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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
herstellen,wiedasinsbesonderebeiEinrichtungenderFallwar,diebisdahinals
zivilrechtlicheVereine organisiertwaren, nurmehrmitGenehmigungderRe-
ligionsgesellschaftgefĂĽhrtwerden.AufdieseWeisewolltemanuntersagen,dass
zivilrechtlicheVereinedieVerbreitungeiner religiösenLehreoderdie religiöse
Betreuung der Anhänger einer anerkannten Religionsgesellschaft zum Ver-
einszweckerheben. Ein solchesVerbot stellte einennicht zuunterschätzenden
Eingriff in die bestehende Praxis dar. Das religiöseGemeinschaftslebenvieler
MuslimewurdenämlichbislangdurchsolcheVereinegetragen.DerEntwurfdes
neuen Islamgesetzes sah hingegen die Auflösung aller Vereine vor, die nicht
bereitwaren, ihrenVereinszweck–unddementsprechendauchihreTätigkeit–
andieneuegesetzlicheLageanzupassenundsichentweder auf sozialeZwecke
oder die Unterstützung etwa von Bau- und Renovierungstätigkeiten zu be-
schränken.Dementsprechendwurdevorgesehen, dass Funktionsträger islami-
scher Religionsgesellschaften, zu denen dann auch die Verantwortlichen von
bisher inVereinenorganisiertenneuzuerrichtendenKultusgemeindengehör-
ten,beistrafrechtlicherVerurteilungzueinerFreiheitsstrafevonmehralseinem
Jahr oder bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die Religionsge-
sellschaft abberufenwerdenmĂĽssen.
Verlangt wurde im Gesetzesentwurf ebenfalls, dass jede Glaubensgemein-
schaft nach dem neuen Islamgesetz ihre Lehre und ihre Glaubensquellen in
deutscherSprachedarlegenmuss, soferndiesnichtschonbishergeschehenist.
Damit sollte im Falle des Antrags auf Anerkennung einer neuenGlaubensge-
meinschaft die Beurteilung ermöglicht werden, ob sich die Antragstellerin
ausreichendvonbisherbestehendenGlaubensgemeinschafenunterscheidet.Mit
dieser Bestimmung wurde daher verlangt, dass jedenfalls der Koran in einer
durchdieGlaubensgemeinschaft als authentisch erklärtendeutschenÜberset-
zungvorzulegen ist.
GenerellwurdeimzubegutachtendenGesetzfestgehalten,dassdieLehre,die
Einrichtungen und die Gebräuche islamischer Glaubensgemeinschaften den
staatlichenGesetzen nichtwidersprechendĂĽrfenund sichdieReligionsgesell-
schaftendurcheinepositiveGrundeinstellunggegenĂĽberderGesellschaft und
dem Staat auszeichnen sollen. Andernfalls wäre auch die Aberkennung des
rechtlichenStatusmöglich.
AußerdemwurdenRegelungen für islamischeFriedhöfe und fürdenSchutz
islamischer Feiertage ebenso vorgesehenwie die Einrichtung Islamisch-Theo-
logischer Studien auf universitäremNiveau.Auchdie religiöse Betreuung von
AngehörigenderReligionsgesellschaft inKrankenhäusern,beimMilitärundin
JustizanstaltenunddasRechtaufBerĂĽcksichtigungspeziellerSpeisevorschriften
wurdengeregelt.
FürbesondereöffentlicheAufmerksamkeithatdieBestimmunggesorgt, die
festlegt, dass der laufende Betrieb einer Religionsgesellschaft aus dem Inland
PeterSchipka204
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik