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Kataster
KG Wutschein/Bučinja vas,
1901, KG Zinsdorf/Svinča
vas, 1901, beide Archiv der
Marktgemeinde Magdalens-
berg/Štalenska gora
In diesem Sinne war 1748 in Kärnten (Koroška) auf
der Basis der Grundherrschaften mit der Theresianischen
Steuerrektifikation, die den Dominikalbesitz dauernd in
die Besteuerung einbezog, begonnen worden. Mit dem
Josephinischen Kataster erfolgte die staatliche Festlegung
der Gemeindegrenzen. Dies war die Geburtsstunde
der Katastralgemeinde (→ Edlingergerichtsbarkeit im
Gemeindegebiet von Magdalensberg [Štalenska gora]).
Auch wurden die bestehenden → Flur- und Riedna-
men festgehalten bzw., wo noch keine vorhanden wa-
ren, neu vergeben. Grundstücksbesitzer, die Zugehö-
rigkeit zur Grundherrschaft, die Grundstücksgröße
und der ermittelte Ertrag der nutzbaren Grundstücke
wurden in den Josephinischen Flurbüchern verzeichnet.
Nicht einmal ein Jahr (1. September 1789 bis 1. Mai
1790) hatte der Josephinische Kataster Geltung. Mit der
Aufhebung der Josephinischen Steuerregulierung (20.
April 1790) durch Leopold II. wurde er obsolet. Als
Franz I. mit dem Grundsteuerpatent (23. Dezember
1817) die gleichmäßige Besteuerung des Bodens für den
österreichischen Kaiserstaat unter Ausschluss Ungarns
festsetzte und das »Allgemeine Grundsteuerproviso-
rium« (8. Februar 1819) erließ, war dies der Ausgangs-
punkt für die folgenden Arbeiten am Franziszeischen
Kataster. 1817 wurde mit den Vermessungsarbeiten in
Niederösterreich begonnen. 1861/62 erfolgte in Tirol
der Abschluss. Die Ergebnisse in den einzelnen Kron-
ländern wurden im »Stabilen Kataster« zusammenge-
fasst. In Kärnten (Koroška) fanden die Vermessungen
zwischen 1822 und 1828 statt. 804 Katastralgemeinden
(532 im Kreis → Klagenfurt [Celovec], 272 im Kreis
→ Villach [Beljak]) mit 2.616.749 Parzellen wurden
aufgenommen. Danach erfolgte die Bewertung der ein-
zelnen Grundstücke. Der auf dieser Grundlage ange-
legte Franziszeische Kataster bildete das Herzstück für
die Grundsteuerbemessung. Er besteht aus mehreren
Teilen : a) den kartografischen Darstellungen, wozu die
»Indikationsskizze« und die »Schönausfertigung« zäh-
len ; b) dem »Katastralschätzungselaborat«, bei dem es
sich um eine Beschreibung der Katastralgemeinde mit
Angaben zur Bevölkerung, zum Viehstand, zu Lebens-
gewohnheiten, zu den kultivierten Grundstücken, zur
Menge und zum Wert der Agrarerzeugnisse handelt ; c)
dem »Grundparzellenprotokoll«, das u. a. Riednamen,
die Parzellennummer, den Wohnort (einschließlich
Hausnummer), den Namen (einschließlich Vulgarna-
men), Beruf (»Stand«) sowie Wohnort des Eigentü-
mers, die Fläche und die Kulturgattung, den jährlichen
Reinertrag sowie die Grundherrschaft, welcher die Par- zelle zugehörig ist, enthält, und d) dem »Bauparzellen-
protokoll« mit einer Auflistung der Parzellennummer,
des Namens (einschließlich Vulgarnamen) des Eigen-
tümers, des Wohnortes (einschließlich Hausnummer),
der »Gattung« der Gebäude und der Gebäudefläche.
1844 trat der Franziszeische Kataster, welcher der er-
folgreiche Versuch der Schaffung eines einheitlichen
Rechtsraumes hinsichtlich Bodenbewertung und Steu-
erwesen war, in Kärnten (Koroška) in Kraft. In anderen
Kronländern (Galizien, Bukowina, Tirol, Vorarlberg,
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Von den Anfängen bis 1942, Band 2 : J – Pl
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
- Untertitel
- Von den Anfängen bis 1942
- Band
- 2 : J – Pl
- Autoren
- Katja Sturm-Schnabl
- Bojan-Ilija Schnabl
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79673-2
- Abmessungen
- 24.0 x 28.0 cm
- Seiten
- 502
- Kategorien
- Geographie, Land und Leute
- Kunst und Kultur