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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
2. DieVN-Resolutionüber„traditionalvalues“
DiegenanntenBeispiele,diesichleichtergänzenließen,solltenkurzillustrieren,
wie viel bei der Verhältnisbestimmung vonmodernenMenschenrechten und
ethischenTraditionenaufdemSpielsteht:Esgehtumnichtswenigeralsumdie
Legitimität unddieAkzeptanzchancendesMenschenrechtsanspruchs imGan-
zen. Klärungen sind deshalb vordringlich. Insofern könnteman eine Chance
darin sehen, dass auchdieVereintenNationendiesesThemamittlerweile aus-
drücklich aufgegriffen haben. Die entsprechenden Debatten im Genfer
VN-Menschenrechtsratmündeten indieVerabschiedungeinerResolutionvom
27.September2012,diedenprogrammatischenTitel trägt: „Promotinghuman
rightsandfundamental freedomsthroughabetterunderstandingof traditional
valuesofhumankind:bestpractices“.8
Bei näherem Hinsehen zeigt sich indes, dass diese Resolution weder zur
KlärungderanstehendenSachfragenochzurEntschärfungdesdarinangelegten
Konfliktpotenzials beiträgt. Ganz imGegenteil. Aufschlussreich ist bereits die
Tatsache,dassdieResolutionnureineäußerstknappeMehrheitfand.Vonden47
Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrats9 stimmten gerade einmal 25 für die
Resolution;15stimmtendagegen,unddieverbleibenden7Mitgliederenthielten
sich.Vielknappergehtesnicht.Bemerkenswertistaußerdem,werdafürundwer
dagegengestimmthat.UnterdenBefürworternfindensichzahlreicheautoritär
regierte Staaten, darunter China, Katar, Saudi-Arabien und insbesondere
Russland,dassichschonimVorfeld fürdieResolutionstarkgemachthatte.Die
StaatenderEuropäischenUnionsowiedieUSAstandendemgegenüberimLager
derGegner.
Inhaltlich sagt der Resolutionstext nicht viel aus. Er ist weder besonders
provokant,noch leistet erechteKlärungen,geschweigedenndasseranalytisch
indieTiefe ginge.Wasammeistenüberrascht, ist derEindruckvonBelanglo-
sigkeit, der sich bei der Lektüre aufdrängt. Es fehlt jede konzeptionelle und
inhaltliche Prägnanz.Wie üblich, bezieht sich die Resolution desMenschen-
rechtsrats zunächst auf diverse bestehendeMenschenrechtsinstrumente, ins-
besondere dasMutterdokument der internationalenMenschenrechte, die All-
gemeine Erklärung von 1948; derenGeltungwirdbekräftigt. DieKernaussage
besteht in dem Postulat, dass eine Besinnung auf „traditionelle Werte“ der
MenschheitmenschenrechtlichesEngagementstärkenkönnte. IndiesemSinne
8 UN-Dok.A/HRC/RES/21/3(verabschiedetam27.September2012,veröffentlicht ineditierter
Formam9.Oktober2012).
9 DerVN-Menschenrechtsrat fungiertalsUnterorganderVN-Generalversammlung.Während
alle StaatenderVereintenNationenandenBeratungenaktiv teilnehmenkönnen,bleibtdas
StimmrechtdenjeweilsfürdreiJahrenacheinemRegionalschlüsselgewählten47Mitgliedern
vorbehalten.
HeinerBielefeldt268
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik