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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Mähren und Schlesien, Band 17
Seite - 189 -
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189 „jungen Ausschuß" das „Recht" übergibt, begibt er sich für die Faschingstags seiner Amts- wirksamkeit und überträgt diese an den Gesindeausschuß, Der Gemeindevorstand ermahnt in einer angemessenen Ansprache den jungen Ausschuß, für Ordnung und gute Zucht in der Gemeinde zu sorgen. Hierauf wird das Recht in feierlichem Umzüge aus dem Hause des Gemeindevorstandes in das Wirthshaus getragen. Daselbst nimmt der Gesinde- ausschuß hinter dem „Amtstische" Platz, oberhalb dessen das Recht in den Querbalken gesteckt wird. Nun wird fleißig dem Tanze gehuldigt, welcher von Zeit zu Zeit durch ein scherzhaftes Gericht unterbrochen wird. Es hat z. B. einer einem anderen etwas heimlich zugesteckt und ihn dann vor „dem ehrsamen Recht" als Dieb verklagt. Ein anderer wurde angezeigt, er habe von dem „löblichen Gemeindeausschuß" unziemlich geredet, das Recht ohne Respect angeblickt u. s. w. Der Schuldige wird vorgeladen, die Gerichtsverhandlung unter strenger Beobachtung aller Formalitäten gegen ihn durchgeführt und das Urtheil an ihm sofort mit der Ferula vollstreckt. Am Faschings-Montag und -Dienstag wird das Recht in feierlichem Umzüge unter Musikbegleitung durchs Dorf getragen, in jedem Hause Halt gemacht, mit der Hausfrau und den Haustöchtern getanzt und sodann Geld, Faschingskrapfen, Speck und Eier ein- gesammelt. Am Aschermittwoch wird das Recht im feierlichen Umzüge, jedoch ohne Mnfik zum Gemeindevorstand zurückgetragen. Am schwarzen Sonntag wird von der Dorfjugend die ^loi-kma (personisicirter Tod und Winter) in der Gestalt einer weiblichen Puppe unter Absingung alterthümlicher Lieder aus dem Dorfe getragen und ins Wasser geworfen und an ihrer Stelle „der junge Sommer", dessen Symbol ein geschmücktes Tannenbäumchen ist, ins Dorf gebracht. Am Sauet-Georgitag (24. April) werden die Feldmarken begangen. In mehrere Gruppen getheilt, besichtigen die Ortsinsassen die Grenzsteine, und nachdem sie eonstatirt haben, daß diese unverrückt sind, übertünchen sie sie mit frischem Kalk. In älterer Zeit nahmen sie auch ihre Söhne im Alter von 12 bis 14 Jahren mit und strichen sie au den Grenzsteinen mit Ruthen, damit sie sich deren Standort besser merkten. Am Charfreitag vor Sonnenaufgang eilt Alles zum nächsten Flusse oder Bache und wäscht sich daselbst unter Hersagung alterthümlicher Formeln uud Gebete, oder es holt Jemand solches Wasser und alle Hausgenossen waschen sich damit unter freiem Himmel, auf daß sie das ganze Jahr hindnrch frisch und gesund verbleiben. Wer das Wasser holt, darf auf dem Hin- und Herwege kein Wort sprechen, weder Jemand grüßen, noch den Gruß erwiedern; deswegen heißt es „das Schweigewasser". In manchen Gegenden laufeu die Kuaben, nachdem sie ein Flußbad genommen, nackt in den Obstgarten uud schütteln die Bäume, um sie dadurch zur reichlichen Obsternte zu vermögen. Auch das Vieh wird
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Mähren und Schlesien, Band 17
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Mähren und Schlesien
Band
17
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1897
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.42 x 21.88 cm
Seiten
750
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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