Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Geographie, Land und Leute
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Band 2 : J – Pl
Seite - 970 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 970 - in Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Band 2 : J – Pl

Bild der Seite - 970 -

Bild der Seite - 970 - in Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Band 2 : J – Pl

Text der Seite - 970 -

970 Ortsrepertorium LGBl. Kärnten/Koroška 6/1854 Topographia Archiducatus Carinthiae antiquae et moder- nae completa, 1688, und die Die Ehre des Hertzogthums Crain, 1689. Wilhelm Wadl berichtet hic loco von einem frühen amtlichen zweisprachigen Ortsverzeich- nis aus dem Landgericht →  Bleiburg/Pliberk um 1780 (vgl. →  Slovenica im Kärntner Landesarchiv). Bedeu- tend für die →  Namenkunde im Rahmen der theresia- nischen, josephinischen und der franziszeischen Refor- men sind außerdem die →  Kataster, die zum Zwecke einer staatlichen Bodenerfassung für eine einheitliche Grundsteuerbemessung erstellt wurden. Sie führten zu einer systematischen kartografischen Erfassung der Kronländer, wobei alle frühen kartografischen Werke (so die josephinischen Militärkarten) die slowenische Mikrotoponymie bzw. slowenische →  Flurnamen wie- dergeben und so Hinweise zur territorialen →  Identität geben (→  Flurnamen in St.  Thomas am Zeiselberg/ Šenttomaž pri Celovcu und Umgebung). Die →  Orts- namen sind hingegen vielfach auf Deutsch und unab- hängig von der ethnischen Situation angeführt. Mit der grundlegenden Veränderung der gesell- schaftlichen Verhältnisse nach der Märzrevolution 1848 im Hinblick auf die Auflösung des feudalrecht- lichen persönlichen Abhängigkeitsverhältnisses (»Ab- stellung jedes bäuerlichen Untertänigkeits- oder Hö- rigkeits-Verbandes«) und der daraus resultierenden Abschaffung der patrimonialen Gerichtsbarkeit und Verwaltung ging das Erfordernis einer Modernisierung und Neuordnung der Verwaltungsstrukturen einher, d. h., dass eine systematische Neueinteilung und Neu- aufzeichnung der territorialen Verwaltungsstruktur im Rahmen von O. notwendig wurde, die in den entspre- chenden →  Landesgesetzblättern kundgemacht wur- den. Diese haben somit neben einer verwaltungshisto- rischen Bedeutung eine gesetzliche sprachhistorische Relevanz. Die Bestimmung zur neuen Wahlordnung in der zweisprachigen →  Landesverfassung vom 30. De- zember 1849 enthält so in §  3 eine zweisprachige Auf- zeichnung der Wahlkreise bzw. der Orte, die diese aus- machen (→  Wahlkreise, Kärntner ; →  Wahlordnungen und Nationalitätenpolitik vor dem Ersten Weltkrieg). Gleichzeitig wurde in Wien die Statistische Central- Commission (heute Österreichisches Statistisches Zentral- amt) eingerichtet, deren Aufgabe es war, Daten über die Länder (Bevölkerung, Sprachen/→  Umgangssprachen, →  Schulwesen, Religion) aufgrund von Volkszählungen zu sammeln (→  Sprachenzählung). Die Zählungen fanden jeweils alle 10 Jahre zu runden Jahren statt. Das erste, ganz Kärnten/Koroška umfassende zweispra- chige O. ist jenes, das im Zuge der Verwaltungs reformen nach 1848 von der dafür zuständigen →  Landes organi- sierungskommission/Politična uravnavna de želna ko- misija erstellt wurde, und zwar gemäß Erlass (»Cur- rende«) vom 23. Dezember 1849 (kundgemacht am 16. März 1850) »über die Eintheilung, den Umfang und Beginn der politischen Behörden im Kronlande Kärn- ten« (→  Landeseinteilungs-Erlass 1). Darin sind beide Sprachvarianten gleichermaßen authentisch. Die ver- fassungrechtliche Grundlage dafür bildet die →  Okt- royierte Märzverfassung vom 4. März 1849, die Lan- desverfassung von Kärnten/Koroška vom 30. Dezember 1849 sowie das Reichs- und Landesgesetzblatt-Patent vom 4. März 1849 (→  Kundmachung [1]). Ein wei- teres zweisprachiges O. wird im Zuge einer weiteren Verwaltungs- und Justizreform 1854 (→  Landeseintei- lungs-Verordnung, ministerielle vom 5. Februar 1854) im Kärntner Landesgesetzblatt kundgemacht (→  Lan- deseinteilungs-Erlass 2). Diesen Ortsrepertorien ist gemein, dass sich erstens ihr Rechtscharakter aus der Veröffentlichung im Kärntner →  Landesgesetzblatt herleitet und dass die umfassende →  Zweisprachigkeit als Ausdruck der (verfassungs-)rechtlichen Binationali- tät des Landes bzw. der Konstitutionalität beider Völker bzw. →  Volksgruppen im Lande gewertet werden muss.
zurück zum  Buch Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška - Von den Anfängen bis 1942, Band 2 : J – Pl"
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška Von den Anfängen bis 1942, Band 2 : J – Pl
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška
Untertitel
Von den Anfängen bis 1942
Band
2 : J – Pl
Autoren
Katja Sturm-Schnabl
Bojan-Ilija Schnabl
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79673-2
Abmessungen
24.0 x 28.0 cm
Seiten
502
Kategorien
Geographie, Land und Leute
Kunst und Kultur

Inhaltsverzeichnis

  1. Alphabetische Liste der AutorenInnen/BeiträgerInnen im vorliegenden Band 547
  2. Lemmata Band 2 J – Pl 549
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Enzyklopädie der slowenischen Kulturgeschichte in Kärnten/Koroška