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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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XXXVIII. Die auswärtigen Angelegenheiten. 163 Landkrieges und im Anschlüsse daran die Londoner Seerechtserklärung von 1909, womit die Regeln des Seekriegsrechtes festgelegt worden sind. Ihrem Inhalte nach können die Wechselbeziehungen der Staaten und damit auch die Normen des Völkerrechtes in drei große Gruppen zerlegt werden. Die erste umfaßt alle Abmachungen, die den politischen Machtbereich der Staaten betreffen, die zweite bezweckt die Förderung internationaler Kultur- und AVohl- fahrtsinteressen, die dritte regelt die Art des Verkehres der Staaten untereinander im Frieden und im Kriege. Die eben angeführten Abmachungen gehören durchaus der letzterwähnten Gruppe an. Hier sind nur die beiden ersteren Gruppen kurz zu kennzeichnen. In politischer Hinsicht beruht die Staatengesellschaft auf dem Gedanken des Gleichgewichtes zwischen den Großmächten. Seit dem Beginne des 16. Jahrhunderts ist die Herstellung und Erhaltung des europäischen Gleichgewichtes bestimmend für die politische Gruppierung der Kulturstaaten. Früher war die Machtpolitik hauptsächlich auf den Erwerb von Land und Leuten gerichtet. In dem Maße als der Erdball der europäischen Kultur erschlossen wurde und die Volkswirtschaften sich ent\\ickelten, wurde die auswärtige Politik zeitlich und räumlich immer weitsichtiger. Nunmehr ist sie in erster Linie darauf gerichtet, die Bedingungen der wirtschaftlichen Entfaltung des Staatsvolkes und damit auch der Staatsmacht auf Generationen hinaus zu sichern; demgemäß muß sie auch ihren räumlichen Interessenbereich erweitern. Die halb- und unzivilisierten Länder w^erden wirtschaftlich erschlossen und in die Politik der Kulturstaaten einbezogen. Zugleich mit den wirtschaftlichen Interessen erstrecken sich auch die Machtbestrebungen der Großmächte, voraus der Seemächte über die ganze Erde. Der Gedanke des europäischen Gleichgewichtes hat sich erweitert zu einem System des Gleichgewichtes und der Aufteilung der Interessensphären zvsischen den Weltmächten. In dieses System sind auch die kleineren Staaten, ja selbst die halb- und unzivüisierten Länder einbezogen durch den Anschluß an diejenigen Großmächte, in deren Macht- oder Interessenbereich sie gelegen sind^). Es ist be- festigt durch die anläßlich von Friedensschlüssen und auf internationalen Kon- gressen getroffenen Abmachungen und durch sonstige Verträge, die den politischen Machtbereich der einzelnen Staaten abgrenzen, und wird durch mannigfache Bündnisse vor Störungen bewahrt. Trotzdem ergeben sich innerhalb dieses Systems allmähliche Verschiebungen durch die verschiedeneEntwickelung der \\Trtschaftlichenund militärischenMacht. Dahermuß das Bestreben aller Staaten, die sich den „Platz an der Sonne" sichern wollen, darauf gerichtet sein, sich weder in der einen noch in der anderen Hinsicht von ihren Rivalen überflügeln zu lassen. Auf die Dauer gilt in der äußeren Politik jeder Staat doch nur soviel als er vermag. Daran wird auch durch das System der Bündnisse nichts geändert, indem das Gleichgewicht der Großmächte verankert ist. Denn jeder Bundesgenosse wird nach seiner wirtschaftlichen und militärischen Leistungsfähigkeit gewartet. Diese hängt aber mit der inneren Ordnung, mit der strammen Zusammenfassung der Volkskräfte zur Staatsmacht aufs engste zu- ^) Eine Ausnahmsstellung nehmen die neutralisierten Staaten (die Schweiz, Belgien, Lijxemburg) ein.' Sie dürfen keine andern Kriege als zur Verteidigung führen und daher auch keine Verträge schließen, durch die sie weiterhin zur Kriegführung verpflichtet werden könnten. 11»
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Österreichische Bürgerkunde
Titel
Österreichische Bürgerkunde
Autor
Heinrich Rauchberg
Verlag
Verlag von F. Tempsky
Ort
Wien
Datum
1911
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
16.4 x 24.0 cm
Seiten
278
Kategorien
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