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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 seitigePraxisderLiebeundsomiteinebesondereFormderGoldenenRegel,die zumMaßstabdes eigenenVerhaltensnimmt,wasman selbst vomanderen er- fahrenmöchte.73Angesichts des nahezu synonymen „Bruders“, „Mitbürgers“ undVolksgenossen und der ausschließlich an die Gemeinde gerichteten apo- diktischen Verbote (Verse 11–18) meint der „Nächste“ nicht irgendwelche Mitmenschen,sonderndieMitgliederdesGottesvolkes.„Die,Bruder‘-Metapher schafft (…) das Idealbild einer nach dem Vorbild der Familiensolidarität strukturiertenGesellschaft“.74Dabei spricht nichts dafür, den schuldig gewor- denenMitisraeliten als persönlichen Feind und die gebotene Liebe dann als Feindesliebezuverstehen.75Entscheidendist,dassdieLiebe,diesonstinnerhalb einerGroßfamiliegilt,aufalleimVolkGottesausgeweitetwird.Obwohlalso„der Nächste“ nur den nicht-verwandten Israeliten, die Israelitin, nicht aber den „Fremden“bezeichnet,wirddie selbe tätige Solidarität beimWeiterlesen auch fürdenFremdengefordert, der imGottesvolkwohnt.DasGebotderFremden- liebe zitiert in 19,34a inmitten eines pluralischenKontextes das fast gleichlau- tende, imSingular formulierteLiebesgebotausVers18: 33UndwennbeidireinFremder (ge¯r) ineuremLandalsFremderwohnt (ja¯g0r), sollt ihr ihnnichtunterdrücken. 34WieeinEinheimischer( ˘æzra¯h ˙ )untereuchsolleuchderFremde(hagge¯r)sein,derbei euchalsFremderwohnt (hagga¯r). Und du sollst ihmLiebe (we ˘a¯habta¯ li) erweisenwie (man) dir (Liebe erweist) (ka¯- mika¯).Denn ihr seidFremde(ge¯r%m) imLandÄgyptengewesen. Ichbin JHWH,euerGott. Der imLandIsraelswohnendeSchutzbürgerunddie Israeliten,dieFremde im Land Ägypten waren, unterstreichen die Gemeinsamkeit von Fremden und Einheimischem. Zugleich rahmen sie auch das Herzstück des Gesetzes – das Verbot, den Fremden zuunterdrücken, unddas damit kontrastierendeGebot, ihn zu lieben. Im Einzelnen: Der im Land ansässige „Fremde“ verfügt über 73 Ebd.,S. 317–318.„InLev19,18.34gehtesumeinenVergleichderNächstenliebenichtmitder Selbst-bzw.Eigenliebe,sondernmitdervonanderenMenschenerwartetenLiebe.Wasman antätigerLiebeselbsterhofft,solltemandemanderengenausozukommenlassen.DieseArt vonNächstenliebezeigtsichbesondersinderEinhaltungderzuvorgenanntenWeisungen.“ (Ebd., S. 318). 74 Hieke,Levitikus, S. 729. 75 Vgl.ChristophNihan,FromPriestlyTorahtoPentateuch.AStudy intheCompositionofthe BookofLeviticus, ForschungenzumAltenTestament25,Tübingen2007, S. 474Anm.304. Andersz.B.GianniBarbiero,L’asinodelnemico.Rinuciaallavendettaeamoredelnemico nella legislazione dell’Antico Testamento (Es 23,4–5; Dt 22,1–4; Lv 19,17–18), Analecta Biblica 128,Roma1991, S. 265–296, der seine eingehendeExegese vonLev 19,17–18über- schreibt: „L’amoredel nemico“.NachRuwe,Heiligkeitsgesetz, S. 205, fungiert dasLiebes- gebot imKontextvon19,17–18„als einFeindesliebegebot“. DerblindeFleck–dasGebot,denFremdenzu lieben 57 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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