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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 3. DaseuropäischeMehrebenensystem Das zentraleMomentdes europäischenRechtspluralismus ist durchdas Span- nungsfeldvonmitgliedstaatlichemundeuropäischemRechtbestimmt.37 ImZugederEuropäisierungdermitgliedstaatlichenRechtsordnungenkommt es zu einem„Prozess fortschreitenderBeeinflussung,WandlungundÜberfor- mung[…]durchdieRechtsmasseneuropäischenRechtsunddurchdasinihnen wirksameRechtsdenken“.38Sokannmandie„Architektur ihresRechtsnichtals Einheit [sondern] eher als Vernetzung von Rechtsregimen, Rechtsordnungen und Rechtsräumen beschreiben.“39 ImVerhältnis zwischen der Europäischen Union und ihrenMitgliedstaatenwurzelt dieser Vorgang in dembereits 1964 vomEuGHausgesprochenenVorrangdesGemeinschaftsrechts vordemnatio- nalenRecht.40 ImRahmendieses Prozesses kommt es zu vielfältigenwechsel- seitigenBeeinflussungen,diebeidenobenangesprochenenRechtskreisewerden durchdie „VerfassungsüberlieferungenderMitgliedstaaten“verklammertund überlagert, die ihrerseits in das Rechtssystem der Europäischen Menschen- rechtskonvention eingebunden sind. Ulrich Haltern spricht von einem „Tan- demsystem“.41 FürdasVerhältnisvonUnionsrechtundnationalenRechtsordnungen inder „Post-Maastricht-Ära“42 hat sich inzwischen der Begriff „Mehrebenenrecht“ bzw. „Mehrebenensystem“ („Multi-Level Governance“43) etabliert. In diesem kommt es nicht zu einer Aufteilung von Kompetenzen nach sich territorial ausschließendenZuständigkeiten, wie das traditionell in föderalistischenVer- fassungenvorgesehenwar, sondernes entstandenterritorialüberlappendeZu- ständigkeiten ineinemnichtabgestuftenSystem. DienationalenRechtsordnungenunddasUnionsrechtgelten indiesemSys- tem gleichberechtigt nebeneinander und sind ohneÜber- undUnterordnung undohne scharfeKompetenztrennungmiteinander verflochten. Seit demVer- 37 Aufdiehohe europapolitischeAktualität desThemasBundesstaat versus Staatenbundsoll hiernichtweitereingegangenwerden. 38 Eberhard Schmidt-Aßmann, Zur Europäisierung des allgemeinen Verwaltungsrechts, in: PeterBadura/RupertScholz (Hg.),WegeundVerfahrendesVerfassungslebens,Festschrift fürPeterLerchezum65.Geburtstag,München1993,S. 513–527;Haltern,Europarecht,be- sondersRn.545ff. 39 Haltern,Europarecht,Rn.2. 40 EuGH,Urteilvom15.07.1964,Rs6/64 (FlaminioCosta /E.N.E.L.). 41 UlrichHaltern,Europarecht,Rn.7,Rn.123. 42 DurchdenVertragvonMaastricht kamesnachderWende1989zueinementscheidenden Schritt inderVertiefungderEU,wozuauchdieausdrücklicheVerankerungderGrundrechte imPrimärrechtgehörte (Art.FAbs.2). 43 LisbethHooghe /GaryMarks,Types ofMulti-LevelGovernance, in: European Integration onlinePapers(EIoP)5/11/2001mitLiteraturübersicht,vgl.http://eiop.or.at/eiop/texte/2001- 011a.htm(letzterZugriff. 19.06.2019);ChristopherHarding, Identity, S. 144ff. DiePluralitätdeseuropäischenRechtsraumsunddasReligionsrecht 337 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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