Seite - 55 - in >mcs_lab> - Mobile Culture Studies, Band 1/2020
Bild der Seite - 55 -
Text der Seite - 55 -
Mobile Culture Studies | >mcs_lab> 1 (2020)
Sabrina Stranzl | “Your ignorance is more scandalous than my promiscuity” 55
sich in der Regel „nicht mit ihrem Gesicht in der Öffentlichkeit outen, da dies zur verstärkten
Stigmatisierung und Diskriminierung führen würde“68.
Wie solch eine Stigmatisierung und Diskriminierung auf der Straße aussehen kann,
beschreibt Roland Girtler in seinem Beitrag „Die Kultur der Geächteten – die Kultur der
Wächter“ im Unterkapitel „Verdacht und Geheimprostitution“. Darin schildert er, wie die Poli-
zei eine Geheimprostituierte aufgreift. „Die als Geheimprostituierte etikettierten Frauen versu-
chen zwar, den Zuschreibungen der Polizei dadurch zu begegnen, daß sie sich als Passantinnen
gebärden, die über die Anhaltung der Polizei entrüstet sind.“69 Die Frau hat sich in einem
Wiener Viertel aufgehalten, das als Prostitutionsgegend bekannt, in der jedoch die Anbahnung
verboten ist. Für die Polizei war das Verhalten der Frau auffällig, denn sie hat einen wartenden
Autofahrer angesprochen, sich kurz mit ihm unterhalten und dann entfernte sie sich wieder.
Dies ist für die Polizei Verdacht genug, die Frau mit den Worten, „sie sei unbelehrbar“, anzu-
sprechen. Sie wurde daraufhin auf das Polizeipräsidium mitgenommen und hat dort zugege-
ben, „daß sie sich nach Männern umgesehen hätte“. Girtler hält dabei fest, dass der Verdacht
gegen die Frau dem äußeren Anschein nach problematisch ist, aber Polizisten in der mächtige-
ren Position sind, da sie vermeintliche Prostituierte unter psychischen Druck setzen, wenn sie
auf die Polizeidienststelle mitgenommen werden. Des Weiteren schreibt Girtler, dass es auf die
Strategie der Polizisten zurückzuführen ist, dass die Frau zugegeben habe, eine Geheimprosti-
tuierte zu sein. Als Strategie beschreibt er hier „die Ansprache mit dem ‚Du‘“, die eine gewisse
Vertraulichkeit signalisiere.70
Dies finde ich hier problematisch und möchte auf mein eigenes Forschungsmaterial zurück-
greifen, das ich nach Absprache mit meinen Gesprächspartner_innen Christian Knappik und
Sanja71 von sexworker.at verwenden kann, soll und auch möchte.
Auf der Abbildung „Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien“ zeigen sich der Tat-
bestand und die entsprechende Verwaltungsstrafe dafür. Diese Verwaltungsstrafe ist an eine
registrierte Sexarbeiterin adressiert, die auf dem Heimweg zu ihrer Wohnung war, die in einem
Sperrgebiet liegt. Folgender Tatbestand wird angeführt: „Blickkontakt zu den vorbeifahrenden
KFZ-Lenkern zu suchen“; „vorbeifahrende Lenker durch Winken und/oder Kopfbewegung auf
sich aufmerksam zu machen“.
Diese Strafverfügung zeigt, wenn „eine Frau an einem verbotenen Ort zu auffällig [agiert], kann
ein falscher Blick als Anbahnung einer illegalen sexuellen Dienstleistung interpretiert und bestraft
werden“.72 Daraus kann geschlossen werden, dass – auch wenn, wie Frauke Kreutler schreibt, sich
die strengen Normen hinsichtlich des Blickregimes seit dem 19. Jahrhundert gelockert haben –
Blicke, die womöglich sexuelles Interesse signalisieren, auch heute nicht neutral gewertet werden.73
Zentral ist hierbei die Frage, ob es tatsächlich sein kann, dass jemand durch “Blickkontakt
zu einem Auto suchen“ und „Nicken“ und/oder „durch Kopfbewegungen auf sich aufmerksam
machen“ auf der Straße als Sexarbeiterin bei der Anbahnung überführt werden und mit einer
68 Interview mit Sanja und Christian, 20.09.2018.
69 Roland Girtler: Die Kultur der Geächteten – Die Kultur der Wächter. In: Olaf Bockhorn u.a. (Hg.): Kulturjahr-
buch 2. Wiener Beiträge zur Kulturwissenschaft und Kulturpolitik. Wien 1983, S. 358.
70 Vgl. ebd.
71 Der Name Sanja ist anonymisiert, Christian Knappik hat darauf bestanden, seinen vollen Namen zu nennen.
72 F. Kreutler: Begehrliche Blicke und geheime Codes, S. 28.
73 Vgl. ebd.
>mcs_lab>
Mobile Culture Studies, Band 1/2020
The Journal
- Titel
- >mcs_lab>
- Untertitel
- Mobile Culture Studies
- Band
- 1/2020
- Herausgeber
- Karl Franzens University Graz
- Ort
- Graz
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch, englisch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 21.0 x 29.7 cm
- Seiten
- 108
- Kategorien
- Zeitschriften Mobile Culture Studies The Journal