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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 sungsstaatenhabenaberauchdiePflicht,religiöseAnsprücheundPraxisformen in einem allgemeinen System der Freiheit zu ordnen; dies schließt auch die Aufgabe ein, Menschen vor möglichen negativen Effekten der Religion zu schützen. Es kommt offenkundigmitunter zuKonflikten zwischenMenschen unterschiedlicher ethnischer und kultureller Herkunft, zwischen Religiösen unterschiedlicher Provenienz, zwischen religiösen und nicht-religiösenMen- schen. Die Aufgabe der Politik ist es, den Trägern dieser unterschiedlichen OrientierungengerechtzuwerdenundfürdieentsprechendenLebensformenin einem für alle erträglichenbzw. grundsätzlich zustimmungsfähigenMaßFrei- heitsspielräumezuöffnenundzugewährleisten. „Indenmodernenwestlichen Industriegesellschaften ist dasGrundrecht derReligionsfreiheit zu einemzen- tralen InstrumentderVerarbeitungvonKulturkonfliktengeworden.“26 DassdieProzesseder„VerarbeitungvonKulturkonflikten“dabeinichtneu- tral sind, zeigt sich schon inderWahrnehmungunddiskursivenVerarbeitung religiöserAnsprüche,wennetwadavondieRedeist,dassFraueneineBedeckung tragenmüssen (anstatt:dasssieeineBedeckungtragendürfen).Diesentspricht zwar möglicherweise der Perspektive der Mehrheitsgesellschaft, für die das Tragen einer Kopfbedeckung unüblich und außergewöhnlich ist. Aber solche, auf Konventionen beruhendenWahrnehmungsmuster dürfen politische Ent- scheidungenüberdieReichweiteunddieAusgestaltungdesMenschenrechtsauf Religionsfreiheit, das letztlich natürlich auch einMinderheitenrecht ist, nicht maßgeblichbeeinflussen.Dennnatürlichgeht esnichtnurumdieFrage, obes Frauenerlaubt sein sollte, inderÖffentlichkeit eineKopfbedeckungoder auch eine Verschleierung zu tragen, sondern ebenso umdie Frage, ob Frauen von einemsäkularenRechtsstaatgezwungenwerdendürfen, sichohnedieaus ihrer Sicht angemesseneKleidung in derÖffentlichkeit zu bewegen –undob es im Zweifelsfall, wenn sie sich nicht ohneVerschleierung in derÖffentlichkeit be- wegenmöchten,ebenhinzunehmenist,dasssichdieseFrauengarnichtmehrin derÖffentlichkeitbewegen.GeradeandiesemmarkantenBeispielwirddeutlich, dass sich die Religionspolitik der Republik Österreich in den vergangenen Jahrenerkennbar voneinemPluralismusmitweitenFreiheitsspielräumenent- fernthatundheutedeutlicheMerkmalederUngleichbehandlungaufweist–und zwar eine Ungleichbehandlung, die insbesondere die Benachteiligung von Muslimenimpliziert.Sowohl indengesellschaftlichenDebattenalsauchinden politischenEntscheidungen finden sichSpureneiner „neuen religiösen Intole- ranz“ im SinneMartha Nussbaums. Ob sich letztlich wirklich eine Transfor- mation der österreichischen Religionspolitik zumModell einer privilegierten ReligionoderzumModelleinerreligionsskeptischenLaicit8vollzieht, lässt sich 26 Christian Walter, Religionsverfassungsrecht in vergleichender und internationaler Per- spektive,Tübingen2006,S. 536. ReligionspolitischeTransformation inÖsterreich? 529 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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