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Österreichische Bürgerkunde
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IX. Die Ausbildung der Staatsgewalt. 47 Behördenorganisationwurde vonFerdinand I. weiter ausgebildet. Seitherbestanden die folgenden Zentralstellen: der Geheime Rat zur Beratung des Monarchen in wchtigen, insbesondere in auswärtigen Angelegenheiten, die Hofkanzlei, die bis 1620 auch die Reichsangelegenheiten besorgte, die allgemeine Hofkammer für die landesfürstliche Finanzverwaltung und der Hofkriegsrat zm- obersten Leitung und Verwaltung des Heereswesens. Denn auch hierin v/ar ein wichtiger Umschwung- eingetreten. Die mihtärische Macht stützt sich seit dem Ausgange des Mittelalters nicht mehr auf die Ritterschaft. An ihre Stelle treten mit dem Aufkommen einer neuen Waffen- und Kriegstechnik Söldner. Sowohl von den Landesfürsten als auch von den Ständen wm'den sie angeworben. Aber nach der Vernichtung der ständischen Macht sind es die Fürsten allein, die Heeresmacht unterhalten. An Stelle der von Fall zu Fall angeworbenen Söldnerscharen treten stehende Heere und so ist seit dem Dreißigjährigen Kriege die Kriegsmacht in dem einheitlichen kaiserlichen Heere begründet. Die weitere Ausbildung des Staatsgedankens bringt es mit sich, daß das Werbesystem durch die Wehrpflicht ersetzt wird und der Gedanke staatsbürgerlicher Gleichheit macht sie zu einer allgemeinen staats- bürgerMchen Pfhcht; das Heer ist darnach die KampfOrganisation des Staats- volks.Für die innere VerwaltungBöhmensundUngarns (späterauch Siebenbürgens) bestanden eigene Hofkanzleien, Dadm-chdaß der Staatunterdem GesichtspunktederPolizeiseineVerwaltungs- tätigkeit stetig erweiterte, wurde die Bedeutung der landesfürsthchen Behörden und des Berufsbeamtentums erhöht. Mit Recht wird daher der Staat, nachdem er sich den ständischen Gewalten gegenüber dm'chgesetzt hatte, nach seinen Organen als Beamten- und Militärstaat, nach seinen Zielen als Wohlfahrtsstaat, nach seinen Mitteln und Maßnalmien als Polizeistaat bezeichnet. 5. Die Zurückdrängung der ständischen Gewalten. Vorerst war aber noch der Widerstand der Stände gegen die neue Ordnung der Dinge zu beseitigen. Die Macht der Stände hatte nämlich gegen den Ausgang des Mittelalters aus verschiedenen Ursachen gewaltig zugenommen. Der Aus- bildung einer landesfürstlichen Verwaltung und der Einführung des römischen Rechtes setzten sie unter Berufung auf den „Landesbrauch" beharrlichen Wider- stand entgegen. Als dieser erfolglos bheb, suchten sie die Behördenmit ihrenLeuten zu besetzen und dem wachsenden Einflüsse der landesfüi'sthchen Verwaltung durch eine landschaftliche Verwaltung zu begegnen. So war der Staat jener Zeit eigentüch ein Doppelstaat: nur dadurch, daß der Landesfürst sich des ständischen Staates erwehrte, konnte er seinen Staat, den Fürstenstaat, dm-chsetzen. Der KampfzwischendemaufstrebendenlandesfürsthchenAbsolutismusund denStänden nimmt im Zeitalter der Reformation in Österreich eine religiöse Färbung an: er fällt zusammen mit Reformation und Gegenreformation. Die Stände bedienen sich der religiösen Bewegung, um ihre politische Macht zu befestigen. Die Gegen- reformation bietet dem Absolutismus die Handhabe, um sie niederzuwerfen. Am schärfsten vollzieht sich der Umschwung in Böhmen. Nach der Schlacht am Weißen Berge ist die Macht der böhmischen Stände gebrochen. Die Verfassungs- änderung von 1620 bildet den Ausgangspunkt für die Beseitigung der Eigen- staathchkeit Böhmens ; die durch den Majestätsbrief von 1609 gewälu-te Rehgions- freiheit wird zurückgenommen, die böhmische Hofkanzlei nach Wien verlegt, die
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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