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RÜCKBLICK AUF DIE INITIATIVE »AUFRUF WIDER EINE LEX KOPFTUCH«
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und Dynamik der Gründe, die damals vorgetragen wurden. Im Mittelpunkt
der Angriffe stand die Kopftuchträgerin als solche: Sie wurde in geradezu
klassischer Manier zum Feindbild zurechtgestutzt. Kopftücher seien eine
militante Kampfansage an die Gesellschaft, lautete die verbreitete politische
Botschaft.
Im ›Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg‹
vom 1. April 20045 heißt es:
»Insbesondere ist ein äußeres Verhalten [gemeint ist das Kopftuch; Anmerkung der
Verfasserin] unzulässig, welches bei Schülern oder Eltern den Eindruck hervorrufen
kann, dass eine Lehrkraft gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung der
Menschen nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die frei-
heitlich-demokratische Grundordnung auftritt«.
Mit solchen Zuschreibungen werden alle Merkmale einer Feindbildstili-
sierung erfüllt: die Brandmarkung, die moralische Disqualifizierung und die
Diffamierung: Musliminnen, die Kopftücher tragen, sind dann automatisch
solche Eigenschaften zuzuordnen. Musliminnen ohne Kopftücher gehören
nicht dazu. So stimmt, was die ›Frankfurter Allgemeine Zeitung‹ (FAZ) im
November 2003 schrieb, dass das Eintreten für das Kopftuchverbot, »die
Bedrohung erzeugt, die es wehren will«.6
Das mag nicht von allen beabsichtigt gewesen sein. Gehört es nicht aber
zu einer öffentlichen Diskussion dazu, dass die Beteiligten sich der Verant-
wortung über die Risiken und Nebenwirkungen bewusst sind? Warum denn
sollte das Kopftuch, das von der Sprechstundenhilfe, der Krankenhausärztin
oder der Verkäuferin getragen wird, einen anderen Inhalt transportieren, als
das einer Lehrerin? Die dem Kopftuch zugeschriebene politische Symbolik
bleibt im Auge vieler Betrachter/innen dieselbe, gleich wo die Betrachtenden
den Frauen begegnen. Die fahrlässige Verbotsdiskussion in den Jahren
2003/04 hat so in eine Falle geführt. Selbst an Orten, wo das Tuch nicht
verboten werden kann oder darf, ist es zum dauerhaften Stein des Anstoßes
geworden. Und genau das bekommen die Frauen mehr und mehr zu spüren.
Vorgehen gegen Diskriminierung
hat einen schweren Stand
Ein aktuelles Beispiel, wie weit die Entrechtung von Frauen mit Kopftüchern
schon gediehen ist, ist der Streit um die von der Berliner Integrationssenatorin
5 ›Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg‹ v.
01.04.2004, abrufbar: http://www.smv.bw.schule.de/Gesetze/schulgesetz.pdf,
26.11.08.
6 Siehe »Voilà Integration«. FAZ v. 13.11.2003.
Der Stoff, aus dem Konflikte sind
Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Titel
- Der Stoff, aus dem Konflikte sind
- Untertitel
- Debatten um das Kopftuch in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Autoren
- Sabine Berghahn
- Petra Rostock
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2009
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-89942-959-6
- Abmessungen
- 14.7 x 22.4 cm
- Seiten
- 526
- Schlagwörter
- Religion, Migration, Geschlechterverhältnisse, Demokratie, Rechtssystem, Politik, Recht, Islam, Islamwissenschaft, Gender Studies, Soziologie, Democracy, Politics, Law, Islamic Studies, Sociology
- Kategorie
- Recht und Politik