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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
Sorge fürdasEwige anvertrautwerden solle,12derKircheoderdemStaat?Der
AufklärerMendelssohnweistbeideMöglichkeitenabundentwickelteinedritte.
Dennbeide, StaatundKirche, „vertragen sich seltenanders, als umeindrittes
moralischesWesen,dieFreiheitdesGewissens,dievonihrerUneinigkeiteinigen
Vorteil zu ziehenweiss“.13 InGesellschaften, die aufderGrundidee größtmög-
licherSelbstbestimmungdesEinzelnenentstehen,istschonfürMendelssohnals
VertreterderAufklärungeineVielfaltvonreligiösenMeinungendieKonsequenz
derFreiheit.
Die Bedeutung der Religionsfreiheit wird seit der Aufklärung weiterentwi-
ckelt. So erklärte 1975 derÖkumenische Rat der Kirchen in Nairobi: „Keine
ReligionsgemeinschaftdarffürsichReligionsfreiheitbeanspruchen,ohneselbst
die Glaubensüberzeugungen und die grundlegendenMenschenrechte der an-
derenzurespektierenundzuwahren.“14
Dass religiöse undweltanschauliche Konflikte die inzwischen pluralistisch
gewordenenGesellschaftennicht zerreissen, ist auf dasGrundrechtderReligi-
onsfreiheit zurückzuführen. Dieser grundrechtliche Ansatz bietet den Religi-
onsgemeinschaften auch innerhalb des Rechtsstaates einen institutionellen
RahmenfürdieLösungihrereigenenKonflikte,wieweiteruntennochzuzeigen
seinwird.
1.2. AktuelleHerausforderung
Im Kontext der rechtlichen Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften
schreibtCharlesTaylor ineinemGutachten:„DerUmgangmitmoralischerund
religiöser Vielfalt ist eine der grösstenHerausforderungen,mit denen unsere
Gesellschaftengegenwärtigkonfrontiert sind.“15DasThemader religiösenund
kulturellenPluralisierungderwestlichenGesellschaftenhatsichseitdenspäten
1990erJahrenindenöffentlichenDebattendesWestensstarketabliert.Dieenge
BindungdesStaatesaneineReligionsgemeinschaft
„würde aus den Anhängern anderer Religionen und aus Menschen ohne Religion
BürgerzweiterKlassemachen.DaherhatderdemokratischeStaatinseinemVerhältnis
zudenverschiedenenReligionenneutraloderunparteilichzusein.Zudemmusseralle
12 Vgl.Ebd., S. 38.
13 Ebd., S. 33.
14 Hanfried Krüger /WalterMüller-Römheld (Hg.), Bericht aus Nairobi 1975. Ergebnisse –
Erlebnisse – Ereignisse. Offizieller Bericht aus der FünftenVollversammlungdesÖkume-
nischenRatesderKirchen,23.11–10.12.1975inNairobi(Kenia)-Frankfurta.M.1976,S. 80.
15 JocelynMaclure /CharlesTaylor,LaizitätundGewissensfreiheit,Berlin2011,S. 9.
FriedlichesZusammenleben ineinerpluralistischenGesellschaft 477
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik