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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
einerArtWahl gefunden, die auf demKonsensprinzipberuhte.7DieEntschei-
dungen des Chiefs waren nicht autokratisch, sondern vomKonsens der Räte
bestimmt. So konnte sich jedeLineage theoretisch in der Zentralmacht reprä-
sentiert fühlen.DieHeiligkeitdessakralenKönigtumswurdelt.Wireduausder
Verbindung zudenAhnen abgeleitet.8DieOberhäupter hätten zwar a) selbst-
herrlichregierenkönnen,wärendannaberwohlabgesetztworden9undb)ihren
WillennuralsMitglieddesRatesaufgrundderÜberzeugungskraft ihrer Ideen
durchsetzenkönnen.
WiredubetontdasbewussteFesthaltenamKonsensprinzipbiszurhöchsten
Ebene derMacht und führt einige Sprichwörter resp. ein „Kunstmotiv“10 der
AshantialsBelegdafüran,dassKonsensdieGrundlagederGesellschaftgebildet
hätte.DasletztereistdieDarstellungeinesKrokodilsmit2Köpfen,dieeinander
umNahrungbekämpfen.ErerläutertandiesemBeispieldasGrundprinzipdes
von ihm entworfenen Modells der „Konsensdemokratie“: Die beiden Köpfe
würdendemnachaufhören,einanderzubekämpfen,wennihnenklarwäre,dass
dieNahrung für denselbenKörper, dem sie angehören, bestimmt ist, egal auf
welchemWeg sie in denVerdauungstrakt gelangt.Menschen haben demnach
„die Fähigkeit, sich durch Differenzen hindurch bis zum tiefsten Grund der
Identität ihrer Interessen durchzukämpfen“, es gäbe in menschlichen Bezie-
hungenfürdieAshanti„keinProblem[…]dasnichtdurchDialoggelöstwerden
könnte“.11Mankann sich fragen, obdemwirklich so ist, und, ob, selbstwenn
dem so sei, eine konsensuelle Demokratie dafür geeigneter sei als eine reprä-
sentative.
1.2. DieKritikEzesanWiredusModell
In seiner Kritik diskutiert Eze diese beiden Fragen. Zunächst betont er, dass
Wireduunter Konsensdemokratie weder ein Einparteiensystemversteht noch
ein solches unterstützt. Wiredu sehe in seinem Konsensmodell einen demo-
kratischenRahmen,deralleStimmenanderEntscheidungsfindungteilnehmen
7 Die „Wahlmodalitäten“von„Elders“ „Chiefs“unddesNkwankwaahene (derRepräsentant
der „commoners“) unter Einbezug der Königinmutter usw. werden detailliert bei Busia,
Position,S. 7–13,geschildert.
8 Er bezieht sich dabei aufWilliamE. Abraham, TheMind ofAfrica, Accra 2015 (reprint),
S. 38–115.Dort werden dieAkan als paradigmatisch für alle afrikanischenGesellschaften
behandelt.
9 Wiredu,Demokratie, S. 173.Ebd., S. 172weist erdarauf hin, dassbestimmteGründedazu
führten, dass das prinzipiell lebenslang ausgeübte Amt nicht lebenslang ausgeübt würde.
10 Ebd., S. 174; man kann es ein „Sprichwort“ nennen, weil es eben eine „Lebensweisheit“
versinnbildlicht.
11 Ebd., S. 174.
DemokratieundsakralesKönigtum 241
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik