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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 Partnerschaften. Unabhängig von den (hier nicht zu diskutierenden) inhaltli- chen Fragen ist dabei zu unterscheiden zwischen der Ebene gesellschaftlicher Artikulation kontroverser Positionen aus religiösenGründen und den Erwar- tungen, die seitens der Repräsentanten religiöserÜberzeugungen an die de- mokratisch legitimiertenpolitischen InstitutionenundEntscheidungsprozesse gerichtet werden. Gesellschaftliche Kontroversen können, wenn sie ernsthaft undimRingenumdieSuchenachverantwortbarenWegengeführtwerden,auf allen Seiten zu Erkenntnisfortschritten führen. In einer freiheitlichen Gesell- schaft gibt es keinen gutenGrund, religiösen und anderen partikularen Posi- tionen,dievielleichtTeilederBevölkerung irritieren,vonvornhereindasRecht aufArtikulationundGehörzuverweigern.WennsiePlausibilität fürbestimmte ÜberzeugungenoderPositionenbeanspruchen,müssensiedieseargumentativ vertreten,sichdemöffentlichenStreitstellenunddabei–wiealleAkteureaufder BühnegesellschaftlicherÖffentlichkeiten–bestimmte StandardsdesRespekts einhalten.Weder religiöseAkteure nochVertreterinnen anderer weltanschau- licherAnsprüchekönnenerwarten, dass politischeEntscheidungendie eigene Position „eins zu eins“ abbilden; sie sind herausgefordert, Ergebnisse fairer Kompromissbildungwenigstenszurespektieren. DerVerdacht prinzipiellerUnfähigkeit zur Toleranz gegenüberAndersden- kenden,AndersglaubendenoderAnderslebendenwirdvielfachv.a. gegenAn- gehörige nicht-christlicher religiöser Bekenntnisse, namentlich des Islam, er- hoben. In allen religiösenBekenntniszusammenhängen gibt esMenschen, die das eigene Bekenntnis fanatisch und intolerant gegenüber allen anderen be- haupten; jedoch istdiepauschaleUnterstellungder Intoleranzgegenübereiner Religion ihrerseits eine ideologischeund intoleranteBehauptung,die einer ge- naueren Kenntnisnahme der Traditionen, religiösen Praxen und Bekenntnis- richtungeninnerhalbdieserReligionkaumstandhaltenwird.InderRegelstehen dahinter unzulässigeVerallgemeinerungenvonEinzelerfahrungenbzw.Vorur- teile,dieinihrerPauschalitätwederdurchErfahrunggedecktnochargumentativ belastbar sind. Zweiter Einwand:DieBeanspruchung vonReligionsfreiheit durch religiöseAk- teurezieltaufdieVerteidigungvonPrivilegien Wenn religiöse Organisationen / Kirchen für Religionsfreiheit eintreten bzw. diesesRecht imeigenenNamenreklamieren,wird ihnenzuweilenvorgehalten, es gehe ihnen (nur) um die Sicherung von Privilegien, nicht aber um ein grundlegendesMenschenrecht, das ja auch – und je nach Situation vielleicht sogarprioritär – fürAndereverteidigtwerdenmüsste.DieserVorwurfbezieht sichaufdieTatsache,dasssichausdemindividuellenRechtaufReligionsfreiheit bestimmte FreiheitenderReligionsgemeinschaften ableiten. InsoferndieReli- gionsausübung auch gemeinschaftlich möglich sein muss, folgen daraus be- MarianneHeimbach-Steins282 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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