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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Band 1:1
Seite - 143 -
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143 | www.limina-graz.eu Der Religionsunterricht gilt als entspanntes Fach. Doch sieht man genau- er hin, stellt sich ein anderes Bild heraus. Schnell wird deutlich, dass er in mehrfacher Hinsicht politisch, kirchlich und gesellschaftlich beansprucht wird und in besonderen rechtlichen Konstitutionszusammenhängen steht. Kein anderes Fach außer dem Religionsunterricht wird in Deutschland im gleichen Maße durch staatlich-juristische Vorgaben begründet und regle- mentiert. Als einziges Unterrichtsfach ist es im Grundgesetz verankert und wird ihm so ein fester Platz im Kanon der Schulfächer eingeräumt (vgl. Meckel 2011; Grümme 2009, 43–50). Zum einen dient der Religionsunter- richt dazu, dass Kinder und Jugendliche ihre nach Art. 4 grundgesetzlich verbürgte Religionsfreiheit im Dienste der positiven Religionsfreiheit ausüben können. Zum anderen ist der Staat an einem Religionsunter- richt interessiert, damit dieser seinen Beitrag zur Werteorientierung der demokratischen Gesellschaft leisten möge (vgl. Kalbheim/Ziebertz 2001, 282–297). Ist der Staat eher für die organisatorische Sicherung zuständig, so zeichnen die Kirchen für die inhaltlichen Vorgaben verantwortlich (vgl. Ritter 2006, 124; Meckel 2011). Sie beanspruchen jedoch überdies über die Vergabe einer Unterrichtserlaubnis eine erhebliche Mitverantwortung für die Auswahl von Lehrkräften. Gerade wegen dieser Zwischenstellung des Religionsunterrichts wird man davon sprechen müssen, dass die Einflussnahme auf den Religionsunter- richt durch die Kirchen immer auch politischen Charakter trägt (vgl. Thiel- king, 2005; Kenngott/Englert/Knauth 2015). Auch gesellschaftlich steht der Religionsunterricht im Kreuzfeuer der Kri- tik. Von den einen wird er als unzeitgemäße Veranstaltung abgelehnt. Von den anderen wird freilich der Religionsunterricht mit Erwartungen un- terschiedlichster Art überhäuft. Viele Eltern erhoffen sich vom Religions- unterricht eine religiöse Erziehung, die sie selber aus bestimmten Gründen nicht leisten können, zu der sie sich überfordert fühlen oder die sie nicht leisten wollen (Scheilke 2001, 168). Zudem solle er im Sinne der Wertever- mittlung und Kontingenzbewältigung wirken (vgl. Rainer 2008, 182–208; Isgesamt Arens 2007, 15–55). Und auch bildungspolitisch wird der Religionsunterricht in Anspruch ge- nommen, hat er doch durch Selektion und Allokation als ordentliches Un- terrichtsfach Anteil an den Grundfunktionen der Schule. Bernhard Grümme | Religionsunterricht zwischen Macht und Bildung Die Einflussnahme auf den Religionsunterricht trägt immer auch politischen Charakter.
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Band 1:1
Titel
Limina
Untertitel
Grazer theologische Perspektiven
Band
1:1
Herausgeber
Karl Franzens University Graz
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
Abmessungen
21.4 x 30.1 cm
Seiten
236
Kategorien
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