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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
sungsstaatenhabenaberauchdiePflicht,religiöseAnsprücheundPraxisformen
in einem allgemeinen System der Freiheit zu ordnen; dies schließt auch die
Aufgabe ein, Menschen vor möglichen negativen Effekten der Religion zu
schützen. Es kommt offenkundigmitunter zuKonflikten zwischenMenschen
unterschiedlicher ethnischer und kultureller Herkunft, zwischen Religiösen
unterschiedlicher Provenienz, zwischen religiösen und nicht-religiösenMen-
schen. Die Aufgabe der Politik ist es, den Trägern dieser unterschiedlichen
OrientierungengerechtzuwerdenundfürdieentsprechendenLebensformenin
einem für alle erträglichenbzw. grundsätzlich zustimmungsfähigenMaßFrei-
heitsspielräumezuöffnenundzugewährleisten. „Indenmodernenwestlichen
Industriegesellschaften ist dasGrundrecht derReligionsfreiheit zu einemzen-
tralen InstrumentderVerarbeitungvonKulturkonfliktengeworden.“26
DassdieProzesseder„VerarbeitungvonKulturkonflikten“dabeinichtneu-
tral sind, zeigt sich schon inderWahrnehmungunddiskursivenVerarbeitung
religiöserAnsprüche,wennetwadavondieRedeist,dassFraueneineBedeckung
tragenmüssen (anstatt:dasssieeineBedeckungtragendürfen).Diesentspricht
zwar möglicherweise der Perspektive der Mehrheitsgesellschaft, für die das
Tragen einer Kopfbedeckung unüblich und außergewöhnlich ist. Aber solche,
auf Konventionen beruhendenWahrnehmungsmuster dürfen politische Ent-
scheidungenüberdieReichweiteunddieAusgestaltungdesMenschenrechtsauf
Religionsfreiheit, das letztlich natürlich auch einMinderheitenrecht ist, nicht
maßgeblichbeeinflussen.Dennnatürlichgeht esnichtnurumdieFrage, obes
Frauenerlaubt sein sollte, inderÖffentlichkeit eineKopfbedeckungoder auch
eine Verschleierung zu tragen, sondern ebenso umdie Frage, ob Frauen von
einemsäkularenRechtsstaatgezwungenwerdendürfen, sichohnedieaus ihrer
Sicht angemesseneKleidung in derÖffentlichkeit zu bewegen –undob es im
Zweifelsfall, wenn sie sich nicht ohneVerschleierung in derÖffentlichkeit be-
wegenmöchten,ebenhinzunehmenist,dasssichdieseFrauengarnichtmehrin
derÖffentlichkeitbewegen.GeradeandiesemmarkantenBeispielwirddeutlich,
dass sich die Religionspolitik der Republik Österreich in den vergangenen
Jahrenerkennbar voneinemPluralismusmitweitenFreiheitsspielräumenent-
fernthatundheutedeutlicheMerkmalederUngleichbehandlungaufweist–und
zwar eine Ungleichbehandlung, die insbesondere die Benachteiligung von
Muslimenimpliziert.Sowohl indengesellschaftlichenDebattenalsauchinden
politischenEntscheidungen finden sichSpureneiner „neuen religiösen Intole-
ranz“ im SinneMartha Nussbaums. Ob sich letztlich wirklich eine Transfor-
mation der österreichischen Religionspolitik zumModell einer privilegierten
ReligionoderzumModelleinerreligionsskeptischenLaicit8vollzieht, lässt sich
26 Christian Walter, Religionsverfassungsrecht in vergleichender und internationaler Per-
spektive,Tübingen2006,S. 536.
ReligionspolitischeTransformation inÖsterreich? 529
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik