Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Geschichte
Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
Seite - 78 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 78 - in Österreichische Bürgerkunde

Bild der Seite - 78 -

Bild der Seite - 78 - in Österreichische Bürgerkunde

Text der Seite - 78 -

78 XVI. Der Monareh und die Dynastie. „Kaiser von Österreich" und die Bezeichnung der Behörden mit „k. k." beziehen sich nunmehr nur auf das im Eeichsrate vertretene Ländergebiet. Die staathche Selbständigkeit der beiden Keichshälften kommt fernerhin in dem getrennten Hofstaate, sowie darin zum Ausdrucke, daß jede derselben eine getrennte Hofstaatsdotation (derzeit im Betrage von jährhch 11,300.000 Kronen) zur Bestreitung des Aufwandes leistet, der aus der Stellung des Monarchen erwächst. Die österreichischeVerfassungträgtdererhabenen Stellung des Kaisersdadurch Eechnung, daß sie ihn für g e h e i 1 ig t, unverletzlich und u n v e r an t- w r 1 1 i c h erldärt (ähnlich die ungarischeVerfassung). In dem Worte ,, geheiligt" klingt die Vorstellung von dem göttlichen Ursprünge legitimer Kegentenstellung nach, deren Weihe früher durch Krönung und Salbung symbolisch dargestellt wurde^). Die Unverletzlichkeit wird durch den besonderen strafrechtlichen Schutz des Kaisers, der Mitglieder des kaiserlichen Hauses und der monarchischen Staats- form gesichert. Die UnverantwortUchkeit ergibt sich von selbst aus der Stellung des Monarchen als oberstes Staatsorgan, die es ausschließt, daß er von irgendwem zur Verantwortung oder einem Urteil unterzogen werde. In politischer Hinsicht trägt die Unverantwortlichkeit des Monarchen mit bei zur Autorität der Krone, indem sie dieselbe dem Parteigetriebe und der Parteikritik entrückt. Das Gegen- gewicht gegen die Unverantwortlichkeit des Kaisers bildet die Bestimmung der Verfassung, daß der Kaiser die Regierungsgewalt durch verantwortliche Minister und die denselben untergeordneten Beamten und Bestellten ausübt. Jeder Re- gierungsakt des Kaisers bedarf zu seiner Gültigkeit der Gegenzeichnung eines verantworthchen Ministers^). Die Vertretung des Staates durch den Monarchen läßt sich nach den drei Hauptrichtungen der Staatstätigkeit^) : Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung hin verfolgen. In der Gesetzgebung besteht sie darin, daß der mit Zustünmung der verfassungsmäßigen Vertretungskörper festgestellte Ge- setzesinhalt mit dem Gesetzesbefehl ausgestattet wird, worauf die verbindhche Kraft des Gesetzes als Staatswille beruht (Sanktion)'*). DieGerichtsbarkeit wird im Namen des Kaisers durch selbständige und unabhängige Richter aus- geübt^); sogenannte „KabinettsJustiz" ist demnach ausgeschlossen. Das dem Kaiser zustehende Recht derBegnadigung fällt unter den Begriff der Ver- waltung. Es bezweckt, gerichtliche Verfolgungen zu verhindern (Abolition), ver- hängte StrafenunddieRechtsfolgenvonVerurteilungen nachzusehen, woVerfolgung und Strafvollzug infolge der besonderen, vom Gesetze nicht vorausgesehenen Sachlage dem Rechtsgefühle widersprächen oder sonstige triftige Anlässe gegeben sind, um Gnade anstatt des strengen Rechtes walten zu lassen (Amnestie, wenn dies gleichzeitig in vielen Fällen geschieht). Die Oberleitung der Verwaltung durch den Kaiser bewegt sieb hauptsächhch aufdem Gebiete jener über den Vollzug der Gesetze hinausgehenden ^) Als legitim werden jene alten Regentenhäuser bezeichnet, die nicht durch Revolution oder Parlamentsbeschlüsse auf den Thron gelangt sind, sondern die „angestammte" Herrschaft vermöge der heiligenden Macht der Jahre gleichsam ,,von Gottes Gnaden" ausüben. — ") Je nachdem die Regierungsakte Angelegenheiten des österreichischen oder des ungarischen Staates oder beiden Staaten geraeinsame Angelegenheiten betreffen, wird die Gegenzeichnung des österreichischen, ungarischen oder gemeinsamen Ministers erfordert. — ') Vergl. S. 30.— *) Vergl. S. 139.— ') Vergl. S. 144.
zurück zum  Buch Österreichische Bürgerkunde"
Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
Geschichte Vor 1918
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Österreichische Bürgerkunde