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o. Pfarr -Armeninst i tu te.
Die Armen-Inftitute wurden in Inner-Oestreich durch Gub. Zirk. vom 1.
Sept. 1784 im Sinne des Grafen von Buquoi empsohlm, und zufolge Gub.
Nerord. 28. Mai 4785 bei den Pfarren allgemein eingeführt, wozu das halbe
Vermögen der Bruderschaften in Verwendung kam. Die Versorgung der Armen
wurde als ein Hauptteil der Verufsgefchäfte der Pfarrgeiftlichkeit erklärt. Die
Einrichtung dieser Institute geschah rasch und eifrig, so daß gegenwärtig im
Lande nur wenige Pfarren und Seelsorgftazionen oyne ein Armen-Institut find,
und viele sogar bedeutende Kapitalim dazu befizen. Allein die gänzliche Versorgung
der Pfarrarmen wurde dadurch nicht erreicht, und der größte Teil der Armen»
last mußte zufolge obiger Gub.Verord. v. 21. Apr. 1798 den Gemeinden auf.
gebürdet werden, wobei jedoch die Pfarrgeistlichkeit mit den Gemeindeuorständen
zusammen zu wirken, und einverftändlich mit diesen die Urmm-Instituts«
gelder zu verwenden hat.
2 Kranken Ansta l ten.
Oeffentliche Kranken-Heilanstalten, welche im Sinne des Minist.-Erlaßes
v. 4. Dezember 1856, Z. 26.641, einheimische und fremde Kranke ohne Unter,
schied (nach den in diefem Erlaffe grundsäzlich ausgesprochenen Bedingungen und
Modalitäten) aufnemen, und ihnen die nötige Pflege und ärztliche Hilfe gewähren,
welche ferner für die Verpflegung und Behandlung der Krankm eine fixe, nach
Nerpfiegstagm bemeffme und nach bestimmtm Zeitabschnitten regulitte Gehühr einhe«
ben, endlich über Einname und Ausgabe eine ordnungmäßige, gehörig belegte
Rechnung nach dem ihnen zu gebendm Formulare unter Kontrole der Lan«
desftelle führen, und daher auch auf den Ersaz des uneinbringlichen Kostenauf-
wandes aus dem Landesfonde grundsäzlichen Anspruch haben, — bestehen in
Steiermark außer Graz neun. nämlich in Nruk, Leoben, Knittelfeld, Rad-
lersburg, Marburg, Pettau und Zi l l i . Die nähere Veschreibuug dieser
so wie der noch nicht regulitten anderen Krankenanstalten in Maria-Zell, Mürzzu-
fchlag, Hartberg u. s. w., dann der Vruderladen der Arbeiter, kommt in der spe-
zielen Darstellung der Kreise vor.
IV. Das gesammte Sanität-Personale.
Das gesammte Zivil-Sanität-Personale in Steiermark belief sich nach den
amtlichen Tabellen vom Jahre 1858 auf 1237 Individuen, und zwar auf
143 als Doktoren graduirte, 61 als Magister (der Chirurgie, Fannazie und
Tierheükunde) promovirte und 1033 als Wundärzte,Hebammen, Tierärzte«.f.w.
approbirte Individum.
H. Graduirte und promovirte Zanitätpersonen.
» Dok to ren der Hei lkunde.
Auf inländischen Univerfitätm graduirte D oktoren der Heilkunde, welche
sich überall nach Belieben niederlassen komm, befinden sich im Lande teils öffmt.
Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Titel
- Medizinisch-statistische Topografie des Herzogtumes Steiermark
- Autor
- Mathias Macher
- Verlag
- Ferstl'sche Buchhandlung
- Ort
- Graz
- Datum
- 1860
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 11.91 x 20.62 cm
- Seiten
- 632
- Schlagwörter
- Topographie, Kartografie, Statistik
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen