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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Band 3
Seite - 162 -
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162 hatte, und bis zu den Quellen vordringt, in denen das öffentliche Leben entspringt nnd sich immer wieder verjüngt, so drängen zugleich auch die neuen Ansprüche des Staates zu einer Auseiuaudersetzuug auf dem Gebiete der Kirche, die sich der Stellung eines Staates im Staate allmälig begibt. Maria Theresias Regierung hat keineswegs die letzten Conseqnenzen dieser nenen politischen Theorie gezogen; dazu war sie in ihrem Innersten jeder doktrinären Anschauungs- weise allzu fremd und abgeneigt. Auch hatte sie eine allzn große Achtung vor dem Bestehenden und keine Neigung zu gewaltsamen Änderungen, wenn sie sich auch nicht der Nothwendigkeit, Manches umzugestalten und zn bessern, verschloß. Aber es ist doch ihr unsterbliches Verdienst, daß am Schlüsse ihrer vierzigjährigen Regierung der Staat, welcher bei ihrer Thronbesteigung auseinanderzufallen drohte, in allen seinen Theilen festgegliedert und geeinigt dastand. Sie war „die erste Habsburgerin, welche das Reich über die Provinzen, den Staat über die Stände, das Ganze über die Theile setzte". Bis auf Maria Theresia und noch unter ihr war die oberste Leitung des Staates der geheimen Conferenz anvertraut, deren Mitglieder in allen wichtigen Dingen von dem Monarchen zu Rathe gezogen wurden. Die Armeeverwaltung ging noch immer vom Hof- kriegsrathe aus. Die Finanzgeschäfte besorgte noch immer als oberste Behörde die Hofkammer. Dies waren damals die drei einzigen Centralstellen und selbst von diesen galt die Hofkammer eigentlich nur für die westliche Hälfte der Monarchie, während Ungarn seine althergebrachte Verfassung besaß. Maria Theresia ließ die letztere unangetastet nnd auch die Verwaltung Mailands und der Niederlande blieb eine völlig getrennte. Aber wenigstens aus jenen Provinzen, deren Einrichtungen und Culturzustände schon bisher nicht zu verschieden waren, aus den deutschen Erblauden und den Ländern der böhmischen Krone wollte die Kaiserin einen einheitlichen, nach gleichen Grundsätzen verwalteten Ländercomplex schaffen. Zugleich ging ihr Streben mit Erfolg dahin, auf Kosten der Stände, die bis dahin in den einzelnen Provinzen fast die ganze Verwaltung in Händen hatten, der Regierung einen größeren Wirkungskreis zu verschaffe» und die bis dahin lose zusammenhängenden Theile zu einem festen Ganzen zn verknüpfen. Auch sollte die Verwaltung einfacher gestaltet und sollten einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes schärfer von einander abgesondert und an eigene Behörden übertragen werden. Um die Rivalität zwischen der österreichischen und der böhmische» Hofkanzlei und die von beiden derHofkammer bereiteten Schwierigkeiten zu beseitigen, hob Maria Theresia 1749 die beiden genannten Hofstellen ganz auf und verschmolz die Verwaltung der böhmischen Länder mit jener der deutsch-österreichische». An die Stelle der beiden Hoskanzleien trat das virecwl'ium in pudlieis et cameialibus. welchen: a»ch die Finanzverwaltung, soweit sie sich auf jene beiden Ländergruppen bezog, zugewiesen wurde. Dagegen wnrde das
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil, Band 3
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Übersichtsband, 1. Abteilung: Geschichtlicher Teil
Band
3
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1887
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.64 x 22.39 cm
Seiten
278
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch

Inhaltsverzeichnis

  1. Geschichtliche Übersicht der österreichisch-ungarischen Monarchie 1
    1. Ethnographische Einleitung 1
    2. Geschichtliche Übersicht 33
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild