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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Bukowina, Band 20
Seite - 324 -
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324 Erkrankungsfalle statt. Während des Taufactes hält jeder Pathe in jeder Hand je ein brennendes Licht. Den Act selbst vollzieht der Priester in der Art, daß er das Kind in horizontaler Lage in das wannensörmige mit Wasser gefällte Baptisterion dreimal taucht, worauf demselben weiße und rothe Seide zur Erinnerung an das Blut und Wasser, welches aus der Seite Christi floß, gebunden wird. Die Heiraten werden gewöhnlich von der Mutter des Bräutigams eingeleitet und wird bei der Jungfrau viel auf gute Familie, wirthschaftlichen Sinn, Schönheit, noch mehr aber auf Vermögen gesehen. Bis unlängst hielt man an der alten orientalischen Sitte fest, den Jungfrauen den Kirchenbesuch nur am Neujahrs- und Palmsonntage, dann am Verkündignngs- und Verklärungsfeste Christi zu gestatten. Dies geschah, um ja nicht zu dem Gerede Anlaß zu geben, daß man die Töchter der Welt znm Anschauen vorführe. DasCeremoniellderTranungistdemderGriechisch-Orientalenähnlich. DasSacrament der Ehe darf aber nur an gewissen Sonntagen im Jahre gespendet werden. Den Braut leuten werden während der Trauung Blumen- oder Metallkronen auf's Haupt gesetzt. Früher wurden denselben rothe oder grüne seidene Schnüre um den Hals geschlungen, die der Priester nach drei Tagen,wohl auch am Tage nach derHochzeit nnterGebeten löste, indem er so die jungen Leute der Enthaltsamkeit entband. Vor Zeiten gab man dem Bräutigam, nachdem ihn „kkae? ickpaierk" genannte Jünglinge zur Trauung angezogen, ein Schwert in die Hand zum Zeichen der absoluten Gewalt über seine Frau. Dieses Schwert sollte auch das Symbol sein, daß der Bräutigam drei Tage lang so angesehen wie ein Kaiser sei; daher auch das für die Ehemänner nicht sehr schmeichelhafte, aber zutreffende armenische Sprichwort: „Drei Tage Kaiser, vierzig Jahre Hausknecht!" Ehescheidungen sind bei den Armeniern höchst selten, übrigens werden dieselben durch religiöse Bestimmungen verpönt. Die letzte Ölung wird nur kranken Priestern gespendet, bei Laien aber werden blos die betreffenden Gebete gelesen. Stirbt der Mann, so muß ihn die Witwe ein ganzes Jahr betrauern. Die Armenier legen ihren Todten Wachskreuze oder Silbermünzen in die Hand. Bei der Beerdigung derselben entfalten sie gerne großen kirchlichen Pomp. An Montagen aber sollen höchst selten Bestattungen vorkommen, weil sie glauben, daß sonst jeden Tag der Woche Einer der Ihrigen beerdigt werden müßte. Die Armenier haben einen für Handel besonders ausgeprägten Sinn, den dazu erforderlichen Witz, die unerläßliche Schlauheit und eine vielvermögende Beredsamkeit. Merkwürdigerweise können dieselben aber in der Bukowina gar keine Bauern und sehr wenige Gewerbetreibende, wohl aber viele Rechtsgelehrte aufweisen. Sie beschäftigen sich mit dem Handel mit „Baccalien", Wein, Riemenzeug, Wolle, Pferdedecken, geblümten Truhen, mit der Landwirthschaft, der Ochsenmastung, dem Viehhandel und dem Vieh- Transport nach Wien, der Hornvieh- nnd Borstenviehschlächterei und endlich der Lichter-,
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Bukowina, Band 20
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Bukowina
Band
20
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1899
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.14 x 21.77 cm
Seiten
546
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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