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an das Reich für ihn und sein Haus zugleich einen moralischen Anspruch begründete.
Und daß Rudolf selbst von Anfang an auf die Erhöhung seines Hauses bedacht war, kaun
nicht dem mindesten Zweifel unterliegen; er war klug und scharfsinnig genug, um die
Nothwendigkeit der Begründung einer großen Hausmacht zu erkennen, die allein sein
Königthum von der Willkür der Wahlfürsten unabhängig zu machen im Stande war. Nur
seiner immerhin beschränkten Macht, den Verhältnissen, mit denen er infolge dessen zu
rechnen hatte, sowie den Hindernissen, die er besiegen mußte, ist es zuzuschreiben, daß
nach der Schlacht an der March noch Jahre vergingen, ehe Rudolfs Wünsche ihre
Erfüllung fanden.
Als einen ersten vorbereitenden Schritt zur dauernden Festsetzung seines Hauses
in Österreich darf man den Vertrag vom November 1276 betrachten, dem zufolge die
gewiß ansehnlichen Besitzungen Ottokars in Österreich an Rudolfs gleichnamigen Sohn
fallen sollten. Wichtiger noch waren die bald darnach angeknüpften Verhandlungen mit
dem Erzbischof von Salzburg und den Bischöfen von Passau, Regensburg, Freising und
Bamberg, die Rudolf von Habsburg zu bewegen suchte, ihre in den wiedergewonnenen
Ländern gelegenen Kirchenlehen seinen Söhnen Albrecht, Hartmanu und Rudolf zu
übertragen. Diese Bemühungen waren vom besten Erfolge gekrönt. Durch die Übertragung
der bischöflichen Lehen an seine Söhne war die einstige Erwerbung der Länder, in denen
sie lagen, für sein Haus vorbereitet, da im Besitze jenes ansehnlichen Kirchengutes die
Söhne Rudolfs eine Macht repräsentirten, neben der die landesfürstliche Macht eines
anderen Hauses schwerlich Raum zu gedeihlicher Entwicklung finden konnte.
Rudolf hielt sich nach der Schlacht am Weidenbache noch drei Jahre in Österreich
auf. 1276 verkündete er für Österreich, Steiermark und Kärnten einen fünfjährigen
Landfrieden, und als er endlich von den wiedergewonnenen Reichslanden Abschied nahm,
ließ er daselbst seinen ältesten Sohn, Albrecht, als Reichsverweser von Österreich und
Steiermark zurück, nachdem er schon früher seinem Freund und Waffengenossen, dem
Grafen Meinhard von Görz-Tirol, dem er auch Kraiu verpfändete, die Verwaltung
Kärntens als Reichsverweser übertragen hatte.
Die einst babenbergischen Länder hatten sich somit an die Habsburgische Herrschaft
bereits gewöhnt, als Rudolf, mit den erforderlichen Willebriefen der Kurfürsten ausgerüstet,
auf einem glänzenden Reichstage zu Augsburg — um Weihnachten des Jahres 1282 —
seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf feierlich mit Österreich und Steiermark, Krain
und der Mark belehnte. Die Belehnuugsurkuude wurde am 24. December 1282 ausgestellt.
In dieser Urkunde wird Kärnten nicht genannt, obwohl Rudolf anfangs die Absicht hegte,
auch dieses Herzogthum seinen Söhnen zuzuwenden, und obgleich die Mehrzahl der
Willebriefe auch aufKäruteu lautete, sowie es anderseits auch kaum einem Zweifel unterliegt,
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Band 3
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil
- Band
- 3
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1887
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.64 x 22.39 cm
- Seiten
- 278
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch