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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
„Herzstück des Schutzes“, den Art. 9 der EuropäischenMenschenrechtskon-
vention(EMRK)gewährleistet.8
„Rechtspluralismus“ gehört jedenfalls zu jenenBegriffen, die in letzter Zeit
auch in europarechtliche Diskurse Eingang gefunden haben.9 Im Schrifttum
wird unter Hinweis auf den alteuropäischen Rechtspluralismus10 sogar von
einem„newmedievalism“bzw. einer „neo-mediävalen“Ordnungübergreifen-
der Jurisdiktionen, segmentierter Autoritäten und multipler Loyalitäten ge-
sprochen.11
IndenSogdieseskomplexenSystemsvonRechtskreisenundRechtsebenenin
Europageratenvorallem„Querschnittsmaterien“, die indiesenpluralenNetz-
werkenoftmehrfachverstrickt sind.DabeikommteszuParallelentwicklungen
undÜbertragungen, die auf ihreKonvergenzen zuuntersuchen sind.Dies gilt
unter anderemauch für dasReligionsrecht, das ausgehend vomGrundrechts-
schutz und anknüpfend an die normative Berücksichtigung religiöser und
weltanschaulicher Interessen quer durch die Rechtsordnung in allen Rechts-
kreisenund auf allenEbenen relevantwerdenkonnte.Dadurch entstand zwar
kein systematisches europäisches Religionsrecht, aber es bildeten sich religi-
onsrechtliche Schwerpunkte heraus, die im europäischen Normengeflecht zu
8 SobeispielsweiseinEGMR(GroßeKammer)26.10.2000,Appl30985/96(HasanundChaush
vsBulgarien).
9 Ein interessanter, hiernichtweiter zuverfolgenderVerweis auf „Rechtspluralismus“ findet
sich imSondervotumdes russischenRichtersAnatolyKovler zurEntscheidungdesEGMR
überdasVerbotderRefah-Partei inderTürkeiaus2003(DieWohlfahrtspartei,Erbakanu.a.
gegenTürkei (31.07 2001, 13.02.2003 (GroßeKammer)Appl 41340/98 ua). Er bemängelt,
dassdieUrteilsbegründungzuwenig aufdieMöglichkeitenundGrenzeneinesRechtsplu-
ralismus inmodernenGesellschaften eingeht.Nicht nurdieRechtsanthropologie, sondern
auchdasmoderneVerfassungsrechtwürdeunterbestimmtenVoraussetzungenzugestehen,
dassAngehörige vonMinderheiten allerArtmehr als einenpersonalen Status innehaben.
Obwohl ermitder vorliegendenEntscheidunggrundsätzlicheinverstandenwar, kritisierte
Kovler, dass sie ohne weitere Auseinandersetzung impliziert, dass die Einführung ver-
schiedener Rechtssysteme auf Grund des religiösen Bekenntnissesmit der EMRKunver-
einbar sei.
10 DabeiwirdvorallemaufdenalteuropäischenRechtspluralismusundaufdie–beiRechts-
historikern vor allem inDetailfragen nicht unumstrittenen –Thesen des amerikanischen
RechtshistorikersHaroldBermanhingewiesen(HaroldJ.Berman,LawandRevolution.The
Formation of theWestern Legal Tradition, Cambridge, Mass. 1983). Als Ausgangspunkt
dieses alteuropäischenRechtspluralismus siehtBermandieAusdifferenzierungvonweltli-
cher undgeistlicherMacht seit demMittelalter,welche in letzterKonsequenz indie Säku-
larisierung der politischenOrdnung führte. In diesem Spannungsfeld konnten sich noch
weitereFreiräume–wieetwaFeudalrecht,Stadtrecht,Handelsrecht–entwickeln,welchedie
rechtlicheVielfaltnocherweiterten.DieseraufdasMittelalterzurückgehendealteuropäische
Rechtspluralismuswurdedurchden souveränenneuzeitlichenStaatdurchdieEtablierung
derEinheit derRechtsordnungals zentraler „Errungenschaft“ desneuzeitlichendemokra-
tischenRechtsstaates zumindest formalbeendet.
11 HedleyBull,TheAnarchicalSociety:AStudyofOrder inWorldPolitics, 3.Aufl.,NewYork
1997,S. 254ff.
DiePluralitätdeseuropäischenRechtsraumsunddasReligionsrecht 329
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik