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Bauten für das höfische Musiktheater im 17. und 18. Jahrhundert
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Ausnahmen waren das Schlossopernhaus in Hannover 1689 und das Opernhaus am
Hagenmarkt in Braunschweig 1690. In Hannover feierte man einen venezianischen
Karneval und das Publikum aus der Stadt hatte freien Eintritt zu den Aufführungen.45
In Braunschweig wurden die Logen ohne Ausnahme vermietet (nicht verkauft, wie in
Venedig) und so hatte nicht nur das höfische Publikum Zugang.46 In Dresden war man
Anfang des 18.
Jahrhunderts etwas strenger, und so hatten zur Eröffnung 1718 nur jene
Zutritt, die zumindest den Rang eines Kammerjunkers innehatten.47 Üblich war die
Privatoper im Schloss wie in Weißenfels oder in Celle Ende des 17. und in Ludwigs-
burg und Mannheim Mitte des 18. Jahrhunderts, wo nur der Hof und geladene Gäste
Zugang hatten – wobei die geladenen Gäste mehr oder minder zum Erscheinen ver-
pflichtet waren. In Berlin hatte im Opernhaus unter den Linden anfänglich ebenfalls
nur der Adel Zutritt.48
Die Innenraumgestaltung der Opernhäuser unter
dem Gesichtspunkt landesherrlicher Selbstdarstellung
Die Zugänglichkeit hatte durchaus Einfluss auf die Architektur. Üblich war in
Opernhäusern – von Italien ausgehend – das Logenrangtheater mit unbestuhltem
Parkett. Im Gegensatz zu zahleichen Bauten in Italien oder auch England war das
höfische Musiktheater als Architektur verstanden in Deutschland ein Abbild der hö-
fischen Ordnung. Prinzipiell kann man sagen, dass spätestens im 18. Jahrhundert
der erste Rang als der vornehmste galt – hier befand sich die Hof- oder Fürstenloge.
Im zweiten Rang fand die Hofgesellschaft ihren Platz, im dritten – sofern zugelas-
sen – die Bürger, im vierten Rang die niedere Dienerschaft. Das unbestuhlte Par-
terre war bei öffentlichen Aufführungen der schaulustigen Menge vorbehalten, bei
internen höfischen Veranstaltungen aber oft der Ort des Landesherrn selbst.49 Denn
auf höfische Bauten trifft diese Verteilung nur bedingt zu. So ist auch die Unter-
scheidung zwischen einem Theater und einem Opernhaus anhand des Vorhanden-
seins von Rängen (Theater) und Logen (Opernhaus) für den höfischen Bereich nicht
Räumlichkeiten des Adels oder an Fürstenhöfen statt. Vgl. ebd., S. 57; Schrader 1988, S. 30; Meyer
1999, S. 14–25.
45 Schrader 1988, S. 54–60.
46 Schrader 1988, S.
130–136. Vgl. aber Büttenbender 1990, S.
126, die schreibt, dass für die Aufführun-
gen Eintritt bezahlt wurde sowie für den gewählten Platz.
47 Ebd., S.
74–89.
48 Sent 1994, S. 129 (Weißenfels. Es handelte sich um eine reine Privatoper, alle Ausgaben wurden vom
Herzog bestritten); Schrader 1988, S. 90–93 (Ludwigsburg), 94–99 (Mannheim), 42–48 (Celle); Wei-
ckardt 1999, S. 29, 273–276 (Berlin).
49 Schrader 1988, S. 29.
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Musiktheater im höfischen Raum des frühneuzeitlichen Europa
Hof – Oper – Architektur
- Titel
- Musiktheater im höfischen Raum des frühneuzeitlichen Europa
- Untertitel
- Hof – Oper – Architektur
- Autoren
- Margret Scharrer
- Heiko Laß
- Herausgeber
- Matthias Müller
- Verlag
- Heidelberg University Publishing
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ISBN
- 978-3-947732-36-4
- Abmessungen
- 19.3 x 26.0 cm
- Seiten
- 618
- Schlagwörter
- Kunstgeschichte, Architektur, Oper, art history, architecture, opera
- Kategorie
- Kunst und Kultur