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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Böhmen (2), Band 15
Seite - 630 -
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630 bestehenden Glashütten waren vollauf beschäftigt. Im Jahre 1701 war ihre Zahl um die von „St. Antouiwald an der Jscr" vermehrt worden, eiuem stattlichen Unternehmen. Zur selben Zeit war die Herrschaft Starkenbach mit Rochlitz in das Eigenthum der Grafen Harrach gelangt, welche von Anfang an der gewerblichen Hebung ihres Besitzes eine seltene Aufmerksamkeit zuwandten. Sie verlegten die uns bekannte Sahlenbacher Glashütte nach Seifenbach (1701), von dort aber (1714) weiter ins Gebirge, nach dem „Neuen Wald". Der Glasmeister daselbst war Elias Müller, nach dessen Tode Graf Alois Harrach der Witwe und deren Kindern den Weiterbetrieb der Hütte gestattete. Hans Josef Müller, Elias' Sohn, erbaute nächst der Hütte im Jahre 1737 ein größeres Wohnhaus, um welches mit der Zeit eine Ortschaft entstand: das heutige Neuwelt, dessen Glashütte zu deu hervorragendsten Erzeugungsstätten ihrer Art gerechnet werden darf. Sie scheint von jeher besonders Hohlglas erzeugt zu haben, auch dann, als die übrigen Hütten der näheren und weiteren Umgebung sich ausschließlich der Produetiou von Stangen- und Prismenglas, dem Rohmaterial der Glasknrzwaaren-Manufactnr, zuwendeten. Damals, im dritten Jahrzehnt des XVIII. Jahrhunderts, fand das Handwerk der Strumpfstricker in der Gegend von Bensen und Böhmisch-Kamnitz Eingang und breitete sich von dort nach Markersdor f , Wernftadtl , Graber und Anfcha ans. Handwerker aus Niederösterreich, aus Martinsdorf und Retz, werden als die Lehrmeister genannt, denen diese Einführung zn danken sei. Der Bereich der Wirksamkeit des Mercantil- und Commerz Eollegiums in Prag dehnte sich, wie man sieht, immer beträchtlicher aus — allerdings zumeist wohl ohne dessen uumittelbares Zuthun; nur in verhältnißmäßig seltenen Fällen wird ein Eingreifen der Behörde» in das Wachsthum unserer Industrie bemerkbar. Daran änderte sich nur wenig, als das Eollegium mit Hosreseript vom 30. Mai 1724 eine Neuorganisation ersllhr, der unterm 15. December 1727 eine umständliche Jnstrnetion nachfolgte. Eine „zur Unterstützung und Beförderung der Gewerbsamkeit" errichtete „Commercialcafsa" war nicht von Bestand. Ungleich wichtiger wurde für das gauze Gewerbewesen das kaiserliche „Genera l -Handwerks-Paten t für die böhmischen Provinzen" vom 16. November 1731. Es bedeutete für Böhmen, Mähren und Schlesien nichts weniger als die Verstaatlichung der Gewerbegesetzgebung. Mit einem Schlage war das gesammte Handwerk uach einer Richtung endlich der souveräne» Willkür der Magistrate nnd der Patrimonialgerichte für immer entzogen und einer einzigen höchsten Instanz, der Staats- gewalt, unterstellt. Eine Unzahl zünftiger Mißbränche wurde gründlich beseitigt — es blieben ihrer mehr als genug noch übrig. Das ausschließliche Recht des Landesherrn ans Ertheiluug und Bestätigung von Znnstsatzungen gelaugte erst jetzt zu wirklicher
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Böhmen (2), Band 15
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Böhmen (2)
Band
15
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1896
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.07 x 22.35 cm
Seiten
708
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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