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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Band 3
Seite - 39 -
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39 an das Reich für ihn und sein Haus zugleich einen moralischen Anspruch begründete. Und daß Rudolf selbst von Anfang an auf die Erhöhung seines Hauses bedacht war, kaun nicht dem mindesten Zweifel unterliegen; er war klug und scharfsinnig genug, um die Nothwendigkeit der Begründung einer großen Hausmacht zu erkennen, die allein sein Königthum von der Willkür der Wahlfürsten unabhängig zu machen im Stande war. Nur seiner immerhin beschränkten Macht, den Verhältnissen, mit denen er infolge dessen zu rechnen hatte, sowie den Hindernissen, die er besiegen mußte, ist es zuzuschreiben, daß nach der Schlacht an der March noch Jahre vergingen, ehe Rudolfs Wünsche ihre Erfüllung fanden. Als einen ersten vorbereitenden Schritt zur dauernden Festsetzung seines Hauses in Österreich darf man den Vertrag vom November 1276 betrachten, dem zufolge die gewiß ansehnlichen Besitzungen Ottokars in Österreich an Rudolfs gleichnamigen Sohn fallen sollten. Wichtiger noch waren die bald darnach angeknüpften Verhandlungen mit dem Erzbischof von Salzburg und den Bischöfen von Passau, Regensburg, Freising und Bamberg, die Rudolf von Habsburg zu bewegen suchte, ihre in den wiedergewonnenen Ländern gelegenen Kirchenlehen seinen Söhnen Albrecht, Hartmanu und Rudolf zu übertragen. Diese Bemühungen waren vom besten Erfolge gekrönt. Durch die Übertragung der bischöflichen Lehen an seine Söhne war die einstige Erwerbung der Länder, in denen sie lagen, für sein Haus vorbereitet, da im Besitze jenes ansehnlichen Kirchengutes die Söhne Rudolfs eine Macht repräsentirten, neben der die landesfürstliche Macht eines anderen Hauses schwerlich Raum zu gedeihlicher Entwicklung finden konnte. Rudolf hielt sich nach der Schlacht am Weidenbache noch drei Jahre in Österreich auf. 1276 verkündete er für Österreich, Steiermark und Kärnten einen fünfjährigen Landfrieden, und als er endlich von den wiedergewonnenen Reichslanden Abschied nahm, ließ er daselbst seinen ältesten Sohn, Albrecht, als Reichsverweser von Österreich und Steiermark zurück, nachdem er schon früher seinem Freund und Waffengenossen, dem Grafen Meinhard von Görz-Tirol, dem er auch Kraiu verpfändete, die Verwaltung Kärntens als Reichsverweser übertragen hatte. Die einst babenbergischen Länder hatten sich somit an die Habsburgische Herrschaft bereits gewöhnt, als Rudolf, mit den erforderlichen Willebriefen der Kurfürsten ausgerüstet, auf einem glänzenden Reichstage zu Augsburg — um Weihnachten des Jahres 1282 — seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf feierlich mit Österreich und Steiermark, Krain und der Mark belehnte. Die Belehnuugsurkuude wurde am 24. December 1282 ausgestellt. In dieser Urkunde wird Kärnten nicht genannt, obwohl Rudolf anfangs die Absicht hegte, auch dieses Herzogthum seinen Söhnen zuzuwenden, und obgleich die Mehrzahl der Willebriefe auch aufKäruteu lautete, sowie es anderseits auch kaum einem Zweifel unterliegt,
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Band 3
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil
Band
3
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1887
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.64 x 22.39 cm
Seiten
278
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch

Inhaltsverzeichnis

  1. Geschichtliche Übersicht der österreichisch-ungarischen Monarchie 1
    1. Ethnographische Einleitung 1
    2. Geschichtliche Übersicht 33
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild