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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 schränkendroht,sonderneineRechtsordnung,dieTeildesnationalenRechtszu seinscheint.“49 Ausdruck dieser Konstellation ist insbesondere auch das Vorabentschei- dungsverfahren gemäßArt. 267AEUV,50denn es stellt „nichts anderes als den Ausdruck eines Instruments der gerichtlichen Zusammenarbeit, das auf dem Gedanken des Dialogs und des gegenseitigen Vertrauens zweier Gerichte be- ruht“,51dar. „DiemitderAnwendungdesRechtseinschließlichdesGemeinschaftsrechtsbetrauten nationalen Gerichte stellen einen unabdingbaren Bestandteil der Gemeinschafts- rechtsordnung dar. An der Schnittstelle mehrerer Rechtssysteme leisten sie einen wichtigenBeitrag zurwirksamenAnwendungdesGemeinschaftsrechts und letztlich zur Weiterentwicklung des europäischen Integrationsprozesses. Es ist daher ver- ständlich, dassderGerichtshof in seinerRechtsprechung immerwiederdie entschei- dendeRolle der nationalenGerichte bei derDurchführungdesGemeinschaftsrechts hervorgehobenhat.“52 Damit lässt man Gerichte allerdings wie political actors aussehen, wie aus- drücklich in den Schlussanträgen von Generalanwalt L8ger im Fall Köbler nachzulesen ist: „Seine [des nationalen Gerichts] Position ist umso strategischer, als es das Zusam- menspielseinesinnerstaatlichenRechtsmitdemGemeinschaftsrechtzubeurteilenund darausdiegebotenenKonsequenzenzuziehenhat.Somit istesnichtmehrunbedingt, wieMontesquieueseinst ausgedrückthat,dasSprachrohrdesGesetzes.“53 DasVorabentscheidungsverfahren führt einerseits zurPolitisierungdesRechts und andererseits zu einer Verrechtlichung der Politik auch in denMitglied- staaten.54EingriffeinnationaleTraditionenundEntwicklungensindabergerade im Falle des Religionsrechts oft überaus sensibel. Es sind daher die je unter- schiedlichen religionsrechtlichen Traditionen und Regelungen der Mitglied- staatenzuberücksichtigen,wobei einEbenenausgleichdasSubsidiaritäts-und Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie dieAchtung nationaler Identität, religiöser undkulturellerVielfalt imAugehabenmuss. 49 Haltern,Europarecht,Rn.348. 50 Haltern,Europarecht,Rn.117–136. 51 SchlussanträgeGAL8ger vom9.12.2003 (Kommission/ItalienischeRepublik), Slg. 2003, I- 05581,Rn.112. 52 SchlussanträgeGAL8ger vom8.04.2003 (Köbler), Slg. 2003, I-10239,Rn.53. 53 Ebda,Rn.59. 54 Aufdie auch indiesemZusammenhanggeäußerteKritik amEuGHkannhier nichtweiter eingegangenwerden,vgl. dazudieÜbersichtbeiHaltern,Europarecht,Rn.50–86. DiePluralitätdeseuropäischenRechtsraumsunddasReligionsrecht 339 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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