Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Geschichte
Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
Seite - 20 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 20 - in Österreichische Bürgerkunde

Bild der Seite - 20 -

Bild der Seite - 20 - in Österreichische Bürgerkunde

Text der Seite - 20 -

20 //. Staat und Recht. DerZweck des Rechtes ist : die Herstellung und Bewahrung einerFriedens- ordnung, um den gesellschaftsfeindlichen Übeln des Streites, der Unsicherheit und Unordnung zu wehren. Daher zieht das Recht nach einem allgemein als gültig anerkannten Maßstabe Schranken zwischen den widerstrebenden Willen, um nach Maßgabe der herrschenden Anschauungen jedem das Seine zuzuteilen^). Daß diese Schranken eingehalten werden, ist das gemeinsame Interesse aller, nicht nur der- jenigen, die vom Rechtsbruch unmittelbar betroffen würden. Bliebe er ungesühnt, würde das Zutrauen in die Festigkeit der Rechtsordnung erschüttert, so wäre jeder- mann in dem Besitze der Rechtsgüter bedroht. Bekämpfung des Unrechtes, auch in der Form des Kampfes um das eigene Recht, ist daher eine gesellschaftliche Pfhcht. Die Vorschriften des Rechtes regeln also das äußere Verhalten des Menschen zum Menschen, wie es die Rücksichten des gesellschaftlichen Zusammenlebens erfordern. Als Äußerungen eines allen anderen überlegenen Willens, einer äußeren Autorität, wirken sie als Beweggründe, um die Menschen zu dem rechtlich ge- forderten Verhalten selbst dann zu veranlassen, wenn es ihren persönlichen Inter- essen oder Neigungen nicht entspricht. Da das Recht Willenskreise gegeneinander abgrenzt, wirkt es nach zwei Richtungen hin: es schützt und wehrt, gebietet und verbietet, ermächtigt und bindet. Wo den Pflichten, die es auferlegt, kein be- stimmter Berechtigter gegenübersteht, ist es die im Staate zur Rechtsgemeinschaft geeinte Gesamtheit, die als Träger des entsprechenden Rechtes erscheint. In seinen Geboten liegt eine doppelte Nötigung. Sie sprechen ein S o 1 1 en aus, indem siesich an das Gewissen wenden, welches zur freiwilligen Erfüllung der Rechtsvorschriften antreibt. Das Sollen steigert sich aber zu einem Müssen, indem zu den inneren Motiven auch noch äußere Garantien für die Befolgung der Anordnung hinzu- kommen. Auf der Übereinstimmung des Rechtes mit den ethischen Mächten, mit Religion, Moral und Sitte, beruht die innerlich verpflichtende Kraft des Rechtssatzes^). Sie verstärken seine motivierende Wirkung durch die ihnen eigene Gewalt über die Gemüter und erzielen eine innere Anerkennung des Rechts- gebotes, die seine Erfüllung ganz anders sichert als äußerer Zwang. Diese An- erkennung beruht zunächst auf der überirdischen oder irdischen Autorität, von der die Vorschrift ausgeht; später, nachdem der kritische Geist erwacht ist, auf der Einsicht in die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der einzelnen Vorschriften oder doch der Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit. *) Zur Einführung in die Rechtslehre wird in erster Linie empfohlen: A. Merkel, Juri- stische Enzyklopädie, 5. Auflage. Berlin 1904. und „Elemente der Rechtslehre" in dessen hinter- lassenen Fragmenten und gesammelten Abhandlungen. 2. Bd. 1899. S. 577 ff. Eine für Nicht- juristen berechnete systematische Darstellung der wichtigsten Teile der Rechtswissenschaft enthält die 8. Abteilung des II. Teiles des Sammelwerkes ,,Die Kultur der Gegenwart". — ^) Die Gebote des Rechtes unterscheiden sich von jenen der Religion, der Moral und Sitte durch die äußere Autorität, von der sie ausgehen, durch die besondere Art ihrer Sicherung und dadurch, daß sie in erster Linie das äußere Verhalten des Menschen zum Menschen, nicht die Gesinnung zu regeln bestimmt sind. Es ist das Verdienst von Christian Thoma- s iu s (1655 bis 1728), die grundsätzliche Verschiedenheit von Recht und Moral als einer der ersten grundsätzlich auseinandergesetzt und für religiöse FreDieit eingetreten zu sein.
zurück zum  Buch Österreichische Bürgerkunde"
Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
Geschichte Vor 1918
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Österreichische Bürgerkunde