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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Band 3
Seite - 69 -
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69 ausgehoben, daß das für die Luxemburger iu der gvldeue» Bulle festgesetzte Erbrecht hiufort auch für das Haus Habsburg gelten sollte. Auch ließen die Staude die Forderung, daß bei Lebzeiten des Königs Niemand zum Nachfolger gewählt uud gekröut werden dürfe, schließlich zu Guusteu des Sohnes des regierenden Königs sallen. Ja, als sodann durch die große Feuersbrunst zu Prag (1541) auch die alte Landtafel vernichtet wurde, benützte Ferdinand die neue Eintragung, nm mit Zustimmung der Staude deu früheren Wahlrevers in der Art abzuändern, daß zwar anch jetzt seine freie Wahl anerkannt, die Königin Anna aber ausdrücklich als „Erbin des Königreiches" bezeichnet wurde. Unendlich schwieriger als die Erwerbuug der böhmischen, erwies sich jene der ungarischen Krone. Trotz der habsbnrgisch-nngarischen Verträge von Ödeuburg (1463) und Preßburg (1491), trotz der 1515 zu Wien erneuerten verwandtschaftlichen Beziehungen der Königshäuser gab es in Ungarn eine nationale Partei, die nur eines Ungarn Wahl für zulässig erklärte und ihr Auge längst auf Johann Zapolyai, den Wojwoden von Siebenbürgen, geworfen hatte. Schon am 10. November 1526 wurde Zapolyai in Stnhl- weißenbnrg von seinem Anhange zum König ansgernfen. Dagegen fand in Preßburg auf dem Reichstage (17. December 1526) die Wahl Ferdinands statt. Ferdinand hatte auch hier sowie in Böhmen gegenüber dem Wahlrechte der Nation sein Erbrecht, nnd zwar um so nachdrücklicher betont, als eine Nachgiebigkeit in dieser Richtung gewissermaßen eine Anerkennung des bereits vor ihm gewählten und gekrönten Zapolyai in sich geschlossen haben würde. Gleichwohl verdankte anch in Ungarn Ferdinand die Erhebung aus den Thron lediglich der freien Wahl und nicht etwa den vorangehenden Verträgen, welchen zufolge das Wahlrecht der Stände nur auf Ferdinand und dessen Bruder Karl beschränkt gewesen wäre. Die Verträge kamen nur insoweit in Betracht, als dieselben dazu beitrugen, die Stimmeu vieler Wähler gerade auf den Erzherzog zu lenken. Doch auch hier wurde in der Folge (1547) Ferdinand die Genugthuung zntheil, daß die uugarifchen Stände seinen Sohn Maximilian zum Statthalter begehrten und dies Verlangen mit den Worten begründeten „sie hätten nicht blos Ferdinand zu ihrem König erkoren, sondern sich für alle Zukunft seinen Erben als ihren Herren unterworfen". Für den Augenblick freilich hatte Ungarn zwei Könige: Ferdinand nnd Johann (Zapolyai), zwischen denen das Schwert entscheiden mnßte. Wohl erfreute sich Ferdiuaud zu Beginn dieses Kampfes im Vergleich mit seinem Gegner der größeren Macht, da ihm die Hilfsmittel seiner Erblande und des jüngst erworbenen Königreiches Böhmeu zur Verfügung standen, so daß nach der Niederlage, welche Graf Nikolaus Salm den Truppen Zapolyais bei Tokaj bereitete, anch Ferdinand zu Stuhlweißenburg sich mit der Stefanskrone krönen lassen konnte. Aber der Krieg nahm eine für Ferdinand verhäuguiß- vvlle Wendung, als sein Gegner von seinem Zufluchtsorte (in Polen) aus mit Ersolg de«
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Band 3
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil
Band
3
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1887
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.64 x 22.39 cm
Seiten
278
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch

Inhaltsverzeichnis

  1. Geschichtliche Übersicht der österreichisch-ungarischen Monarchie 1
    1. Ethnographische Einleitung 1
    2. Geschichtliche Übersicht 33
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild