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Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
Seite - 179 -
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Seite - 179 - in Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark

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GemeindeĂ€tzte. 17H anzuschließen, und die ganzm Operate lĂ€ngstens bis Ende November dem betreffenden Vezirksarzte zu ĂŒbergeben. Die k. k. BezirksĂ€rzte werden die Operate jener Bezirks- Ă€mter, welche sich im SanitĂ€t-Distrikte befinden, sammeln, und lĂ€ngstens bis 20. De- zember mit ihren eigenen Wahrnemungen und AntrĂ€gen, wobei der so wichtigen und in- teressanten Revatzinazion ein besonderes Augenmerk zn widmen ist. dem Kreisamte vorlegm. Die k. k. BezirksĂ€mter wurden besonders beauftragt, teils um die Renitenzver- hĂ€ltniffe allgemein richtig zu stellen, teils um die nachteiligen Wirkungen des In» differentismus und der Renitenz gegen die Impfung wirksam zu vermin» dem, diejenigen, welche der allaemeinen Impfung ohne wesentliche Impfhinderniffe nicht nachkommen, speziel anfzufordern, und sie bei Nichtbeachtung auch dieser Auf« forderung protokollisch zu verneinen, den sonach qualifizirten Renitenten aber bei geeigneter Gelegenheit, mit Hinblik am die bestehenden Vorschriften, ohne Be- denken alle jene Folgen fĂŒblen z?l machen, welche sie sich zugezogen haben. (St. Statth.-Erlaß v. 6. Aug. 4857. Z. 42,084). Mit den Impf-Part iku lar ien sind die gehörig bestĂ€tigten Nomi- na Nisten (abgesondert von den Impfausweisen) lĂ€ngstens 44 T a g e nach vollen» deter Impfung bei den k. k. BezirksĂ€mtern einzureichen. Die ImpfĂ€rzte, welche ĂŒbrigens fĂŒr tauglichen Impfstoff selbst zu sorgen haben, erhalten die normal« mĂ€ĂŸigen DiĂ€ten (als WundĂ€rzte nach der 42. D.-Klaffe mit 2 fi., als Privat-Aerzte nach der 40. D.-Klaffe mit 3 st. Oest. W.), und zufolge Minist.« Erlaß o. 45. Sept. 4858. Z. 46,878 die mit M.E. ». 3. Juli 4854bestimm« ten Meilengelder (das jeweilige Postrittgeld ohne NebengebĂŒhren). NĂ€heres ĂŒber die Resultate der Kuhpoken-Impfuug kommt im Artikel ĂŒber Blattern-Epi. demien (S. 447) vor. « D i e Ă€rztl iche B e h a n d l u n g a rmer K ranken , der Findlenge, M i l i t Ă€ rpe rsonen u. s . w. a) Die Behandlung armer Kranken ist die Wicht eines jeden Arztes, zumal des Gemeindearztes. Es wird dafĂŒr eine verhaltnißmĂ€ffige En t« schĂ€digung aus der Bezirkskaffe des zustĂ€ndigen Bezirkes geleistet. FĂŒr jeden erkrankten Armen hat der Gemeinde-Vorstand oder der Pfarrer einen Armut« Zettel auszustellen, auf welchen das k. k. Bezirksamt die Anweisung zur Ă€rztlichen Behandlung an den Arzt oder Wundarzt schreibt. Dieser hat die Be. Handlung nach der durch Hofkzl. D. v. 24. MĂ€rz 4846. Z. 6067, vorgezeichneten Ordinazion-Norm auszufĂŒhren, und am Ende der Behandlung dem Bezirks, amte die speziele Rechnung zu ĂŒbergeben. Diese Rechnung muß von dem Ge- meinde-Vorstande bestĂ€tiget, mit der Anweisung, und falls die Medikamente aus der Hausapotheke verabfolgt wurden, mit den vom Pfarrer unterzeichneten Original-Rezepten belegt sein, fĂŒr die Medikamente und Verrichtungen be- sondere Rubriken, und den Erfolg der Behandlung angemerkt enthalten. Nach der Revision und Richtigstellung der Rechnung durch den Vezirksarzt weiset das 42'
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Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
Titel
Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
Autor
Mathias Macher
Verlag
Ferstl'sche Buchhandlung
Ort
Graz
Datum
1860
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
11.91 x 20.62 cm
Seiten
632
Schlagwörter
Topographie, Kartografie, Statistik
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen
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