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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 müssen daher innerhalb und außerhalb ihrer Gemeinschaften dieMenschen- rechte allerMenschenachten, schützen,durchsetzenundzu ihrerRealisierung beitragen.DennalleMenschenbleibenauch ihnengegenüberTrägerinnenund Träger vonMenschenrechten. Anders formuliert gebenMenschen an derKir- chentür,beimBetreteneineshinduistischenoderbuddhistischenTempels,beim Aufsuchen einer SynagogeoderbeimAusziehender Schuhe amEingangeiner Moscheenicht ihreMenschenrechteab… AndenStaaten liegt es demzufolge, sich auch aktivdafür einzusetzen, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nicht den Menschenrechts- schutzbeeinträchtigenunddasssie ihreVerantwortungfürdieMenschenrechte wahrnehmen. Für Staaten und für Religions- und Weltanschauungsgemein- schaftenbedeutetdiesebenfalls,OpfernvonMenschenrechtsverletzungendurch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Zugang zu wirksamen Me- chanismenzurWiedergutmachungundStreitbeilegungzuverschaffen. AufgrunddermoralischenBegründungderMenschenrechte korrespondie- renmitdiesenpositiveundnegativePflichtenfürdieDuty-Bearers–primärdie Staatenund sekundär in einerKomplementarität dazunichtstaatlicheAkteure (wie z.B. Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften) –, weil denmora- lisch begründet menschenrechtlich geschützten Ansprüchen aller Menschen entsprochenwerdenmuss. DennMenschenrechte bildenmoralisch begründ- bareAnsprücheallerMenschenaufkorrespondierendePflichtennegativerund positiver Natur (Unterlassungspflichten, Hilfspflichten, Schutzpflichten) und Ermächtigungsrechte (die Einrichtung von Institutionen bildet die zu ihnen korrespondierende Pflicht), die in erster Linie, aber nicht allein den Staaten zukommenunddenen Staaten sowohl außerhalb als auch innerhalb vonReli- gions-undWeltanschauungsgemeinschaftennachkommenmüssen. Sollten essentielle Elemente und Bereiche der menschlichen Existenz aller Menschen, die einMenschbraucht, umzuüberlebenundalsMensch zu leben, außerhalb und auch innerhalb von bzw. durch Religions- undWeltanschau- ungsgemeinschaften verletzt werden – z.B. durch Diskriminierung und Un- gleichbehandlung19 –, dann kommen die mit den Menschenrechten korre- spondierenden staatlichen Pflichten zumTragen. Der Staat ist demnach dazu verpflichtet, angesichtsvonMenschenrechtsverletzungen–seiensieaußerhalb, seiensie innerhalbvonReligions-undWeltanschauungsgemeinschaften–aktiv zuwerden, einzugreifenunddiesezustoppenundvorzubeugen.20 19 Vgl. ChristophElsas / EdithFranke /Angela Standhartinger (Hg.),Geschlechtergerechtig- keit:HerausforderungderReligionen,Berlin2014. 20 Vgl. FranzHeribertKöck,DieGrundrechte imSpannungsfeld vonKircheundStaat –un- terbelichteteAspektedesProblems, in:StefanHäring(Hg.), Inmandatismeditari, FSHans Paarhammer, Berlin 2012, S. 1035–1054, hier: S. 1043; SusanMollerOkin, Justice, Gender LiberalerRechtsstaat 311 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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