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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Seite - 71 -
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71 Diese grausame Handlung, welche übrigens nach damaligen, namentlich byzantinischen Anschauungen als Gnade im Falle von todeswürdigen Verbrechen galt, ist unleugbar ein dunkler Flecken auf dem Charakter Kolomans. Auch das Familienleben des Königs war sorgenvoll; früh verlor er seine erste Frau, seine zweite Ehe dagegen, mit einer russischen Prinzessin, war keine glückliche. Koloman verstieß die Unwürdige, welche auf russischem Boden einen Sohn gebar, Borics, der als Thronprätendent später so viele Unruhen hervorrief. Die Gesetze, welche Kolomau erließ, legen Zeugniß ab von seinem weit über die Vorurtheile des Zeitalters erhabenen Geist. Er beschränkte die Gottesurtheile auf die Bischofssitze uudGroßpropsteieu, verbot die Fahndung solcher Hexen, welche, in wildeThiere Auf Kolomau folgte sein Sohn S te fan II., der aber nicht zugleich den Geist seines Vaters erbte. Der leidenschaftliche Jüngling vergeudete die Kraft der Nation in fruchtlosen Kriegen, welche er mit den benachbarten Böhmen, Österreichern, Russen und Byzantinern führte. Stefan II., der die ausschweifende Lebensweise der von ihm begünstigten Knmanen befolgte, war oft kränklich und gedachte bekümmert der Zukunft, da er kinderlos war und das Geschlecht der Ärpädeu mit ihm auszusterbeu drohte. Er vernahm daher mit Freuden die Kunde, daß der todtgesagte Bila, Sohn des Älmos, im Pecsvärader Kloster verborgen lebe; er ließ den Jüngling an seinen Hof kommen, setzte ihn in sein Erbe ein und vermählte ihn mit der Tochter des serbischen Fürsten Uros. Der junge König starb bußfertig in einem Mönchsgewande, als er noch kanm 30 Jahre zählte (1131). Das Siegel König Stefans III. verwandelt, Menschen tödten, „weil es keine solchen Hexen gebe", revidirte die Gesetze der Könige Stefan und Ladislaus, milderte die drakonische Strenge der Decrete derselben, erlaubte den in legi- timer Ehe lebenden Geistlichen ihre Frauen zu behalten und untersagte nur für die Zukunft den zu Priestern Geweihten die Heirat, traf Anstalten, um die Jsmaeliteu, eingewanderte moham- medanische Bulgaren, zum Christeuthume zu bekehren, regelte die Verhältnisse der Juden durch eiu besonderes Gesetz, verbot ihnen jedoch, mit christlichen Sclaven zu handeln oder solche im Dienste zu halten.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Übersichtsband, Ungarn (1)
Band
5
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1888
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.41 x 22.5 cm
Seiten
532
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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