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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild - Ungarn (6), Band 21
Seite - 405 -
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405 Emanuel Olsavßky und Andreas Bacsinßky durchzusetzen, daß Papst Clemens XIV. im Jahre 1777 den Kirchengesetzen gemäß die Munkäcser Diöcese errichtete. Königin Maria Theresia verlegte den Sitz des Bisthnms von Mnnkacs nach Ungvär und dotirte sie mit Güter» und anderen Beneficien. König Franz I. schaltete im Jahre 1821 aus der sehr ausgedehnten Diöcese ein zweites Bisthnm der Rnthenen aus, das in Eperies seinen Sitz hat und dessen Jurisdiktion sich auf die Comitate Zips, Gömör, Borsod, Saros und zum Theil auch Zemplin erstreckt. Der Staat erlaubte den Rnthenen nicht nur, Geistliche zu haben, sondern erließ diesen auch die Staatssteuer. Und nicht minder entgegenkommend waren die Grundherren. Sie zahlten zwar den Geistlichen ihrer Hörigen kein Gehalt, befreiten sie aber gleichfalls fast überall von den grundherrlichen Abgaben. Die rutheuischeu Geistlichen entrichteten dem Grundherrn Alles in Allem jeder eine Elle Wachskerze, eine Kotzendecke und 1 Gulden bis 1 Gulden 50 Denar in Barem, überdies in der Ungvärer Herrschaft noch einen gewissen Betrag für die Kirche. Zur Erhaltung ihrer Geistlichen waren die rnthenischen Hörigen verpflichtet. Die Verpflichtung beruhte auf hundertjährigem Usus und wurde erst zu Beginn des XIX. Jahrhunderts geregelt. Die Lage der früheren rnthenischen Geistlichkeit war also entschieden günstig; auch vermehrte sie sich in dem Maße, daß einzelne Dörfer fünf oder sechs Geistliche hatten. Diese Vermehrung geschah jedoch auf Kosten des grundherrlichen Einkommens, so daß die Grundherren anfingen sich über die große Anzahl von rutheuischeu Geistlichen zu beschweren. Diesem Übel wurde 1721 dadurch abgeholfen, daß man von den an das Ärar gefallenen Herrschaften Parochialfelder abtrennte. Trotz dieser Steuerleistungen an Grundherrn, Staat und Kirche war die Lage der Rnthenen in Ungarn sowohl im Vergleiche mit der der übrigen Bevölkerung, als auch mit der der ausländischen Rnthenen, eine günstige. Eine Wendung zum Schlimmen trat infolge der Urbarialordnnng Maria Theresias ein, da durch ihre, übrigens wohlmeinende Verfügung die rnthenischen Kenezen und Freigelassenen ihre Freiheiten einbüßten und ebenfalls gewöhnliche Hörige wurden. Noch schwieriger gestaltete sich die Lage durch die Reformen von 1848. Wohl wurden auch die rutheuischeu Hörigen befreit, allein ihre Naturaliensteuern verwandelten sich in bare Steuerleistungen, was die Verarmung des Volkes nach sich zog. Das Übel wuchs noch durch die Urbarial-Ablösung, besonders aber durch die Wald- und Weide-Absonderung, denn diese brachte das Volk um seine Hanpteinnahmsqnelle, die Viehzucht, der zuliebe es ehedem die schönsten Wälder ausgerodet uud die fruchtbarsten Äcker in Wiesen und Hutweiden verwandelt hatte. Jetzt mußte es sich schlecht und recht zum Ackerbau bequemen, den es bisher nnr als Nebenbeschäftigung betrieben hatte. Doch alles Wirthschaften war umsonst, das Bischen Grund nnd Boden
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Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild Ungarn (6), Band 21
Titel
Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild
Untertitel
Ungarn (6)
Band
21
Herausgeber
Erzherzog Rudolf
Verlag
k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Alfred von Hölder
Ort
Wien
Datum
1900
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
15.25 x 21.79 cm
Seiten
500
Schlagwörter
Enzyklopädie, Kronländer, Österreich-Ungarn
Kategorien
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