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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Band 2:1
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31 | www.limina-graz.eu Darin ist u.  a. auch ein Menschenrecht auf Mission enthalten (vgl. Bielefeldt 2014). Zum anderen erweist sich das Recht, am kulturellen Leben der Gemein- schaft frei teilzunehmen (Artikel  27 der Allgemeinen Erklärung der Men- schenrechte von 1948), als besonders relevant für Religions- und Weltan- schauungsgemeinschaften. Darüber hinaus kommt auch das Recht auf Nichtdiskriminierung (Artikel  2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948) Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zugute. Denn auch dieses Recht schützt zusammen mit den anderen beiden genannten Rechten indirekt über in- dividuelle Rechtsansprüche die religiöse und weltanschauliche Diversität. Religiöse und weltanschauungsbasierte Begründungen der Menschenrechte Religiöse und weltanschauungsbasierte Begründungen der Menschen- rechte zeichnen sich dadurch aus, dass sie es vermögen, die Menschen- rechte auf einem spezifisch religiösen und weltanschaulichen Fundament abzustützen und somit auf einer anderen als einer rein vernunftbasierten Begründung zu fundieren (vgl. Kirchschläger 2016, 210–215). Mit dem Re- gress auf ihren Glauben, auf ihre Überzeugungen und auf ihre Wertvor- stellungen gelingt es einer religiösen und weltanschauungsbasierten Be- gründung, Angehörige und Mitglieder der jeweiligen Religions- und Welt- anschauungsgemeinschaft unmittelbar anzusprechen. Die argumentative Wirkung und Überzeugungskraft einer solchen religiösen Begründung der Menschenrechte ist daher bei Angehörigen und Mitgliedern der jeweiligen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft sicherlich anders, wenn nicht sogar höher einzustufen. Denn eine Glaubensüberzeugung hat eine eigene und besondere Qualität. Aber gerade der Aspekt des Glaubens kann diesen Begründungsversuch in seiner Wirkung auch einschränken, da der Ansatz vor allem Gläubige un- mittelbar überzeugt. Die argumentative Kraft auf Nicht- oder Andersgläu- bige kann begrenzt sein, da sich dieser Zugang keiner zwingenden, rein ra- tionalen Begründung bedient. Daher muss bei religiösen und weltanschau- ungsbasierten Begründungen auch von einer möglicherweise beschränkten Relevanz ausgegangen werden. Denn bei ihnen können Schwierigkeiten Peter G. Kirchschläger | menschenrechte, demokratie und religionen Die argumentative Kraft religiöser Begründungen auf Nicht- oder Andersgläubige kann begrenzt sein.
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Band 2:1
Titel
Limina
Untertitel
Grazer theologische Perspektiven
Band
2:1
Herausgeber
Karl Franzens University Graz
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
Abmessungen
21.4 x 30.1 cm
Seiten
194
Kategorien
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