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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 „Herzstück des Schutzes“, den Art. 9 der EuropäischenMenschenrechtskon- vention(EMRK)gewährleistet.8 „Rechtspluralismus“ gehört jedenfalls zu jenenBegriffen, die in letzter Zeit auch in europarechtliche Diskurse Eingang gefunden haben.9 Im Schrifttum wird unter Hinweis auf den alteuropäischen Rechtspluralismus10 sogar von einem„newmedievalism“bzw. einer „neo-mediävalen“Ordnungübergreifen- der Jurisdiktionen, segmentierter Autoritäten und multipler Loyalitäten ge- sprochen.11 IndenSogdieseskomplexenSystemsvonRechtskreisenundRechtsebenenin Europageratenvorallem„Querschnittsmaterien“, die indiesenpluralenNetz- werkenoftmehrfachverstrickt sind.DabeikommteszuParallelentwicklungen undÜbertragungen, die auf ihreKonvergenzen zuuntersuchen sind.Dies gilt unter anderemauch für dasReligionsrecht, das ausgehend vomGrundrechts- schutz und anknüpfend an die normative Berücksichtigung religiöser und weltanschaulicher Interessen quer durch die Rechtsordnung in allen Rechts- kreisenund auf allenEbenen relevantwerdenkonnte.Dadurch entstand zwar kein systematisches europäisches Religionsrecht, aber es bildeten sich religi- onsrechtliche Schwerpunkte heraus, die im europäischen Normengeflecht zu 8 SobeispielsweiseinEGMR(GroßeKammer)26.10.2000,Appl30985/96(HasanundChaush vsBulgarien). 9 Ein interessanter, hiernichtweiter zuverfolgenderVerweis auf „Rechtspluralismus“ findet sich imSondervotumdes russischenRichtersAnatolyKovler zurEntscheidungdesEGMR überdasVerbotderRefah-Partei inderTürkeiaus2003(DieWohlfahrtspartei,Erbakanu.a. gegenTürkei (31.07 2001, 13.02.2003 (GroßeKammer)Appl 41340/98 ua). Er bemängelt, dassdieUrteilsbegründungzuwenig aufdieMöglichkeitenundGrenzeneinesRechtsplu- ralismus inmodernenGesellschaften eingeht.Nicht nurdieRechtsanthropologie, sondern auchdasmoderneVerfassungsrechtwürdeunterbestimmtenVoraussetzungenzugestehen, dassAngehörige vonMinderheiten allerArtmehr als einenpersonalen Status innehaben. Obwohl ermitder vorliegendenEntscheidunggrundsätzlicheinverstandenwar, kritisierte Kovler, dass sie ohne weitere Auseinandersetzung impliziert, dass die Einführung ver- schiedener Rechtssysteme auf Grund des religiösen Bekenntnissesmit der EMRKunver- einbar sei. 10 DabeiwirdvorallemaufdenalteuropäischenRechtspluralismusundaufdie–beiRechts- historikern vor allem inDetailfragen nicht unumstrittenen –Thesen des amerikanischen RechtshistorikersHaroldBermanhingewiesen(HaroldJ.Berman,LawandRevolution.The Formation of theWestern Legal Tradition, Cambridge, Mass. 1983). Als Ausgangspunkt dieses alteuropäischenRechtspluralismus siehtBermandieAusdifferenzierungvonweltli- cher undgeistlicherMacht seit demMittelalter,welche in letzterKonsequenz indie Säku- larisierung der politischenOrdnung führte. In diesem Spannungsfeld konnten sich noch weitereFreiräume–wieetwaFeudalrecht,Stadtrecht,Handelsrecht–entwickeln,welchedie rechtlicheVielfaltnocherweiterten.DieseraufdasMittelalterzurückgehendealteuropäische Rechtspluralismuswurdedurchden souveränenneuzeitlichenStaatdurchdieEtablierung derEinheit derRechtsordnungals zentraler „Errungenschaft“ desneuzeitlichendemokra- tischenRechtsstaates zumindest formalbeendet. 11 HedleyBull,TheAnarchicalSociety:AStudyofOrder inWorldPolitics, 3.Aufl.,NewYork 1997,S. 254ff. DiePluralitätdeseuropäischenRechtsraumsunddasReligionsrecht 329 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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