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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 leygehtdannaufpräkolonialeFormenafrikanischerDemokratieein.28Ernennt 5 Formen dezentralisierter29 und 2 Formen zentralisierter Gesellschaften, die jedoch demokratisch verfasst gewesen seien: „Pyramidale“ und „verbinden- de“.30Als typischpyramidaleGesellschaftnennterdasYorFb#KönigreichO`.yo´., indemausLineage-HäupterngebildeteRätedemKönigals zentralerAutorität gegenüber standen.31 „Verbindende“meint, dass zusätzlich zuLineages reprä- sentierendenRäten diese transzendierende „zivilgesellschaftliche“Komites an der Entscheidungsfindung Teil haben.32Gegen die These durchgängig demo- kratischer Verfasstheit afrikanischer Königreiche spricht die schon 1962 von JanVansinaunter strukturellemGesichtspunkt getroffeneUnterscheidungvon 5TypenafrikanischerKönigreiche,unterdenenauchdasvonBusiadargestellte Ashanti-Königtum angeführt wird.33Vansinas Darstellung lässt es zweifelhaft erscheinen, dass in „traditionellen“ afrikanischenGesellschaften alle Bevölke- rungsgruppen in einen konsensuellen Entscheidungsprozess eingebunden waren.34WiredusAusführungenwerfen auchdie Frage auf,35ob „sakralesKö- nigtum“ in Afrika stets unpolitisch verstanden wurde, im Sinne einer klaren Scheidung von sakraler Legitimation des Herrschers36 von auf derÜberzeu- gungskraft von Ideen beruhender politischer Legitimation. Lt. Vansinawaren 28 „Throughout[…]theprecolonialera,Africanpoliticalsystemswereessentiallydemocratic“ (Ebd.,S. 415).ErnenntdieauchvonWireduzitierteStudieBusiasalsEvidenzdafür,dasses „extensiveanthropologicalevidenceofdemocraticgovernanceinindigenousAfricanstates“ gibt–mankannsichernsthaft fragen,wiemanauseinerStudiezueinerwestafrikanischen Gesellschaft ein solchesgeneralisierendesUrteil ableitenkann. 29 Ebd., S. 414–416; diesewerden hier, wo auf Sozietätenmit Zentralmacht fokussiert wird, nichtberücksichtigt. 30 Ebd., S. 416;mit „verbindende“habe ichBradleysAusdruck„associational“übersetzt. 31 Ebd.:„federalpoweriscounterbalancedinakindofchecksandbalances“;aufO`.yo´.geheichu. näherein. 32 Ebd.,S. 417;BradleyberücksichtigtwederdieWiredu-Eze-KontroversenochJanVansina,A ComparisonofAfricanKingdoms, in:Africa: Journalof the InternationalAfricanInstitute 32/1962,S. 324–335. 33 AlsdaseinzigeBeispiel fürdenTypus„Föderation“: „Theonlyclearcaseofa federation in Africa seems to be theAshantiUnion.Here the king rules over the external affairs of the federationof chiefs, overwhichhepresides.He is thenonlyprimus inter pares“ (Vansina, Comparison,S. 333).DieEinteilunginfünfTypenergibtsichauszweiVariablen,demGrad anZentralautorität undderNachfolgeregelungderChiefdoms a) in der königlichenLinie oder b) in aristokratischen Abstammungslinien hereditär oder c) vomKönig eingesetzt. 34 So,wennereinenTypus„despotisch“nennt(„Thekingappointsallotherofficialsandwields absolute power“;Vansina,Comparison, S. 333); Beispiele sind etwaBunyoro,Ruandaund Kongo im16. Jahrhundert (dassKongospäter andersorganisiertwar,weist aufdieAhisto- rizität vonWiredusArgumentationhin). 35 Eine Frage, die Eze zwar theoretisch, aber nicht anhand von historischen Beispielen ab- handelt. 36 Inrein„symbolischer“, „mythischer“, „religiöser“Bedeutung. HansGeraldHödl244 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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