Bestimmung die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen durch staatliche Förderung (z.B. Quotenregelungen) anstrebe, da dies sonst eine Benachteiligung von Männern beinhalte; eine solche Interpretation der Grundrechte stehe im Widerspruch zum freiheitlichen Menschenbild (Di Fabio 1997: 419 und 441 ff). Diese Doppelbewegung, feministische Rhetorik gegen die Muslimin mit Kopftuch einerseits einzusetzen, andererseits gegen die tatsächliche Gleichstellung der (deutschen) Frau zu argumentieren, ist, wie oben dargestellt, von dem Kolonialherrn Lord Cromer bekannt. Ausblick Gewiss, das hier herausgearbeitete Bild des Kopftuchs und des Islams deckt nicht den gesamten juristischen Diskurs ab. Unbestreitbar bleiben wertvolle feministische und andere kritische Gegenstimmen zur Kopftuchfrage außen vor (etwa Baer/Wrase 2003 und 2005; Böckenförde 2001; Britz 2003; Debus 1999; Ekardt 2005; Laskowski 2003 und 2007; Morlok 2003; Sacksofsky 2003). Durch ihre differenzierte und intersektionelle Betrachtung hat sich vor allem die feministische Rechtswissenschaft dem dominanten (post)kolonialen Diskurs entziehen können. Nichtsdestotrotz haben sich das Bild des Islams als Bedrohung westlicher Werte und als unvereinbar mit der deutschen freiheitlichen Rechtsordnung und die Bezugnahme auf die Figur der ›abstrakten Gefahr‹ insofern als hegemonial durchgesetzt, als sie maßgeblich zu den restriktiven Kopftuch-
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Der Stoff, aus dem Konflikte sind Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Titel
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Untertitel
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Autoren
Sabine Berghahn
Petra Rostock
Verlag
transcript Verlag
Datum
2009
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-89942-959-6
Abmessungen
14.7 x 22.4 cm
Seiten
526
Schlagwörter
Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
Kategorie
Recht und Politik
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