Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Geschichte
Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
Seite - 85 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 85 - in Österreichische Bürgerkunde

Bild der Seite - 85 -

Bild der Seite - 85 - in Österreichische Bürgerkunde

Text der Seite - 85 -

XVII. Der Konstitutionalismus. 85 das Mehrheitsprinzip leicht zur Unterdrückung der Minderheit führen. Daraus entspringt das Problem des Minoritätenschutzes. Es besteht in der ebenso wichtigen als schwierigen Frage, ob die Minderheiten bei Wahlen Gelegenheit zur Vertretung erhalten und bei Abstimmungen vor Vergewaltigung geschützt werden sollen und wie das zu bewirken sei. 5. Die Grundsätze des Wahlrechtes. Die Grundlage des parlamentarischen Systems bildet das Wahlrecht. Es ist die Form, in welcher die von derVerfassunghiezu berufenen Staatsbürger mittelbar Einfluß auf die Willensbildung des Staates und der Selbstverwaltungskörper er- langen: sie stimmen für die Kandidaten, derenProgramm ihnenam meisten zusagt. Aber dieser Einfluß hängt von der Einrichtung des Wahlrechtes : von dem Wahl- rechtssystem ab^). Dem demokratischen Prinzip entspricht dasallgemeine, gleiche und unmittelbare Wahlrecht. Es steht allen Männern zu, die ein gewisses Alter erreicht haben, gibt jedem Wähler den gleichen Einfluß auf das Wahlergebnis und läßt die Wähler selbst den Mann ihres Vertrauens bezeichnen; dieser wird also nicht durch Wahlmänner bestellt oder aus einem zu andern Zwecken gebildeten Kollegium entsendet. Im Gegensatze dazu stehen die dem aristokratischen Prinzip entsprechenden Einschränkungen des Wahlrechtes. Sie werden damit begründet, daß man nicht beijedem das gleiche Interesseam Staateund das gleiche Verständnis für den Staat voraussetzen dürfe. Daher soUe nicht jeder zur Wahl zugelassen werden oder doch das Gewicht der Stimmen bei der Wahl nicht das gleiche sein. Ein Mittel, um die Wähler nach Interessenla'eisen zu sondern und darnach die Wirksamkeit der abgegebenen Stimmen abzustufen, bildet die sogenannte Interessenvertretung. Darnach wird die Gesamtzahl derMandate auf ver- schiedenesozialeoderwirtschaftliche Schichten odernach sonstigenGesichtspunkten aufgeteilt ; die Angehörigen derselben oder die Körperschaften, in denen sie organi- siert sind, bilden die WaUkörper. Sie sind also sicher, nicht etwa durch andere Gruppen überstimmt zu werden, und auch die Zahl ihrerVertreter ist denZufällig- keiten der Wahl entrückt. In der Zusammensetzung der so gebildeten Kammern kommt nicht so sehr die allgemeine Stimmung derWählerschaft als wie vielmehr die Bedeutung zum Ausdruck, die den einzelnen Wählerklassen bei der Auf- teilung der Mandate zuerkannt worden ist. Nur innerhalb der Wählerklassen, nichtim ganzen entscheidet die Mehrheit. Eine plutokratischeForm der Interessen- vertretung stellen solche Wahlkörper dar, die nach der Steuerleistung derWähler geschieden sind. Je nach der Aufteilung der Mandate auf die Wahlkörper erlangen die größeren Steuerträger einen Einfluß auf das Wahlergebnis, derim umgekehrten Verhältnisse zur Zahl der Wähler steht. Denn die Zahl der Personen, die zusammen einen Abgeordneten wählen, ist desto geringer, je wohlhabender die Wähler, nach der Steuerleistung zu schließen, sind. Aber auch bei einer im übrigen gleichartigen Gestaltung des Wahlrechtes kann durch einen sogenannten Steuerzensus, der das Wahlrecht an ein gewisses Mindestmaß direkter Steuern knüpft, die große *) Georg Meyer, Das parlamentarische Wahkecht. Berlin 1901 ; A. M e n z e 1, Die Systeme des Wahlrechtes. Wien 1905.
zurück zum  Buch Österreichische Bürgerkunde"
Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
Geschichte Vor 1918
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Österreichische Bürgerkunde