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LIMINA - Grazer theologische Perspektiven
Limina - Grazer theologische Perspektiven, Band 3:2
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140 | www.limina-graz.eu Karl Stöger | Dürfen Maschinen menschliche Barmherzigkeit ersetzen? Digital divide in der Pflege Eine andere Frage, die im Zusammenhang mit der Digitalisierung immer wieder diskutiert wird, ist die eines digital divide. Auch im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Pflege ist eine solche Trennlinie denkbar, näm- lich die zwischen ausschließlich oder überwiegend „menschlicher Pfle- ge“ einerseits und überwiegend „digitalisierter“ Pflege mit entsprechend geringerem Einsatz von Menschen andererseits. Klar ist nach dem bisher Ausgeführten jedenfalls, dass die Ersetzung von Menschen nur in einem Ausmaß erfolgen kann, das erstens noch dem Stand der Pflegewissen- schaften entspricht und zweitens nicht gegen die oben genannten grund- rechtlichen Vorgaben verstößt. Grundsätzlich ist es so, dass der Träger eines Pflegeheims selbst entschei- den kann, ob er das pflegerisch gebotene Mindestniveau oder ein darüber hinausgehendes Niveau mit einem höheren Anteil an persönlicher Pflege anbietet. Es ist jedenfalls schwer vorstellbar, dass eine pflegebedürftige Person dauerhaft auf eine rein menschliche Pflege bestehen kann, wenn eine teilweise „digitale Pflege“ bereits dem Stand der Pflegewissenschaft entspricht  – dies kann dann letztlich auch zum Verlust eines Pflegeplatzes führen (Stöger 2020). Umgekehrt wäre es aber auch zulässig, sich über den Stand der Pflegewissenschaft hinausgehende „rein menschliche Pflege“ durch entsprechend höhere Entgelte abgelten zu lassen. Sofern freilich staatliche Unterstützung von pflegebedürftigen Personen  – sei es im Wege der Pflegeversicherung, oder auch nur von Zuschüssen für pflegebedürftige Personen  – ins Spiel kommt, ist aus rechtlicher Sicht der Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung zu beachten (zu dessen Be- deutung für die medizinische Versorgung allgemein unlängst eingehend Berka 2019, 227–238): Dieser verpflichtet den Staat, bei vergleichbaren Sachverhalten grundsätzlich in gleicher Weise vorzugehen. Konkret auf pflegebedürftige Personen bezogen, bedeutet dies, dass aus verfassungs- rechtlicher Sicht zwar keine grundsätzliche Verpflichtung des Staates be- steht, pflegebedürftigen Personen Geld oder Sachleistungen zu gewähren. Wenn er sich aber dafür entscheidet, dann muss er solche Leistungen in diskriminierungsfreier Weise vergeben (Berka 2019). Solche Leistungen müssen daher grundsätzlich gleich ausgestaltet sein, es sei denn, es be- Sofern staatliche Unterstützung von pflegebedürftigen Personen ins Spiel kommt, ist der Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung zu beachten.
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Limina Grazer theologische Perspektiven, Band 3:2
Titel
Limina
Untertitel
Grazer theologische Perspektiven
Band
3:2
Herausgeber
Karl Franzens University Graz
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 4.0
Abmessungen
21.4 x 30.1 cm
Seiten
270
Kategorien
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