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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Seite - 254 -
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254 Majestät den Reichstag einberufen, nnd die Räthe der ungarischen Hofkanzlei anerkannten vor Josef II., daß die Comitate im Sinne des Gesetzes dazu vollkommen berechtigt wären. Auch Hofkanzlei und Statthaltereirath sahen übereinstimmend in der Einberufung des Reichstages den einzigen Ausweg. Josef gab endlich nach. Der 1788er Feldzug, au welchem er persönlich theilnahm, hatte seine Gesundheit gebrochen, auch seine Seele war schon ermüdet. Er fühlte, daß er ohnedies keine Znknnft mehr habe, und war geneigter von seinen Plänen abzugehen, die er ja uicht mehr ausführen und Jenen, zu deren Bestem sie bestimmt waren, die aber davon nicht einmal hören wollten, nicht aufzwingen konnte. Er erließ demnach (am 18. December 1789) eine Verordnung in ungarischer und deutscher Sprache, in welcher er die Zusammenberusung des Reichstages versprach, wenn der Krieg zu Ende gehen würde, doch machte diese Erklärnng nicht den gewünschten Eindruck. In den Eomitaten brach die Unzufriedenheit ohne Unterschied der Parteien los. Man forderte den Reichstag, die sofortige Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes. Au viele» Orten wurde der legale Zustand eigenmächtig wiederhergestellt, die ernannten Beamten abgesetzt, die Eonseriptionen vernichtet. Da gab Josef, der sich schon am Rande des Grabes befand, vollständig nach. Er zog alle Verordnungen zurück mit Ausuahme derjenigen, welche er im Interesse der Toleranz, in Bezug auf die Verhältnisse der Hörigen und auf die Regelung der Pfarren als oberster Kirchenpatron erlassen hatte. Er verkündete, daß am 1. Mai 1790 Alles in denselben Zustand zurückkehren werde, in welchem es zur Zeit des Todes der Kaiserin Maria Theresia war, und versprach, daß er im Laufe des Jahres 1791 den Reichstag zusammenberufen, sich krönen lassen nnd ein Jnangnraldiplom erlassen werde (am 28. Jänner 1790). Einige Tage später sandte er anch die heilige Krone ins Land zurück, welche er damals, als er die Umgestaltung der ungarischen Verwaltung in Angriff nahm (am 13. April 1784), der wiederholten ängstlichen Einsprache seiner ungarischen Räthe zum Trotze aus dem Lande wegführen und zu den ähnlichen Kleinodien seiner anderen Länder in die kaiserliche Schätzkammer hatte aufnehmen lassen. Die Nation begrüßte mit jauchzender Begeisterung das Symbol ihrer Selbständigkeit, welches in einem eigenen sechsspännigen Wagen die Kronhüter Graf Josef Keglevich und Graf Michael Nädasdy mit einigen ungarischen Garden ins Land brachten. Banderien, Glockengeläute, Kanonendonner, brausende Rufe: „hoch lebe die ungarische Freiheit" empfingen und geleiteten das Kleinod über Kittsee, Raab, Gran bis in das Ofener Königsschloß. Als die Krone dorthin gelangte (am 21. Februar 1790), lag Josef in Wien schon auf der Bahre. Die Zurückziehung seiner Verordnungen vermochte die Gemüther nicht sofort zu beschwichtigen. Die Unzufriedenheit wnrde auch durch ausländischen Einfluß geschürt, das ganze Land war in Gährnng. Der bis dahin so ruhige Ungar des XVIII. Jahrhunderts gerieth auf eiumal ganz außer sich. Angesichts der Germanisations- und Eentralisations-
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Übersichtsband, Ungarn (1), Band 5
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Übersichtsband, Ungarn (1)
Band
5
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1888
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.41 x 22.5 cm
Seiten
532
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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