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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Kompetenzen einer religiösen Gemeinschaft, die Gefahren einer exekutiven Machtpraxis zubeherrschen.7 Nebendieser als problematischkonnotiertenMachtpraxis (Macht imSinne eines „Herrschafts-Handelns“) imLeben der religiösenGemeinschaftmöchte ich auf ein zweites Bedeutungsfeld hinweisen.Man könnte es, wie Christoph Hübenthalestut,alsdiesolidaristischeKonzeptionderMachtbezeichnen.8Diese PositiongehtaufHannahArendtzurückundverstehtMachtalseineQualität,die jeder Gemeinschaftsbildung innewohnt. Sie ist nicht von anderem ableitbar, sondern ursprünglich; sie bezeichnet die menschliche Fähigkeit, so Arendt, „nicht nur zu handeln oder etwas zu tun, sondern sichmit anderen zusam- menzuschließenund imEinvernehmenmit ihnen zuhandeln“.9Verschiedene Aspekte sind damit angesprochen: Zum einen richtet sich die Definition von Macht gegen ein zweckrationales Handlungsverständnis. Wirkliche Hand- lungsmächtigkeit zeigt sichnicht darin, dass einEinzelnerdie formale, juridi- scheKompetenzhat,etwaszutun,einenbestimmtenAktzuvollziehen.Handeln ist vielmehr zweckfrei, verstanden im Sinne der aristotelischen Praxis. Ange- sprochenistdieFrage,wieundobüberhauptetwasgeschehenundsichereignen kann im sozialen Feld, nicht diemechanistische Frage nach dieser oder jener einzelnen Handlung für sich. Zum anderen sagt Arendt, dass Handeln dann mächtigwird,wennesausdemZusammenschlussunddemEinvernehmenmit anderenherausgeschieht;dazuistderMenschvonNaturausfähigunddeshalb ist erpotentiell auchmacht-fähig. Von hier aus lässt sich der Bogen zum religiösen Feld spannen: In einem biblisch begründeten christlichen Verständnis kommt die Glaubensgemein- schaft eben erst als eineHandlungsgemeinschaft zu sich. Orthodoxie undOr- thopraxie dürfen nicht voneinander getrenntwerden, sie erklären sich gegen- seitig.10„EsgibtnichtsGutes,außer:Mantutes.“11,sagtErichKästnerinseinem Epigramm„Moral“ etwas flapsig.DerHintergrundaber trifft den christlichen Glauben:DieUmkehr, dieMetanoiesis,12bleibt keinBewusstseinsphänomen– sie stiftet vielmehr zu einer neuen Art der Gemeinschaftsbildung an. In der Wahrheit sein und dieserWahrheit Sichtbarkeit verschaffen im Sozialen und 7 DorisWagner, SpirituellerMissbrauch in der katholischenKirche, Freiburg 2019; Daniel Bogner, DieseKirche tötet, in: feinschwarz.net, vgl. https://www.feinschwarz.net/diese-kir che-toetet/ (letzterZugriff: 20.05.2019). 8 ChristophHübenthal,Macht. Typologische und legitimationstheoretische Anmerkungen, in:WernerVeith /ChristophHübenthal (Hg.),MachtundOhnmacht.Konzeptionelle und kontextuelleErkundungen,Münster2005, S. 45–47. 9 HannahArendt,MachtundGewalt,München1975,S. 45. 10 Auf die Bedeutung des Praxisbezugs hat u.a. die Befreiungstheologie hingewiesen, z.B. GustavoGuti8rrez,TheologiederBefreiung,München-Mainz1975. 11 ErichKästner,Kurzundbündig.Epigramm,Zürich1950,S. 39. 12 DasMotivderUmkehrbegegnetetwainMk1,15:„KehrtumundglaubtandasEvangelium!“ DanielBogner82 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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