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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
Seite - 57 -
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Seite - 57 - in Österreichische Bürgerkunde

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X. Die AusMldung der Verfassung. 57 vorher dem österreichischen Reichsrate vorgelegt worden wären. Von der Ein- berufung einer außerordentlichen Reichsversammhing, die nebst der Regelung des Verhältnisses zu Ungarn auch einer Umbildung der österreichischen Verfassung in föderaUstischer Richtung hätte dienen sollen, wurde Umgang genommen^). An ilu-er Stelle trat imMai 1867 der ordentliche Reichsrat zusammen. Ihm gingen die Gesetzentwürfe zu, welche die Neugestaltung des Verhältnisses zu Ungarn erforderhch machte. 7. Die Dezemberverfassung. Hand in Hand damit ging die Fortbildung des österreichischen Verfassungs- rechtes. Das Notverordnungsrecht und die Ministerverantwortlichkeit wurden neu geregelt. Dervom Abgeordnetenhause eingesetzte Verfassungsausschuß bescliränkte sich nicht auf die Beratung der Regierungsvorlagen, sondern arbeitete vier weitere Gesetzentwürfe zum Ausbau der Verfassung aus. So sind damals die fünf Staats- grundgesetze (über die Abänderung des Grundgesetzes über die Reichsvertretung, über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, über die Einsetzung eines Reichs- gerichtes, über dierichterliche Gewaltund über dieRegierungs- undVollzugsgewalt) zustande gekommen. Sie erhielten gleichzeitig mit dem Gesetz über die allen Ländern der österreichischen Monarchie gemeinsamen Angelegenheiten und die Ai't ihrer Behandlungam 21. Dezember 1867 die kaiserhche Sanktion und bilden zu- sammen mit diesem Gesetze die sogenannte Dezemberverfassun g-). Die Dezemberverfassung bildet die Grundlage der gegenwärtigen staatsrecht- lichen Gestaltung Österreichs, sowie seines Verhältnisses zu Ungarn. Aber sie hat weder den österreichischenVerfassungsstreit beendet, noch dasVerhältnis zwischen den beiden Gliedstaaten der Monarchie in allen Punkten endgültig geregelt. Die Zuständigkeit der Landtage hat sie dadurch erweitert, daß sie den Wü'kungskreis des Reichsrates durch eine erschöpfende (taxative) Aufzählung der ilmi zugehörigen Gegenstände einschiänkt. Daß die wirtschaftlichen Beziehungen zuUngarn unddas Wehi'system durch den Ausgleich von 1867 nicht dauernd festgelegt worden sind, sondernnurnachgleichen, von ZeitzuZeitzuvereinbarendenGrundsätzenbehandelt werden sollen, leistet den hauptsächüch von ungarischer Seite ausgehenden Be- strebungen Vorschub, den durch die geschichtliche Entwickelung gegebenen und durch die pohtischen Aufgaben der Gegenwart und Zukunft erforderten Verband der Gesamtmonarchiedmch eine noch weitergehende ,,Unabhängigkeit" der GHed- staaten zu lockern^). FranzDeak,Wien 1888. Eine wichtige Rolle spielte dabeiauchderGraf Julius A n d r a s s y, der 1867 ungarischer Ministerpräsident und 1871 Minister des Äußern wurde; vergl. E. v.We r t- heimer, Graf Julius Andrassy, sein Leben und seine Zeit, I. Band, Stuttgart 1910.— ^) Der "Umschwung ist hauptstächlich durch den damaligen Minister des Äußern, Friedrich Fer- dinand Grafen von Beust herbeigeführt worden, der nach dem Sturze Belcredis (am 7. Februar 1867) Ministerpräsident wurde und späterhin dieWürde eines Reichskanzlers erhielt. Beust veröffentlichte seine Lebenserinnerungen unter dem Titel ,,Aus drei Vierteljahrhanderten", 2 Bände. Stuttgart 1887. — ^) Eine gute Zusammenstellung der Gesetzgebungsmaterialien zur Dezemberverfassung ist unter dem Titel ,,Die neue Gesetzgebung Österreichs", erläutertaus den Reichsratsverhandlungen, Wien 1868 erschienen. Vergl. F. Schütz,„Das Werden und Wirken des Bürgerministeriums". Leipzig 1909 und Leop. v. Hasner, „Denkwürdigkeiten", Stuttgart 1892.— ^) Das Verhältnis Österreichs zu Ungarn und die staatsrechtliche Eigenart der
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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