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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Band 2:1
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34 | www.limina-graz.eu gions- und Weltanschauungsgemeinschaften als menschenrechtsfreie Räume. Religiöse und weltanschaulich basierte Begründungen eröffnen Zugän- ge zu den Menschenrechten vor allem aus einer bestimmten Religion und Weltanschauung heraus. In letzter Konsequenz begründen sie die Men- schenrechte nicht moralisch, sondern leiten – ausgehend von den Lehren und Glaubensinhalten einer bestimmten religiösen und weltanschaulichen Perspektive  – im Zuge eines Prozesses der „Adaption“ zu ihnen hin. Adaption Ein als „Adaption“ verstandener Prozess schafft eine Anschlussfähigkeit der Menschenrechte für eine bestimmte religiöse Überlieferung, ermög- licht eine legitimierende Anknüpfung vom eigenen religiösen Fundament aus und eröffnet einen Zugang zu den Menschenrechten aus der Perspek- tive der eigenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft (vgl. Ha- bermas 2005, 116; Habermas 1999, 224). Adaption bewahrt im Unterschied zur Interpretation, die eine Veränderung des Inhalts nicht ausschliesst,7 die Identität der Menschenrechte, übersetzt diese jedoch in eine Sprache der eigenen Religion und legt darüber hinaus Akzente, Schwerpunkte und Gewichtungen. Die Grenzen für eine Adaption der Menschenrechte geben der Menschenrechtsbegriff selbst und die Menschenrechte vor. Adaption kann auch Rezeption im literaturwissenschaftlichen Sinne, „Rückkoppelungseffekte“ (Hilpert 2014, 60) oder Wiederentdeckungen (Loretan 2014, 142) umfassen. Religions- und Weltanschauungsgemein- schaften erschliessen sich im Zuge der Adaption der Menschenrechte die Menschenrechte für sich. D.  h. die Adaption wirkt nicht nur auf die eige- ne Gemeinschaft, sondern auch auf die Menschenrechte (z. B. Akzentset- zung, Fokussierung etc.), auch wenn diese dabei inhaltlich nicht verändert werden. Die Adaption wirkt demzufolge nach innen, weil Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die Menschenrechte für sich selbst als ethischen Referenzpunkt erschliessen. Gleichzeitig hat die Adaption auch nach aussen Folgen und ist demnach nicht nur unilateral, sondern bilateral zu verstehen: Im Zuge der Adaption werden Akzent- und Schwerpunktset- zungen und Ambivalenzen, die zu klären sind, sichtbar. Diese Klärungen für das Verständnis der Menschenrechte und die gewählten Akzente und Peter G. Kirchschläger | menschenrechte, demokratie und religionen Adaption übersetzt die Menschenrechte in die Sprache der eigenen Religion. 7 Vgl. z. B. Cairo Declaration on Hu- man Rights in Islam of 1990, die eine Interpretation der Menschenrechte darstellt, weil sie den Inhalt der Menschenrechte verändert, z. B. mit Artikel 24: „All the rights and free- doms stipulated in this Declaration are subject to the Islamic Sharia.“; oder mit Artikel 19: „There shall be no crime or punishment except as provided for in the Sharia.“; aber auch z. B. Bangkok Declaration of Hu- man Rights of 1993, u. a. mit Artikel 6: „Reiterate that all countries, large and small, have the right to deter- mine their political systems, control and freely utilize their resources, and freely pursue their economic, social and cultural development.“
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Band 2:1
Titel
Limina
Untertitel
Grazer theologische Perspektiven
Band
2:1
Herausgeber
Karl Franzens University Graz
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
Abmessungen
21.4 x 30.1 cm
Seiten
194
Kategorien
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