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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Band 20
Seite - 208 -
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208 derselben vorgespielt. Das Hinaustragen der einzelnen Stücke der Mitgift geschieht unter fortwährendem Tanzen der Träger (joaeü ckestreu). Bei den lIne»-Tänzeu pflegen die Musikanten auch sogenannte lioru-Gesäuge (bore) zn singen. Meist aber sind es einige aufgeweckte Burschen, die während des Tanzes nach dem Taete der Musik zwei- bis sechs- und achtzeilige Strophen, sogenannte stri^atuii, ebiuituii, zumeist satirischen Inhaltes, zur allgemeinen Erheiterung reeitiren. In diesen stri»üturl oder ebiuituri werden nicht nur die Schwächen beiderlei Geschlechtes und die Liebesverhältnisse in beißender Weise gegeißelt, sondern auch hervorragende geistige und körperliche Eigen- schaften gepriesen. Die allgemeinen Tanznnterhaltnngen werden gewöhnlich nach der Katechisation an Sonn- und Feiertagen veranstaltet, und zwar vor der Kirche, vor dem Gemeiude- hause oder vor dem Wirthshause, auch vor dem Dorfbrnnnen, wenn ein entsprechend weiter Raum da vorhanden ist und schattenreiche Bäume vorkommen, da bei solchen Tänzen uicht blos die tanzlustige Jugend, sondern auch ältere Leute, ja sogar Greise sich versammeln. Während die junge Welt theils dem Tanze huldigt, theils anderweitig sich unterhält, sitzen oder stehen die älteren Personen auf der Seite, betrachten mit Wohlgefallen die tanzlustige Jugend und führen untereinander landwirtschaftliche Gespräche, erzählen sich heitere Erlebnisse oder planen zukünftige Verschwägerungen. An vielen Tanzplätzen ist auch eine Schaukel angebracht, welche zumeist von denjenigen der zuschauenden Jugend in Ansprnch genommen wird, die ihrem Alter nach noch nicht zu den Tänzern gehören. Die heiratsfähigen Burschen (ultei, koltei, llZcsu) und Mädchen (lutü inure) dürfen Tanzunterhaltungen erst dann besuchen, wenn sie bei den Hochzeitsrednern, den sogenannten colueerl oder cvloceri (eolloquurii), Tanzunterricht genommen haben. Dieser wird ihnen in der Zeit von Weihnachten bis nach dem Jordanfeste in hiefür geeigneten Häusern ertheilt. Diese Zusammenkünfte heißen ver^el (Cercle- oder Jungfernunterhaltung) oder bore oder bereun (Unterhaltung mit Gelage). Die Burschen erscheinen dabei (ckuu in bere) ohne Begleitung, die Mädchen dagegen stets in Begleitung der Mutter oder einer ver- heirateten Schwester oder einer anderen anverwandten Frau (inerx lu ver^el, lu bere, bereun). Bei diesem Gange schreitet das Mädchen voran, und die begleitende Frau folgt mit einem Kvlatschen auf den Armen nach. Beim Eintritt in den Unterhaltungsort werden sie von einem eoloeer bewillkommt, der auch das dargebrachte Geschenk in Empfang nimmt und auf den Tisch legt. Für die Getränke (bere, beuwru) sorgen die Burschen. Wenn eine hinlängliche Anzahl von Personen sich versammelt hat, so beginnt die Unterhaltung, die in allerlei Tänzen besteht; die mündliche Unterhaltung ist hiebet immer Nebensache. Weuu die Eltern mehrere Töchter haben, so gestatten sie der jüngeren nicht eher auf einer Tanz- unterhaltung zu erscheinen, als bis die ältere Tochter verheiratet ist; nur wenn diese
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Band 20
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bukowina
Band
20
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1899
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.14 x 21.77 cm
Seiten
546
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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