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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 herstellen,wiedasinsbesonderebeiEinrichtungenderFallwar,diebisdahinals zivilrechtlicheVereine organisiertwaren, nurmehrmitGenehmigungderRe- ligionsgesellschaftgeführtwerden.AufdieseWeisewolltemanuntersagen,dass zivilrechtlicheVereinedieVerbreitungeiner religiösenLehreoderdie religiöse Betreuung der Anhänger einer anerkannten Religionsgesellschaft zum Ver- einszweckerheben. Ein solchesVerbot stellte einennicht zuunterschätzenden Eingriff in die bestehende Praxis dar. Das religiöseGemeinschaftslebenvieler MuslimewurdenämlichbislangdurchsolcheVereinegetragen.DerEntwurfdes neuen Islamgesetzes sah hingegen die Auflösung aller Vereine vor, die nicht bereitwaren, ihrenVereinszweck–unddementsprechendauchihreTätigkeit– andieneuegesetzlicheLageanzupassenundsichentweder auf sozialeZwecke oder die Unterstützung etwa von Bau- und Renovierungstätigkeiten zu be- schränken.Dementsprechendwurdevorgesehen, dass Funktionsträger islami- scher Religionsgesellschaften, zu denen dann auch die Verantwortlichen von bisher inVereinenorganisiertenneuzuerrichtendenKultusgemeindengehör- ten,beistrafrechtlicherVerurteilungzueinerFreiheitsstrafevonmehralseinem Jahr oder bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die Religionsge- sellschaft abberufenwerdenmüssen. Verlangt wurde im Gesetzesentwurf ebenfalls, dass jede Glaubensgemein- schaft nach dem neuen Islamgesetz ihre Lehre und ihre Glaubensquellen in deutscherSprachedarlegenmuss, soferndiesnichtschonbishergeschehenist. Damit sollte im Falle des Antrags auf Anerkennung einer neuenGlaubensge- meinschaft die Beurteilung ermöglicht werden, ob sich die Antragstellerin ausreichendvonbisherbestehendenGlaubensgemeinschafenunterscheidet.Mit dieser Bestimmung wurde daher verlangt, dass jedenfalls der Koran in einer durchdieGlaubensgemeinschaft als authentisch erklärtendeutschenÜberset- zungvorzulegen ist. GenerellwurdeimzubegutachtendenGesetzfestgehalten,dassdieLehre,die Einrichtungen und die Gebräuche islamischer Glaubensgemeinschaften den staatlichenGesetzen nichtwidersprechendürfenund sichdieReligionsgesell- schaftendurcheinepositiveGrundeinstellunggegenüberderGesellschaft und dem Staat auszeichnen sollen. Andernfalls wäre auch die Aberkennung des rechtlichenStatusmöglich. AußerdemwurdenRegelungen für islamischeFriedhöfe und fürdenSchutz islamischer Feiertage ebenso vorgesehenwie die Einrichtung Islamisch-Theo- logischer Studien auf universitäremNiveau.Auchdie religiöse Betreuung von AngehörigenderReligionsgesellschaft inKrankenhäusern,beimMilitärundin JustizanstaltenunddasRechtaufBerücksichtigungspeziellerSpeisevorschriften wurdengeregelt. FürbesondereöffentlicheAufmerksamkeithatdieBestimmunggesorgt, die festlegt, dass der laufende Betrieb einer Religionsgesellschaft aus dem Inland PeterSchipka204 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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