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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Band 20
Seite - 131 -
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131 selbst während des Aufenthaltes in der Bukowina die Überzeugung von der Möglichkeit der vorgeschlagenen künftigen Einrichtung des Landes verschaffen. Am 26. April (1780) trat der Kaiser seine Reise an; im Verlaufe derselben wurde jedoch der Plan, die Bukowina zu besuchen, fallen gelassen. Erst während der Heimreise nahm der Kaiser den abgerissenen Faden der Verhandlungen über die Bukowiner Frage wieder auf und richtete am 5. August 1780 jenes denkwürdige Handschreiben an den Commaudireuden in Galizien, worin derselbe aufgefordert wurde, im Vereine mit dem Landeschef ein Gutachten über die Reformfrage der Bukowina abzugeben. Zum ersten Male ist da der unglückliche Gedanke einer Angliederung des Landes an Galizien zum Ausdrucke gelangt. Ehe noch das verlangte Gutachten abgegeben werden konnte, trat ein ungemein interessanter Zwischenfall ein. Ein Mann aus dem fernen Osten erschien in Wien als „Abgeordneter der Bukowina", um im Namen des Adels und der Geistlichkeit seines Vaterlandes die Klagen, Bitten und Wünsche der verschiedenen Gesellschaftsklassen vor den Thron zu bringen. Am 13. November 1780 überreichte nämlich der Boja r Basi l ius Balschs als Abgeordneter der Bukowina der Eentralregieruug eine höchst bedeutsame Denkschrift. Darin schildert er in einschneidenden Zügen die Verhältnisse seines Vaterlandes, den Zustand des Adels, der Geistlichkeit, der Bauern, die Korruption in den Klöstern, den Verfall des Handels. Er deckt nicht nur die Wunden auf, überall bringt er auch die nöthigen Heilmittel in Vorschlag und bezeichnet in beredter Weise die Ziele der inneren Politik, die in dem neuen Reichslande erstrebt werden sollten. Jede seiner Klagen ist durch Patriotischen Schmerz geadelt und die ganze Denkschrift wird durchströmt von der Wärme patriotischer Empfindung und von der unbedingten Hingebung an die große Monarchie, der sein Vaterland angegliedert werden soll. Auch über diese Vorschläge und Wünsche verschob der Kaiser durch seine Entschließung vom 25. November 1780 die Entscheidung bis zum Eiulaugen der Gutachten Schröder's uud Brigido's. Am 30. November trafen dieselben endlich in Wien ein. Aber auch jetzt wich der Kaiser der eudgiltigeu Ent- scheidung aus und forderte die böhmisch-österreichische Hofkanzlei zu einer bestimmten Äußerung über das Bukowiner Reformwerk auf. Am 17. Februar 1781 kam die Hof- kanzlei dem erhaltenen Auftrage nach und begleitete Brigido's Denkschrift mit ihrem Gutachten, dem aber der Oberstkanzler, Graf Blümegen, seine eigene höchst beachtens- werthe Erklärung beischloß. Der scharfsinnige und weitblickende Staatsmann sprach sich entschieden dagegen aus, daß das Land an Galizien angegliedert oder gar in zwei Theile zerrissen werde, er that dies mit der bezeichnenden Forderung, „daß die Bukowina keineswegs mit anderen Provinzen vereinigt, sondern als ein ganz abgesondertes Land und soviel möglich nach den jetzigen Gebräuchen und Sitten behandelt und darnach getrachtet werden sollte, die Zuneigung und das Vertrauen der moldauischen Nation auf s-
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Band 20
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bukowina
Band
20
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1899
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.14 x 21.77 cm
Seiten
546
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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