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Österreichische Bürgerkunde
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Dritter Teil. Die staatsrechtlicheEigenart der Österreichisch- ungarischen Monarchie und ihrer Bestandteile. Vorbemerkung. Die Verfassung sowohl der österreichisch-ungarischen Monarchie als auch ihrer staatsrechtlichen Bestandteile beruht auf einem Ausgleich zwischen gegensätzlichen politischen Bestrebungen: zwischendem Einheitsgedanken, der auf die Großmacht- stellung der Monarchie abzielt, und den sich dagegen stemmenden geschichthchen Überlieferungen und nationalen Sonderbestrebungen der einzelnen, ehemals selb- ständigen Bestandteile des Reiches und seiner beiden Gliedstaaten. Bei der Neu- gestaltung der Monarchie war daher eine dreifache Aufgabe zu lösen: die Be- dingungen ilirer auswärtigen Machtstellung zu wahren, der staatsrechtüchen Sonderstellung ihrer Bestandteile Rechnung zu tragen und das staatliche Leben des Ganzen wie der einzelnen Teile in konstitutionellen Formen neu zu regeln^). Nach diesen Gesichtspunkten haben Avir nunmelu' zunächst die staatsrechtliche Eigenart derösterreichisch-ungarischenMonarchie, dann ihrer beiden Güedstaaten, Österreichs und Ungarns, endlich des gemeinsamen Verwaltungsgebietes, Bosniens und der Herzegowina, zu erörtern und zu untersuchen, welchen von den typischen Formen sie entsprechen, nach denen die Staatslelu'e die Staaten einzuteilen pflegt^). Hiebei werden die Einrichtungen der Gesamtmonai'chie und des gemeinsamen Ver- waltungsgebietes vollständig dai-gestellt werden, soweit der Zweck dieses Buches es erfordert. Das Staatsrecht Österreichs wird in den späteren Abschnitten aus- geführt werden; die wichtigsten Verfassungseinrichtungen Ungarns finden sich gelegentlich angemerkt. XL Die Gesamtmonarchie. I.Ziele und Inhalt der Gemeinschaft. Die Erörterung der staatsrechtlichen Eigenart der österreichisch-ungarischen Monarchie knüpft an die Bemerkungen des X, Kapitels über die geschichtliche Stellung Ungarns innerhalb des Gesamtstaates an^). Derim Jalire 1867 geschlossene ,,A u s g 1 e i c h" zwischen der österreichischen und der ungarischen Reichs- hälfte vereinigte die Anforderungen der auswärtigen Machtstellung, sowie derWirt- schaftseinheit derMonarchie mit der in konstitutionellenFormen gefaßten staat- lichen Selbständigkeit ihrer beiden Gliedstaaten*). , ^)Vergl. F.Freiherr vonWieser, ÜberVergangenheitundZukunftder österreichischen Verfassung. Wien 1905.— ") Vergl. das V. Kapitel.— ^) Vcrgl. insbesondere Anm. 2 auf S. 52 und Anm. 4, S.56.— *) Vcrgl. H.Steinacker, ZurFragenachderrechtlichenNaturderÖsterreichisch- ungarischen Gesamtmonarchie. (ErweiterterSonderabdruck aus ,,Österr. Rundschau"XXIII. Band, Heft 4 und 5) und die ausführliche Darstellung bei Fr. T e z n e r, „Der Kaiser". Wien 1909.
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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