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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
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© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655 „Wenn die Logik desMarktes und die Logik des Staatesmit gegenseitigemEinver- ständnis auf demMonopol ihrer jeweiligen Einflussbereiche beharren, gehen lang- fristigdieSolidarität indenBeziehungenzwischendenBürgern,dieAnteilnahmeund die Beteiligung sowie die unentgeltlicheTätigkeit verloren.Diese unterscheiden sich vom,Geben,umzuhaben‘,dasdieLogikdesTauschesausmacht,undvom,Gebenaus Pflicht‘, das für die öffentlichen Verhaltensweisen gilt, die durch staatliche Gesetze auferlegt werden. DieÜberwindung der Unterentwicklung erfordert ein Eingreifen nichtnurzurVerbesserungderaufGütertauschberuhendenTransaktionen,nichtnur imBereichderLeistungenderöffentlichenHilfseinrichtungen,sondernvorallemeine fortschreitendeOffenheitaufweltweiterEbene fürwirtschaftlicheTätigkeiten,die sich durcheinenAnteilvonUnentgeltlichkeitundGemeinschaftauszeichnen.Dieexklusive KombinationMarkt-Staat zersetzt denGemeinschaftssinn.DieFormensolidarischen Wirtschaftslebens hingegen, die ihren fruchtbarsten Boden im Bereich der Zivilge- sellschaft finden, ohne sich auf diese zu beschränken, schaffen Solidarität. Es gibt keinenMarktderUnentgeltlichkeit,undeineHaltungderUnentgeltlichkeitkannnicht perGesetzverordnetwerden.DennochbrauchensowohlderMarktalsauchdiePolitik Menschen,diezurHingabeaneinanderbereit sind.“ (Nr. 39) Es geht alsowieder umdieMenschen, die als in derWirtschaft Tätige diesen Moment derUnentgeltlichkeit einbringen. Ihnenmuss dazu in denUnterneh- menderPlatzgeschaffenwerden. 5. EthikalsEröffnenvonPerspektiven inheutigerWirtschaft InBezugaufdieWirtschaftbedeutetdas,Wirtschaft inPerspektivenzustellen. Diese sollenmit Imperativenkurzangedeutetwerden. Wirtschaftewirtschaftsgerecht! Dieser Imperativ zielt darauf ab, Sachgesetzlichkeiten derWirtschaft zu be- achten.InderAchtungderrelativenAutonomiederirdischenWirklichkeitenist esnotwendig,denSachbereichWirtschaft inder„NaturderSache“zugestalten. Hier ist das Prinzip der ausreichenden Sachkenntnis7 angesprochen. Es gilt beispielsweise,dieRegelmäßigkeitenvonAngebotundNachfragezubeachten, realitätsgemäße Schritte inBezug aufUmgangmitKnappheiten oderArbeits- marktgesetzmäßigkeiten indasHandelneinzubeziehen. Es gibt jedoch nicht dieWirtschaft, die unabhängig von gesellschaftlichen und Umweltbedingungen nur so und nicht anders gestaltet werden könnte, obwohlmandiesmitdemsogenanntenTINA(There isnoalternative)-Prinzip 7 Vgl. dazu:Wolfgang Schmitz,Das Prinzip der ausreichenden Sachkenntnis.Voraussetzung fürdiegesellschaftgestaltendeKraftderKirche, in:GesellschaftundPolitik28/4/1992,S. 17– 19. LeopoldNeuhold596 Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Titel
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Untertitel
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Autoren
Irene Klissenbauer
Franz Gassner
Petra Steinmair-Pösel
Herausgeber
Peter G. Kirchschläger
Verlag
Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
Ort
Wien
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7370-1165-5
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
722
Kategorie
Recht und Politik
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