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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (3), Band 12
Seite - 382 -
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382 nicht zustande gekommen. Gestört wurde sie durch jene nationalen Elemente, die namentlich in den ungarischen Volksgesängen fortlebten und auch zur Zeit der Reformation erhalten blieben. Auf diese bezieht sich der Beschluß einer vom Grauer Erzbischof Nikolaus Olah im Jahre 1560 abgehaltenen Synode, wodurch es unter schwerer Strafe verboten wird, für kirchliche Zwecke solche Gesänge, sei es mit volksthümlichem (das heißt magyarischem), sei es mit lateinischem Text zu verwenden, von denen es nicht sicher sei, daß die Kirche sie schon vor hundert Jahren angenommen habe, oder die als Producte der Gegenwart nicht der Billigung durch die zuständige Obrigkeit unterliegen, damit nicht das seiner Natnr nach religiöse ungarische Volk unter dem Scheine des Glaubenseifers irregeleitet werde, „wie leider schon an mehreren Orten geschehen". Aus diesem Synodalbeschluß geht vor Allem hervor, daß es volksthümliche Gesänge gab, die um hundert Jahre älter waren. Daß diese rein magyarisch gewesen, bezeugen die gedruckten Gesangbücher des XVII. Jahr- hunderts. unter deren Melodien auch die Producte der früheren Jahrhunderte fignrireu, mit der Aufschrift „alte Weise" bezeichnet und im Sinne jener Synode gutgeheißen. Ferner entnimmt man daraus, daß das ungarische Volk schon in den Jahrhunderten vor der Reformation an dem Rituale theilgenommen hat. Der eigentliche Zweck der erwähnten Synode, nämlich den protestantischen Gesängen einen Damm zu setzen, ward nicht erreicht. Darum wurde durch Erlaß Ferdinands I, vom 14. Juni 1564, unter strenger Wahrung der Controle, dem Volksgesang die neue Besugniß ertheilt, auch uach dem heiligen Meßopfer dem kirchlichen Geiste entsprechende Hymnen oder mit Respousorieu verbundene Psalmen ungarisch zu singen. Nach dieser Concession befaßt sich erst im Jahre 1611 wieder eine Synode mit dem Kirchengesang. Der Papst verordnet nämlich, daß das Rituale des Tridentiner Concils eingeführt werde. Hätte man dies zu jeuer Zeit auch in Ungarn befolgt, so hätte man das ungarische Volk seiner durch Jahrhunderte geheiligten nationalen Gesänge beraubt, gerade zu einer Zeit, wo der Protestantismus diese Rechte anerkannte und seineu Anhängern Gesänge in der nationalen Sprache schenkte. Ein solches Vorgehen hätte die Anhänger der Kirche dem Protestantismus in die Arme getrieben. Wahrscheinlich sind es solche Gründe, mit denen Cardinal Franz Forgacs seine in dieser Sache an Papst Paul V. gerichtete Denkschrift stützt. Diese Vorstellungen fanden in Rom Gehör und das Rituale mit den gewohnten magyarischen Gesängen blieb; erst 18 Jahre später (1629) nahm die unter Peter Päzmäuy abgehaltene Synode zu Tyruau die Angelegenheit wieder in dieHand. Da die bisherigen Synoden nicht vermocht hatten, der Ausbreitung der protestantischen Gesänge zu steuern, verfügte nun Päzmäuy, daß die handschriftlichen Gesangbücher unter der Aufsicht einer besonderen Commission in Druck zu legen seien, außer diesen aber in der Kirche und bei Processionen nichts gesungen werden dürfe. Damit hörte das willkürliche
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (3), Band 12
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Ungarn (3)
Band
12
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1893
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.49 x 21.91 cm
Seiten
626
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
Kronprinzenwerk deutsch
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