Seite - 351 - in Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Bild der Seite - 351 -
Text der Seite - 351 -
© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
durch dieAufgabe eines der gesetzlich geschützten Feiertage der römisch-ka-
tholischenKirchekompensiertwerdenkönnen.Der liturgischwenigerwichtige
Pfingstmontagkönntebeispielsweiseals flexiblerpersönlicherFeiertag für alle
ReligionsgemeinschaftenzurVerfügunggestelltwerden.Leiderhat sichdie rö-
misch-katholische Kirche in der Diskussion viel zu still verhalten, sodass ein
solcherVorschlaggarnicht ernsthaftdiskutiertwurde.
DiegrößtenProblemeimBereichderReligionsfreiheitzeigensichallerdings
imUmgangmitdemIslamundseinemweiterenUmfeld.Dasneue Islamgesetz
von2015weist zwar ineinigenBereichendeutlicheFortschrittegegenüber sei-
nemVorgängerausdemJahre1912auf,wozubeispielsweisedieErrichtungeiner
theologischenAusbildunganderUniversitätWiengehört.AufderanderenSeite
zeigtdiesesGesetzaberauch,wie sehrderStaat immernochpaternalistisch in
Religionsbelange einzugreifenversucht.Amauffälligsten indieserHinsicht ist
dasVerbot,fürdiegewöhnlichenTätigkeitenderReligionsgesellschaftMittelaus
demAuslandzuverwenden(Islamgesetz§6Abs. 2).DieseRegelungfindeteine
erstaunlicheParallele imReligionsgesetzChinas, das einähnlichesVerbot aus-
spricht, umausländische Einmischungen in religiöseAngelegenheiten zu ver-
hindert. Zurecht kritisierte der Theologe und Friedensforscher Heinz-Günter
Stobbe diese Einschränkung der Religionsfreiheit in China. Er hielt fest, dass
„dasstrengeVerbot irgendwelcherstrukturelleroderfinanziellerVerbindungen
zwischen chinesischenReligionsgemeinschaftenund ihrennicht-chinesischen
Schwesterorganisationen alle Christen trifft, besonders empfindlich natürlich
die römisch-katholische Kirche mit ihrer konstitutiv übernationalen Struk-
tur“.21Österreich kommt in seinem Islamgesetz dieser chinesischenRegelung
sehr nahe und schränkt die Religionsfreiheit auf ähnlicheWeise ein. Die rö-
misch-katholischeKirche inÖsterreichhätte eigentlich lautdagegenprotestie-
ren müssen. Abschließend möchte ich das hinsichtlich der Religionsfreiheit
problematische Agieren des österreichischen Staates im Blick auf das Alevi-
tentumdarstellen.
21 Heinz-GüntherStobbe,ChristenfeindlicheGewalt:OpferundTäter.ChristenimInteressens-
undMachtgeflecht vonGesellschaft, Staat undKirche, in: Georg Plasger /Heinz-Günther
Stobbe(Hg.),GewaltgegenChristen.Formen,Gründe,Hintergründe,Leipzig2014,S. 9–71,
hier: S. 58.
Religionsfreiheit inÖsterreich:EinkritischerBlick 351
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik