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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 „Nicht alle sindberufen, direkt inderPolitik zuarbeiten, doch imSchoßderGesell- schaftkeimteinezahlloseVielfaltvonVereinigungenauf,diesichfürdasGemeinwohl einsetzen,indemsiedienatürlicheundstädtischeUmweltschützen.Siekümmernsich zumBeispiel umeinöffentlichesObjekt (ein Bauwerk, einenBrunnen, ein verwahr- lostesDenkmal,eineLandschaft,einenPlatz),umetwas,dasallengehört,zuschützen, zu sanieren, zu verbessernoder zu verschönern. In ihrerUmgebung entwickeln sich Bindungenoderwerdensolche zurückgewonnen, undes entsteht einneuesörtliches soziales Gewebe. So befreit sich eine Gemeinschaft von der konsumorientierten Gleichgültigkeit.Das schließt dieBildungeiner gemeinsamen Identität ein, einerGe- schichte,diebleibtundweitergegebenwird.AufdieseWeisewirdfürdieWeltundfür dieLebensqualität derÄrmstengesorgt,mit einemsolidarischenEmpfinden,das zu- gleich das Bewusstsein ist, in einem gemeinsamen Haus zu wohnen, das Gott uns anvertrauthat.Diese gemeinschaftlichenAktionenkönnen,wennsieAusdruckeiner hingebungsvollenLiebesind,zuintensivenspirituellenErfahrungenwerden.“(LS232) EinerseitsmüssenReligionsgemeinschaftenaktivanderPflegedesöffentlichen Raumes teilnehmen, andererseits frage ich, ob nicht auch ihre Präsenz im öf- fentlichenRaum,wennsie sichvonallenVersuchenseiner (symbolischen)Be- herrschung lossagen,positivzudessenBereicherungbeitragenkann. Ingeborg Gabriel spricht von „their positive contribution to public life“ bzw. vom„po- tential for the public sphere“19. Gerade religiöse Gemeinschaften, die in einer Region eher in der Position einerMinderheit sind, lassen durch ihre Präsenz öffentlichenRauminseinerDiversität undVielfalt sichtbarwerden.Vorausge- setzt ist indiesemPlädoyerfüreineSichtbarkeitvonReligionenimöffentlichen Raum,dassdieseralssolchervondenReligionsgemeinschaftenakzeptiertwird, dass diese immerwiederAbschied nehmenvon sich einstellendenTendenzen machtvollerSelbstinszenierungunddasseseinerechtsstaatlicheOrdnunggibt, welchenichtvonreligiösemEigenrechtaußerKraft gesetztwerdenkann.20 ÜberdieBedeutungeinzelnerReligionsgemeinschaften fürdenöffentlichen Raumhinausgehend,könntegeradeder interreligiöseDialogzudessenGestal- tung beitragen.WoDialog (wie partiell auch immer) gelingt, könnte er zum Modell für eineproduktiveVerständigungvonGruppenmitunterschiedlichen Grundeinstellungen oder Lebensanschauungen werden. Michael Müller be- stimmt Stadt als einen Raum, inwelchem „ununterbrochenDifferenzen pro- zessiert“,d.h.vermitteltwerden:„sozialeDifferenzen,ökonomische,räumliche, 19 Gabriel,TheRoleofReligions in thePublicSquare, S. 184f. 20 GeorgEssen führt aus, dass, „wenn eineReligion imöffentlichenRaumsagt:UnsereTra- dition ist sowichtig, dasswir sie für eingelingendesZusammenlebeneinbringenmöchten und entsprechend auf Kooperationmit demStaatWert legen, dann ist sie nachhaltig ge- fordert,dieneuzeitlicheFreiheitalsSinn-undGrundprinzipdesStaatesanzuerkennen.“,vgl. Interviewmit Georg Essen: „In Freiheit gesetzteOrdnung“, in:HerderKorrespondenz 1/ 2014,S. 15–20,hier: S. 19f. InterreligiöserDialog,öffentlicherRaumundÄsthetik 169 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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