Seite - 596 - in Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Bild der Seite - 596 -
Text der Seite - 596 -
© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
„Wenn die Logik desMarktes und die Logik des Staatesmit gegenseitigemEinver-
ständnis auf demMonopol ihrer jeweiligen Einflussbereiche beharren, gehen lang-
fristigdieSolidarität indenBeziehungenzwischendenBürgern,dieAnteilnahmeund
die Beteiligung sowie die unentgeltlicheTätigkeit verloren.Diese unterscheiden sich
vom,Geben,umzuhaben‘,dasdieLogikdesTauschesausmacht,undvom,Gebenaus
Pflicht‘, das für die öffentlichen Verhaltensweisen gilt, die durch staatliche Gesetze
auferlegt werden. DieÜberwindung der Unterentwicklung erfordert ein Eingreifen
nichtnurzurVerbesserungderaufGütertauschberuhendenTransaktionen,nichtnur
imBereichderLeistungenderöffentlichenHilfseinrichtungen,sondernvorallemeine
fortschreitendeOffenheitaufweltweiterEbene fürwirtschaftlicheTätigkeiten,die sich
durcheinenAnteilvonUnentgeltlichkeitundGemeinschaftauszeichnen.Dieexklusive
KombinationMarkt-Staat zersetzt denGemeinschaftssinn.DieFormensolidarischen
Wirtschaftslebens hingegen, die ihren fruchtbarsten Boden im Bereich der Zivilge-
sellschaft finden, ohne sich auf diese zu beschränken, schaffen Solidarität. Es gibt
keinenMarktderUnentgeltlichkeit,undeineHaltungderUnentgeltlichkeitkannnicht
perGesetzverordnetwerden.DennochbrauchensowohlderMarktalsauchdiePolitik
Menschen,diezurHingabeaneinanderbereit sind.“ (Nr. 39)
Es geht alsowieder umdieMenschen, die als in derWirtschaft Tätige diesen
Moment derUnentgeltlichkeit einbringen. Ihnenmuss dazu in denUnterneh-
menderPlatzgeschaffenwerden.
5. EthikalsEröffnenvonPerspektiven inheutigerWirtschaft
InBezugaufdieWirtschaftbedeutetdas,Wirtschaft inPerspektivenzustellen.
Diese sollenmit Imperativenkurzangedeutetwerden.
Wirtschaftewirtschaftsgerecht!
Dieser Imperativ zielt darauf ab, Sachgesetzlichkeiten derWirtschaft zu be-
achten.InderAchtungderrelativenAutonomiederirdischenWirklichkeitenist
esnotwendig,denSachbereichWirtschaft inder„NaturderSache“zugestalten.
Hier ist das Prinzip der ausreichenden Sachkenntnis7 angesprochen. Es gilt
beispielsweise,dieRegelmäßigkeitenvonAngebotundNachfragezubeachten,
realitätsgemäße Schritte inBezug aufUmgangmitKnappheiten oderArbeits-
marktgesetzmäßigkeiten indasHandelneinzubeziehen.
Es gibt jedoch nicht dieWirtschaft, die unabhängig von gesellschaftlichen
und Umweltbedingungen nur so und nicht anders gestaltet werden könnte,
obwohlmandiesmitdemsogenanntenTINA(There isnoalternative)-Prinzip
7 Vgl. dazu:Wolfgang Schmitz,Das Prinzip der ausreichenden Sachkenntnis.Voraussetzung
fürdiegesellschaftgestaltendeKraftderKirche, in:GesellschaftundPolitik28/4/1992,S. 17–
19.
LeopoldNeuhold596
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Titel
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Untertitel
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Autoren
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Herausgeber
- Peter G. Kirchschläger
- Verlag
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Recht und Politik