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Verfahren einschlug. In allen kirchlichen Dingen maßvoll wie sein Vater, unterschied er sich
von diesem dadurch, daß die tolerante Gesinnung Ferdinands der Überzeugung unver-
meidlicher Nothwendigkeit entsprang, jene Maximilians aus innerer Neigung hervorging.
So hat sich denn Maximilian in seinen Erblanden ans eine Anerkennung der thatsächlichen
Zustände beschränkt. Doch sollte auch hier die gesetzliche Grundlage des Religionsfriedens
aufrecht erhalten, der entfesselte Strom in geregelte Bahnen gelenkt werden. Offen erklärte
Maximilian den Ständen, daß die Reichsconstitntion, anf die sie sich beriefen, nicht ihnen,
sondern dem Landesfürsten das Recht einräume, in Glaubenssachen zu entscheiden, und
doch blos müudlich — den Böhmen gemacht, aber auch hier nur auf Grund der gemein-
samen „böhmischen Confession", welche auf einem Kompromiß der lutheranisirenden
Utraqnisten und der böhmischen Bruder beruhte. Doch sollten die religiösen Zugeständnisse,
welche Maximilian den Böhmen gewährte, gleich denen, die er dem österreichischen Adel
gemacht, anch für seiue Nachfolger verbindlich sein.
Wenn indeß Maximilian, der anch die katholische Kirche nicht ans dem Ange verlor,
sondern zur Reform derselben statt der bis dahin von Fall zu Fall eingesetzten Commissionen
den ständigen Klosterrath ins Leben rief, gehofft haben mochte, dnrch die ergriffenen
Maßregeln die religiöse Bewegung znm Stillstand zu bringen, so sah er sich hierin nur zu
bald völlig enttäuscht. Auf Gruud der erfolgten, wenn anch zunächst noch beschränkten
Anerkennung, die ihm zutheil ward, breitete sich der Protestautismus in Maximilians
Ländern mit staunensiverther Schnelligkeit aus, während alle die Visitationsreisen der
landesfürstlichen Commissionen die Übelstände in den katholischen Kirchen und Klöstern
Übersichtsband. e
Maximilian II. gestützt hieraus ertheilte er wohl dem
Adel des Landes unter der Euus, nicht
aber den landesfürstlichen Städten und
Märkten das Zugestäuduiß der freien
Glaubensübung (die Concession), nnd
auch dies nur unter der Bedingung,
daß die Protestanten dem Seeteuwesen
entsagen nnd sich anf Grund der Angs-
burgischen Confession zu einer gemein-
samen Kirchenagende vereinigen sollten,
die in der Folge durch die sogenannte
Asseenration bestätigt ward. Auch dem
Adel des Landes ob der Cnns wurde
die freie Übung des Gottesdienstes
gewährt und dieselbe Zusicherung —
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Band 3
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil
- Band
- 3
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1887
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 15.64 x 22.39 cm
- Seiten
- 278
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch