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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
müssen daher innerhalb und außerhalb ihrer Gemeinschaften dieMenschen-
rechte allerMenschenachten, schützen,durchsetzenundzu ihrerRealisierung
beitragen.DennalleMenschenbleibenauch ihnengegenüberTrägerinnenund
Träger vonMenschenrechten. Anders formuliert gebenMenschen an derKir-
chentür,beimBetreteneineshinduistischenoderbuddhistischenTempels,beim
Aufsuchen einer SynagogeoderbeimAusziehender Schuhe amEingangeiner
Moscheenicht ihreMenschenrechteab…
AndenStaaten liegt es demzufolge, sich auch aktivdafür einzusetzen, dass
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nicht den Menschenrechts-
schutzbeeinträchtigenunddasssie ihreVerantwortungfürdieMenschenrechte
wahrnehmen. Für Staaten und für Religions- und Weltanschauungsgemein-
schaftenbedeutetdiesebenfalls,OpfernvonMenschenrechtsverletzungendurch
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Zugang zu wirksamen Me-
chanismenzurWiedergutmachungundStreitbeilegungzuverschaffen.
AufgrunddermoralischenBegründungderMenschenrechte korrespondie-
renmitdiesenpositiveundnegativePflichtenfürdieDuty-Bearers–primärdie
Staatenund sekundär in einerKomplementarität dazunichtstaatlicheAkteure
(wie z.B. Religions- undWeltanschauungsgemeinschaften) –, weil denmora-
lisch begründet menschenrechtlich geschützten Ansprüchen aller Menschen
entsprochenwerdenmuss. DennMenschenrechte bildenmoralisch begründ-
bareAnsprücheallerMenschenaufkorrespondierendePflichtennegativerund
positiver Natur (Unterlassungspflichten, Hilfspflichten, Schutzpflichten) und
Ermächtigungsrechte (die Einrichtung von Institutionen bildet die zu ihnen
korrespondierende Pflicht), die in erster Linie, aber nicht allein den Staaten
zukommenunddenen Staaten sowohl außerhalb als auch innerhalb vonReli-
gions-undWeltanschauungsgemeinschaftennachkommenmüssen.
Sollten essentielle Elemente und Bereiche der menschlichen Existenz aller
Menschen, die einMenschbraucht, umzuüberlebenundalsMensch zu leben,
außerhalb und auch innerhalb von bzw. durch Religions- undWeltanschau-
ungsgemeinschaften verletzt werden – z.B. durch Diskriminierung und Un-
gleichbehandlung19 –, dann kommen die mit den Menschenrechten korre-
spondierenden staatlichen Pflichten zumTragen. Der Staat ist demnach dazu
verpflichtet, angesichtsvonMenschenrechtsverletzungen–seiensieaußerhalb,
seiensie innerhalbvonReligions-undWeltanschauungsgemeinschaften–aktiv
zuwerden, einzugreifenunddiesezustoppenundvorzubeugen.20
19 Vgl. ChristophElsas / EdithFranke /Angela Standhartinger (Hg.),Geschlechtergerechtig-
keit:HerausforderungderReligionen,Berlin2014.
20 Vgl. FranzHeribertKöck,DieGrundrechte imSpannungsfeld vonKircheundStaat –un-
terbelichteteAspektedesProblems, in:StefanHäring(Hg.), Inmandatismeditari, FSHans
Paarhammer, Berlin 2012, S. 1035–1054, hier: S. 1043; SusanMollerOkin, Justice, Gender
LiberalerRechtsstaat 311
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik