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ausgehoben, daß das für die Luxemburger iu der gvldeue» Bulle festgesetzte Erbrecht hiufort
auch für das Haus Habsburg gelten sollte. Auch ließen die Staude die Forderung, daß bei
Lebzeiten des Königs Niemand zum Nachfolger gewählt uud gekröut werden dürfe,
schließlich zu Guusteu des Sohnes des regierenden Königs sallen. Ja, als sodann durch
die große Feuersbrunst zu Prag (1541) auch die alte Landtafel vernichtet wurde, benützte
Ferdinand die neue Eintragung, nm mit Zustimmung der Staude deu früheren Wahlrevers
in der Art abzuändern, daß zwar anch jetzt seine freie Wahl anerkannt, die Königin Anna
aber ausdrücklich als „Erbin des Königreiches" bezeichnet wurde.
Unendlich schwieriger als die Erwerbuug der böhmischen, erwies sich jene der
ungarischen Krone. Trotz der habsbnrgisch-nngarischen Verträge von Ödeuburg (1463)
und Preßburg (1491), trotz der 1515 zu Wien erneuerten verwandtschaftlichen Beziehungen
der Königshäuser gab es in Ungarn eine nationale Partei, die nur eines Ungarn Wahl
für zulässig erklärte und ihr Auge längst auf Johann Zapolyai, den Wojwoden von
Siebenbürgen, geworfen hatte. Schon am 10. November 1526 wurde Zapolyai in Stnhl-
weißenbnrg von seinem Anhange zum König ansgernfen. Dagegen fand in Preßburg auf
dem Reichstage (17. December 1526) die Wahl Ferdinands statt. Ferdinand hatte auch
hier sowie in Böhmen gegenüber dem Wahlrechte der Nation sein Erbrecht, nnd zwar um
so nachdrücklicher betont, als eine Nachgiebigkeit in dieser Richtung gewissermaßen eine
Anerkennung des bereits vor ihm gewählten und gekrönten Zapolyai in sich geschlossen
haben würde. Gleichwohl verdankte anch in Ungarn Ferdinand die Erhebung aus den Thron
lediglich der freien Wahl und nicht etwa den vorangehenden Verträgen, welchen zufolge
das Wahlrecht der Stände nur auf Ferdinand und dessen Bruder Karl beschränkt gewesen
wäre. Die Verträge kamen nur insoweit in Betracht, als dieselben dazu beitrugen, die
Stimmeu vieler Wähler gerade auf den Erzherzog zu lenken. Doch auch hier wurde in der
Folge (1547) Ferdinand die Genugthuung zntheil, daß die uugarifchen Stände seinen
Sohn Maximilian zum Statthalter begehrten und dies Verlangen mit den Worten
begründeten „sie hätten nicht blos Ferdinand zu ihrem König erkoren, sondern sich für
alle Zukunft seinen Erben als ihren Herren unterworfen".
Für den Augenblick freilich hatte Ungarn zwei Könige: Ferdinand nnd Johann
(Zapolyai), zwischen denen das Schwert entscheiden mnßte. Wohl erfreute sich Ferdiuaud
zu Beginn dieses Kampfes im Vergleich mit seinem Gegner der größeren Macht, da ihm
die Hilfsmittel seiner Erblande und des jüngst erworbenen Königreiches Böhmeu zur
Verfügung standen, so daß nach der Niederlage, welche Graf Nikolaus Salm den
Truppen Zapolyais bei Tokaj bereitete, anch Ferdinand zu Stuhlweißenburg sich mit der
Stefanskrone krönen lassen konnte. Aber der Krieg nahm eine für Ferdinand verhäuguiß-
vvlle Wendung, als sein Gegner von seinem Zufluchtsorte (in Polen) aus mit Ersolg de«
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Band 3
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil
- Band
- 3
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1887
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.64 x 22.39 cm
- Seiten
- 278
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch