Seite - 71 - in Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
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Diese grausame Handlung, welche übrigens nach damaligen, namentlich byzantinischen
Anschauungen als Gnade im Falle von todeswürdigen Verbrechen galt, ist unleugbar ein
dunkler Flecken auf dem Charakter Kolomans.
Auch das Familienleben des Königs war sorgenvoll; früh verlor er seine erste Frau,
seine zweite Ehe dagegen, mit einer russischen Prinzessin, war keine glückliche. Koloman
verstieß die Unwürdige, welche auf russischem Boden einen Sohn gebar, Borics, der als
Thronprätendent später so viele Unruhen hervorrief.
Die Gesetze, welche Kolomau erließ, legen Zeugniß ab von seinem weit über die
Vorurtheile des Zeitalters erhabenen Geist. Er beschränkte die Gottesurtheile auf die
Bischofssitze uudGroßpropsteieu, verbot die Fahndung solcher Hexen, welche, in wildeThiere
Auf Kolomau folgte sein Sohn S te fan II., der aber nicht zugleich den Geist
seines Vaters erbte. Der leidenschaftliche Jüngling vergeudete die Kraft der Nation in
fruchtlosen Kriegen, welche er mit den benachbarten Böhmen, Österreichern, Russen und
Byzantinern führte.
Stefan II., der die ausschweifende Lebensweise der von ihm begünstigten Knmanen
befolgte, war oft kränklich und gedachte bekümmert der Zukunft, da er kinderlos war und
das Geschlecht der Ärpädeu mit ihm auszusterbeu drohte. Er vernahm daher mit Freuden die
Kunde, daß der todtgesagte Bila, Sohn des Älmos, im Pecsvärader Kloster verborgen lebe;
er ließ den Jüngling an seinen Hof kommen, setzte ihn in sein Erbe ein und vermählte ihn
mit der Tochter des serbischen Fürsten Uros. Der junge König starb bußfertig in einem
Mönchsgewande, als er noch kanm 30 Jahre zählte (1131).
Das Siegel König Stefans III. verwandelt, Menschen tödten, „weil es
keine solchen Hexen gebe", revidirte die
Gesetze der Könige Stefan und Ladislaus,
milderte die drakonische Strenge der
Decrete derselben, erlaubte den in legi-
timer Ehe lebenden Geistlichen ihre
Frauen zu behalten und untersagte
nur für die Zukunft den zu Priestern
Geweihten die Heirat, traf Anstalten, um
die Jsmaeliteu, eingewanderte moham-
medanische Bulgaren, zum Christeuthume
zu bekehren, regelte die Verhältnisse der
Juden durch eiu besonderes Gesetz, verbot
ihnen jedoch, mit christlichen Sclaven zu
handeln oder solche im Dienste zu halten.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
- Titel
- Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
- Untertitel
- Übersichtsband, Ungarn (1)
- Band
- 5
- Herausgeber
- Erzherzog Rudolf
- Verlag
- k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
- Ort
- Wien
- Datum
- 1888
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 16.41 x 22.5 cm
- Seiten
- 532
- Schlagwörter
- Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
- Kategorien
- Kronprinzenwerk deutsch