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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (2), Band 9
Seite - 632 -
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632 werden, selbst das jüngste, da aber das Oberhaupt die meiste Erfahrung besitzen muß, wählt man meistens den Ältesten; daher der Ausdruck ,staresina* (der Alte), womit bei den Slaven noch jetzt der Inhaber höherer Macht bezeichnet wird. Der Staresina hat das entscheidende Wort in allen Angelegenheiten der Hausgemeinschaft. Er weist die einzelnen Wohnränme zu nnd theilt die Arbeitszeit ein. Doch verlieren die Mitglieder der Zadrnga trotz der großen Macht des Staresina weder ihre persönliche Selbständigkeit, noch ihr Besitzrecht. Jedes Mitglied hat seinen gleichen Theil am gemeinsamen Besitz und kann nebenher auch noch Privatvermögen erwerben, über das es nach Belieben verfügen mag. Auch der Austritt ist gestattet, sowie die Aufnahme neuer Mitglieder. Das Leben in der Hausgemeinschaft ist sehr einfach und fast alle Bedürfnisse werden durch die Haus- industrie gedeckt. Jetzt indeß ist die Institution schon im Sinken begriffen. Am kräftigsten gedieh sie bis aus die neueste Zeit iu der geweseneu uugarisch-kroatischen Militärgrenze, bis ihre Aufhebung gesetzlich angeordnet wurde. — Werfen wir nnn eine» Blick auf deu Lebenslauf des Serben, vor Allem auf seine Familienfeste. Kindstaufe (krsterye). Sobald die Frau bemerkt, daß sie in gesegneten! Zustande ist, flüstert sie es irgend einem Mitgliede des Hausstandes zu, da durch Geheimthnerei das Kind in Gefahr schwebt, stumm zu werden. Gleich nach der Geburt eilt der Vater iu der Regel zu seinem gewesenen Hochzeitsbeistand und bittet ihn, Taufzeuge zu sein. Diese Einladung wird, selbst wenn es ungern geschieht, in jedem Falle angenommen; ihre Ablehnung ist undenkbar, auch wenn es sich um den ärmsten Menschen handelt, der, um einen Beschützer zu gewinnen, eine reiche, ansehnliche Familie angeht. Nach der Einladung geht der Gevatter in das Haus, um das Kind zur Taufe zu briugeu. Entweder er oder die Gevatterin muß es aber vorher dreimal über der Schwelle auf und nieder schwenken. Nach der Taufe geht der Gevatter in das Haus zurück und übergibt dort das sogenannte Taufgeld (Kvro2ills); dieses gehört der Kiudbetteriu, die dafür meistens Leinwand auf Kinderhemden kauft. Die Wohlhabenderen Pflegen bei der Kindstaufe die Verwandten und Freunde auch zu bewirthen, welche ihrerseits dem Kinde Geschenke und Geld spenden. Das Mahl dauert iu heiterer Stimmung oft bis zum Abend fort. Jeder Gast muß vou jeder Speise essen, damit das Kind nicht wählerisch im Esseu werde. Der Vater ist, besonders wenn es einen Knaben gilt, geradezu verschwenderisch, er kann gar nicht genug anbiete». Schließlich werden die Schmausenden warm und tanze», damit der Hanf recht wachse, singend, zuweilen auch uach dem Dudelsack (mit Ausnahme der Fastenwochen, sonst würden ihre Pflaumen von den Bäumen fallen). Selbst im ärmsten Hause wird für diese Gelegenheit ein Eimer Wein angeschafft. Schließlich eutferueu sich die Gäste singend, unter Segenswünschen für das ganze Haus. Der Tanfpathe ist der Letzte.
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (2), Band 9
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Ungarn (2)
Band
9
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1891
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.56 x 21.98 cm
Seiten
682
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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